PI Siegenthaler für eine Neuregelung der Cannabispolitik

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Der Nationalrat Heinz Siegenthaler (Mitte) reichte vor einiger Zeit eine parlamentarische Initiative (PI) ein, die eine weitgreifende Neuregelung von Anbau, Produktion, Handel und Konsum von THC-haltigem Cannabis fordert. Mit dieser Forderung stützt sich die Initiative, welche von rund 40 Parlamentarier*innen mitunterzeichnet wurde, auf eine Empfehlung der eidgenössischen Kommission für Suchtfragen. Im April wurde die Initiative von der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) mit 13 zu 11 Stimmen angenommen. Dies lässt auf einen grossen Schritt in Richtung eines legalen und kohärent regulierten Cannabis-Marktes hoffen, welcher der schnell wachsenden Cannabis-Industrie neue Möglichkeiten eröffnnen würde.

Eine „Neuregelung“ der Cannabispolitik in der Schweiz, was heisst das nun konkret? Die PI Siegenthaler hat folgende Ziele anvisiert:
– Das 4-Säulen-Modell der schweizerischen Drogenpolitik (Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression) wird berücksichtigt
– Produktion und Handel werden von staatlichen Organen kontrolliert, insbesonder im Bezug auf Jugend- und Konsument*innenschutz
– Der medizinische soll vom nicht-medizinischen Markt klar getgrennt werden
– Ein Aufheben der Prohibition soll zu einer Austrocknung des Schwarzmarktes führen
– Die Bewerbung und Besteuerung von Cannabisprodukten wird geregelt
– Der private Anbau für den persönlichen Gebrauch wird geregelt

Die PI Siegenthaler anerkennt die Tatsache, dass unsere aktuelle Verbotspolitik offensichtlich versagt hat. Trotz Prohibition gibt es in der Schweiz rund 300’000 Menschen, welche regelmässig Cannabis konsumieren. Sie tun dies einfach über den Schwarzmarkt, was zu grossen sozialen und gesundheitlichen Problemen führt. So werden beispielsweise die auf dem Schwarzmarkt verkauften Produkte oftmals mit künstlichen und giftigen Substanzen gestreckt, was zu schweren gesundheitlichen Schäden führen kann. Weiter sind neben den fehlenden qualitätskontrollen auch der Schutz und die Information der Konsument*innen praktisch inexistent. Dem gegenüber steht die Möglichkeit, in einem legalen und regulierten Vertrieb, wie er auch für Tabak- und Alkoholprodukte existiert, Steuereinnahmen zu generieren, mit welchen die Suchtprävention und den Jugendschutz vorangetrieben werden kann.

Wir sind froh, dass mit dieser parlamentarischen Initiative ein spannender Dialog angestossen wird. Aus unserer Sicht ist die aktuelle Lage mit ihrer juristischen und moralischen Inkonsequenz völlig unzeitgemäss. Eine Neuregelung bietet die Möglichkeit, die zahlreichen, diversen Nutzungsmöglichkeiten der Hanfplanze besser auszuschöpfen. Mit der PI Siegenthaler könnte im gleichen Zug auch gleich der heutige wissenschaftliche Stand zur Kenntnis genommen werden, welcher klar aufzeigt, dass der Konsum von Cannabis nicht schädlicher ist als Alkohol und Tabakwaren.

Als nächstes geht die PI Siegenthaler zur ständerätlichen Gesundheitskommission und dann zum Nationalrat, welcher sich noch vor dem Ständerat der Vorlage annimmt. Selbstverständlich halten wir euch auch in dieser Diskussion auf dem Laufenden.

Postulat Minder für mehr Rechtssicherheit

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Nach einem Treffen mit der IG Hanf reichte der Ständerat Thomas Minder (parteilos, SVP-Fraktion) im März ein Postulat ein, welches ein Bericht des Bundesrates forderte, in welchem dargelegt werden soll, wie verschiedene Aspekte der Hanfplanze wirtschaftlich genutzt werden können. Auf Grund dieser Erkenntisse soll dargelegt werden, wie diese im Rahmen einer zeitgemässen Regulierung genutzt werden können. Dabei sollen auch Erfahrungen aus anderen Staaten mit einbezogen werden. Dieser durchaus erfreuliche Denkanstoss erhielt nun im Mai vom Bundesrat eine Abfuhr.

