Pilotversuche: Was läuft wo?

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Seit Sommer 2021 ist klar, dass in der Schweiz Pilotversuche zum legalen Konsum & Verkauf von Cannabis durchgeführt werden. Trotz dem breiten Interesse, das sich unter anderem in einem grossen Medienecho zeigt, wird unsere Geduld strapaziert. In Basel musste der für im Herbst 2022 geplante Start vom Pilotversuch „WeedCare“ nochmals verschoben werden, in Bern trat der Kanton auf die Bremse und die Stadt Zürich musste über Monate auf das BAG warten. Im 2023 ist jedoch neuer Schwung in die Sache gekommen: wo stehen wir jetzt?

Worum geht es bei den Pilotversuchen?
Die Pilotprojekte sollen dazu dienen, wissenschaftliche Erkentnisse für die Diskussion über eine allfällige Cannabis-Legalisierung zu gewinnen.
Mehr zur Geschichte der Pilotversuche findest du hier und in unserem letzten Update zu den Pilotprojekten. 
Bestimmungen für den Pilotversuch (BAG)
Bestimmungen für den Pilotversuch (BAG)

Basel hat die Nase vorn

Eigentlich sollte der Basler Pilotversuch „WeedCare“ bereits letzten Herbst starten. Im letzten Moment wurde der Start aber verschoben: In den Produkten wurden Pestizid-Verunreinigungen nachgewiesen, weshalb die Ernte nicht mehr den erforderlichen Bio-Richtlinien entsprach. Ein Bauer hatte auf dem Feld nebenan Pestizide versprüht und der Wind trug diese auch auf das Hanf-Feld.

Nach diesem unschönen Intermezzo konnten die ersten Studienteilnehmenden Ende Januar 2023 endlich ihr erstes legales THC-Cannabis kaufen. Im Sommer wird der Pilotversuch auch für die zweite Hälfte der rund 360 Teilnehmenden starten. Wann die ersten Ergebnisse der Studie veröffentlicht werden ist noch unklar, wir erwarten sie aber gespannt.

Zürich darf endlich auch loslegen

Im Vergleich zu Basel hat die Stadt Zürich ein Riesenprojekt aufgesetzt: Mehr als 2000 Teilnehmende sollen während 3½ Jahren legal Cannabis kaufen und konsumieren können. Nach langem Warten auf die Behörden wird nun auch für Zürcher*innen legales THC-Cannabis angebaut, damit der Verkauf im Sommer starten kann.

Die langen Wege der Verwaltung

Im Juni 2022 reichte die Stadt Zürich ihr Studiengesuch bei der kantonalen Ethikkommission und beim BAG ein. Während die Bewilligung der Ethikkommission bereits im August vorlag, liess das BAG auf sich warten. Das Gesuch für den Pilotversuch wurde etwa 9 Monate im Bundesamt hin- und hergereicht. Diese Verzögerung wird mit der „hohen Komplexität“ des Anliegens und der Vielzahl an eingereichten Studienkonzepten aus verschiedenen Städten und Regionen begründet. Dass die Bewilligung schlussendlich kurze Zeit nach der Veröffentlichung zahlreicher Medienartikel zum Thema erfolgte, ist wohl nicht nur dem Zufall geschuldet. Manchmal bringt der Druck der Öffentlichkeit plötzlich Tempo in die schwerfälligen Abläufe der Behörden. Eine gute Einordnung der Verzögerungen bot