Der Bundesrat empfiehlt das Postulat Minder zur Ablehnung, da die Gesetzgebung bereits im Wandel sei, so zum Beispiel im Bereich der Pilotprojekte zum legalen Verkauf von Cannabis und im Bereich der Cannabis-Arzneimittel. Dadurch sei der Aspekt der zeitgemässen Regulierung bereits genügend behandelt worden und auch die Auswertung der Erfahrungen anderer Staaten sei in diesem Rahmen bereits erfolgt. Weiter seien die wirtschaftlichen Möglichkeiten durch die 1-%-Regel bereits relativ gross, solange es sich nicht um Betäubungsmittel handle. Mit dem Verweis auf die 1-%-Regel versteckt sich der Bundesrat hinter einer Reihe von Spezialgesetzen, welche aus Sicht eines CBD-Unternehmens alles andere als befriedigend sind, da die Bedürfnisse der Kund*innen nur schlecht abgedeckt werden können. Beispielsweise müssen CBD-Öle als Chemikalien inklusive aller damit verknüpften Warnhinweise verkauft werden. Dies geschieht aber im Wissen, dass diese Öle in aller Regel eingenommen werden.

Aus unserer Perspektive sind die aktuellen Spezialgesetzgebung also völlig ungenügend. Daher hoffen wir darauf, dass der Ständerat das Postulat von Ständerat Minder annimmt, und so den gesellschaftlichen Diskurs zum Thema weiter anregt. Gerade die von Herrn Minder angesprochene ökonomische Perspektive eines regulierten Cannabis-Marktes bietet viel Potenzial, wie Erfahrungen aus den USA und Kanada aufzeigen.

Update: Am 17. Juni wurde das Postulat Minder im Ständerat trotz der ablehnenden Haltung des Bundesrates mit einer deutlichen Mehrheit (30:6) angenommen. Wir sind gespannt, was in der Sache weiter passiert und halten euch auf dem laufenden.

Links:
Blogpost der IG Hanf
Postulat Minder zur „Rechtssicherheit bei Produktion, Handel und Gebrauch von Hanf/Cannabis-Produkten“

Gesetzesänderung im Bezug auf Cannabis-Arzneimittel

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Nachdem der Ständerat Anfangs März eine Vorlage zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) in Bezug auf Cannabis-Arzneimittel einstimmig angenommen hat, gelangte die Vorlage relativ unbestritten durch den Nationalrat. Diese Gesetzesänderung soll den Zugang zu Cannabis-Arzneimitteln endlich erleichtern.

Bisher mussten Ärzt:innen eine Sonderbewilligung beim BAG einholen, um ihren Patient:innen medizinische Cannabisprodukte zu verschreiben. Dieser bürokratische Zwischenschritt war sowohl für die Arztpraxen als auch fürs BAG unverhältnissmässig aufwendig, hatte das BAG doch allein im Jahr 2019 beinahe 3000 „Ausnahme“-Gesuche zu bearbeiten. Da viele Ärzt:innen diesen Aufwand verständlicherweise scheuen, hat die bisherige Regelung einen verzögernden oder sogar verunmöglichenden Einfluss auf den Zugang zu nützlichen Cannabis-Arzneimitteln.

Mit der Revision soll dieser Zugang nun stark erleichtert werden. Cannabis-Arzneimittel dürfen nun ohne Ausnahmebewilligung verschrieben werden, was die Therapiefreiheit endlich gewährleistet. Medizinische Cannabisprodukte unterstehen nun der Kontrolle von Swissmedic, wie es für Medizinalprodukte normalerweise der Fall ist.

Für nicht-medizinischen Cannabis hat sich mit der Annahme dieser Vorlage nichts geändert. Neben dem symbolischen Wert, der von jedem dringend notwendigen Schritt hin zu einer kohärenteren Gesetzgebung ausgeht, bietet die Regelung aber trotzdem neue Möglichkeiten für ein Unternehmen das Hanfprodukte produziert und vertreibt: der kommerzielle Export von medizinischen Cannabisprodukten soll nun erlaubt werden, und parallel soll auch das Saat- und Pflanzgut-Recht angepasst werden, um den Anbau von Medizinal-Hanf in grösserem Stil überhaupt erst zu ermöglichen.

Als Unternehmen aus der Cannabis-Branche (und Mitglied der IG-Hanf) freuen wir uns, dass sich die rechtliche und politische Situation nun auch in der Schweiz positiv entwickelt, hat sich doch die EU in den letzten Monaten mit teilweise ungewohnt grossen Schritten vorwärts bewegt.

Links:
Blogpost IG Hanf
Bundesamt für Gesundheit

EU lässt Full-Spectrum CBD für Kosmetika zu

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In der Europäischen Union ist seit Anfang März 2021 auch natürliches Full-Spectrum CBD als kosmetischer Inhaltsstoff zugelassen. War bisher ausdrücklich nur synthetisches CBD zulässig, wurde die Formulierung im Rahmen einer Überarbeitung der „CosIng“ auch auf pflanzliche Produkte ausgeweitet. Die CosIng ist eine Datenbank der EU, welche kosmetische Vorschriften für diverse legale und illegale Stoffe enthält, und deren jeweilige Funktion festlegt. Diese Änderung ist ganz klar ein weiterer Schritt in Richtung einer grösseren Akzeptanz der Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten von natürlichen CBD-Produkten.

Auch wenn diese CosIng-Datenbank rechtlich nicht verbindlich ist, beeinflusst sie die einzelnen EU-Staaten in ihren konkreten Gesetzgebungen. Solche einheitliche Regulierungen des Cannabis-Marktes sind dringend notwendig, da die heutigen Unterschiede zwischen den verschiedenen Umgängen in verschiedenen Staaten einen freien Handel mit CBD-Produkten nahezu verunmöglichen.

Insgesamt fallen die konkreten Auswirkungen einer Zulassung von Full-Spectrum CBD wohl nicht sehr stark aus. Die jüngste Überarbeitung der Richtlinien ist jedoch insofern von grosser Bedeutung, als dass sie dem kürzlich erfolgten Urteil des Europäischen Gerichthofes folge trägt, wonach CBD kein Betäubungsmittel sei. Es bleibt zu hoffen, dass dies nur ein erster Schritt in Richtung eines kohärent regulierten Marktes darstellt.

3 Full-Spectrum-ÖLE im Fokus.
Full-Spectrum-Öle der Herba di Berna

Links:
Newsletter Pure Production
Blog Post IG Hanf

Bundesrat bewilligt Cannabis-Pilotprojekte

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Am 31. März 2021 wurde klar, dass ab Mitte Mai vom BAG Pilotversuche zur Abgabe von Cannabis bewilligt werden können. Nach National- und Ständerat bewilligte auch der Bundesrat diese Änderung des Betäubungsmittel-Gesetzes, welche neue Erkenntnisse bezüglich Gesundheit und Konsumgewohnheiten im Rahmen legaler Angebote liefern soll.

Die Stossrichtung dieser Änderung geht ganz klar in die richtige Richtung. Es wird Zeit, dass auch die Schweiz Erfahrungen mit einem legalen Verkauf von Cannabis sammelt – wobei wir aber nicht vergessen sollten, auch von Erfahrung aus dem Ausland, zum Beispiel Kanada, zu profitieren. Wir müssen nicht sämtliche Versuche wieder von Vorne starten.

Die Teilnehmenden der Pilotversuche müssen volljährig sein und nachweislich bereits Cannabis konsumieren. Die bezogene Menge wird von den Konsument*innen bezahlt, wobei der Preis mit höherem THC-Gehalt höher ausfällt und mindestens zu Beginn noch deutlich über dem Schwarzmarktpreis liegen soll. Ein Weiterverkauf der legal gekauften Ware wird so bewusst unattraktiv gemacht. Des weiteren ist die monatliche Bezugsmenge begrenzt und eine Weitergabe der legal erworbenen Cannabis-Produkte ist nicht gestattet.

Der Anbau der Produkte für die Pilotprojekte soll nach den Kriterien der Bio-Landwirtschaft erfolgen, um so eine einwandfreie Qualität der Produkte sicherzustellen. Auch wenn uns die Idee hinter diesem Anliegen sehr wohl entspricht, müssen sie im Bundeshaus bei diesem Punkt nochmals über die Bücher. Eine Indoor-Produktionsstätte hat nach heutigen Bio-Richtlinien gar nicht die Möglichkeit, biologische Produkte anzubauen, da der Einsatz von Kunstlicht zwingend notwendig ist.

Weiter sollen auch die persönlichen Daten der Teilnehmenden gut geschützt werden. Grundsätzlich werden keine Daten an Dritte weitergegeben und auch anonymisierte Daten werden nur zur Auswertung der Projekte durch die beteiligten Forschungsinstanzen und das BAG verwendet. Dies ist insofern sehr wichtig, als das eine mögliche Stigmatisierung der Teilnehmenden (beispielsweise durch die zwischenzeitlich vorgeschlagene und später abgelehnte Meldepflicht an Schulen und Arbeitgeber) den Nutzen und Erfolg der Versuche unnötig gefährden würde. Die oben genannten Teilnahmebedingungen sind aus unserer Sicht ausreichend, um mögliche negative Auswirkungen des Projektes (Gesundheitliche Schäden oder Stärkung des Schwarzmarktes) zu verhindern.

Wir sind gespannt auf weitere Entscheidungen aus Bundesbern, welche funktionierende Alternativen zur aktuellen Verbotspolitik voranbringen können, und werden euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

Links:
– FAQ zu den Pilotprojekten (Bundesamt für Gesundheit BAG)
Watson-Artikel vom 31.03.2021
Beitrag der IG Hanf

Legaler Anbau und vereinfachte Abgabe von Cannabisarzneimittel

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National- und Ständerat haben in der Schlussabstimmung der Frühjahrssession 2021 dem Geschäft 20.060 einer Änderung im Betäubungsmittelgesetz zugestimmt. Diese sieht vor, dass der Anbau und die ärztliche Verschreibung von Medizinalhanf zukünftig ohne eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verschrieben werden dürfen. Nun läuft die Referendumsfrist. Als weiteres muss nun vom Bundesrat die Verordnung angepasst und der Zeitpunkt des Inkrafttrettens festgelegt werden.

Dieser Schritt geschieht nicht von heute auf morgen, jedoch ist der Weg dahin bereitet und absehbar. Nun folgen in den kommenden Jahren Diskussionen über die Abdeckung von Cannabisarzneimittel durch die Krankenkassen – denn solange diese nicht abgedeckt sind, können sich die Heilmittel wohl nur wenige Menschen leisten.

Links:
Betäubungsmittelgesetz. Änderung (Cannabisarzneimittel) (parlament.ch)
Medizinalhanf (hanflegal.ch)

Endlich: Cannabis ist ein Heilmittel ohne Wenn und Aber

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Keine Ausnahmebewilligungen mehr nötig für die Verschreibung von Cannabis durch Ärztinnen und Ärzte. Der Nationalrat hat mit einer Gesetzesänderung die medizinische Nutzung von Hanfprodukten erleichtert. 

Die grosse Kammer des Bundesparlaments hat heute Dienstag dem Antrag seiner Gesundheitskommission zugestimmt, die ärztliche Verschreibung von Cannabis ohne Ausnahmebewilligung zu erlauben. Künftig können Patientinnen und Patienten die medizinische Wirkung von Hanfprodukten ohne unnötige administrative Hürden nutzen.

Abgelehnt hat der Rat drei Minderheitsanträge. Einen aus der SVP-Fraktion, der es Ärztinnen und Ärzten verbieten wollte, Cannabis zum Rauchen zu verschreiben. Ein zweiter Antrag aus derselben Ecke wollte es Patientinnen und Patienten vorschreiben, ihr Rezept mitzuführen. Der dritte Antrag stammte aus den Reihen der Grünen. Dieser wollte den Anbau von Cannabis zu Hause als Möglichkeit verankern. 

Die IG Hanf und der Verein MEDCAN hatten im Vorfeld darauf hingewiesen, dass der SVP-Antrag zum Verbot des Rauchens abzulehnen sei, da bei gewissen Krankheiten das Rauchen von Cannabis die besten Resultate bringt. Der Rat hat darauf verzichtet, in die Verschreibungsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte einzugreifen. Hingegen hätte die IG Hanf die Möglichkeit zum Eigenanbau begrüsst. Dies, um chronisch kranken Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln eine Möglichkeit zu bieten, ihre Symptome legal zu lindern. Denn bis auf Weiteres müssen Cannabis-Arzneimittel von Patientinnen und Patienten selber bezahlt werden.

Die IG Hanf begrüsst die Gesetzesänderung ausdrücklich und sieht sie als wichtigen Schritt für einen vernünftigeren Umgang mit der Hanfpflanze und ihren vielfältigen Nutzen.

Links:
https://ighanf.ch/news-und-stories/

Historischer Entscheid der UN und des Europäischen Gerichtshofes

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UN kommt der WHO-Empfehlung einer Neubewertung der Einstufung von Cannabis nach

Gleich zwei erfreuliche Entscheide über Cannabis lassen gutes erhoffen für die internationale Cannabis-Politik.

Europäischer Gerichtshof: CBD ist kein Betäubungsmittel

Nachdem wir letztes Mal berichtet haben, dass die EU Kommission in Erwägung zieht, jegliche Hanfextrakte – also auch natürliche CBD-Produkte – dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen, lässt nun ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofes aufatmen. Der EuGH teilte mit, dass ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedsstaat rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol (CBD) nicht verbieten darf, wenn es aus der gesamten Cannabis-Sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird. Damit folgt das Gerich der Empfehlung der WHO, dass CBD im Sinne der internationalen Suchtstoffübereinkommen nicht als Droge eingestuft werden sollte.

Jedoch der richtig grosse Paukenschlag, der Geschichte schreiben könnte, kam von der Suchtstoff-Kommission (Commission on Narcotic Drugs/CND) der Vereinten Nationen in Wien am Mittwoch, 02.12.2020. Die UN-Kommission stimmt einer Neubewertung von Cannabis zu! Dies kann wesentlich dazu beitragen, dass weltweit der rechtliche Umgang mit Cannabis vereinfacht wird. Die Kommission kommt damit der Empfehlung der WHO nach, dass Cannabis nicht mehr als gefährliche Droge eingestuft wird. Gemäß der internationalen Verträge wie etwa der Single Convention on Narcotic Drugs von 1961 ist Cannabis bisher auf der Anlage 4 gelistet – mit der Annahme der Empfehlung 5.1 der WHO wird Cannabis nun auf Anlage 1 heruntergestuft.

Quellen und weiterführende Links:
Europäischer Gerichtshof: Pressemitteilung
Hanf Magazin: Europäischer Gerichtshof: CBD ist kein Betäubungsmittel
Marjuana Business Daily: United Nations approves WHO recommendation to reschedule cannabis in historic vote
Hanf Magazin: UN-Kommission stimmt Neubewertung von Cannabis zu

Alle Blicke nach Brüssel

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Entscheidung der EU-Kommission könnte der Hanfindustrie schaden

Während auf der einen Seite viel Aufklärungsarbeit rund um das Thema Hanf und Cannabinoide passiert, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Nutzen von Hanf und Hanfextrakten gewonnen werden, wird aktuell in der EU-Kommission in Erwägung gezogen, Hanfextrakte allgemein in das Betäubungsmittelgesetz miteinzubeziehen. Cannabiniol (CBD) sowie jegliche weitere Hanfextrakte sollen demnach – gleichgesetzt mit THC – als Suchtstoff eingestuft werden, falls es aus natürlichen Hanfpflanzen gewonnen wird. Synthetisches CBD wäre ironischerweise weiterhin erlaubt.

„Der Sprecher der EU-Kommission in Deutschland hat uns bestätigt, dass Überlegungen existieren, CBD als Betäubungsmittel im Sinnen des Einheitsabkommens der Vereinten Nationen von 1961 zu bewerten. Das nennt sich derzeit “Vorläufige Ansicht”. Danach wäre CBD ein sogenannter “Suchtstoff” und könnte in Zukunft auch nicht mehr als Nahrungsergänzungsmittel Verwendung finden.“

Dr. Stefan Meyer, Präsident des neuen Branchenverbandes Cannabiswirtschaft BvCW e. V., nach krautinvest

Ein solcher Entscheid hätte katastrophale Auswirkungen auf die Hanfindustrie in Europa:

„Nahezu die gesamte CBD-Branche in Europa stünde vor dem “Aus”. Hanfbauern, Import/Export, Extrakteure, Produzenten, Distributoren, Einzelhändler, und viele mehr.“

Dr. Stefan Meyer, Präsident des neuen Branchenverbandes Cannabiswirtschaft BvCW e. V., nach cannatrust.eu

Noch gibt es keinen definitiven Entscheid in Brüssel. Und es ist auch ebensowenig sicher, wie die Bundesbehörden in Bern reagieren werden. Denn hierzulande hat das Eidgenössische Parlament gerade einem Pilotversuch einer neuen liberaleren Cannabis-Regulierung der Städte zugestimmt, welche THC-Hanf miteinschliesst – also eine Entwicklung, die eher Richtung Legalisierung steuert.

Noch sind in Brüssel keine letzten Worte gesprochen – und erst recht nicht in Bern.

Quellen und weiterführende Links:
IGHanf: Der CBD Vertriebsstopp – Die Position der EIHA
IGHanf: Todesstoß für den Hanfsektor?
krautinvest: Unruhe um Hanfextrakte: Einstufung als Betäubungsmittel?
Cannatrust.eu: Drohende Entscheidung der EU: Hanf als Betäubungsmittel?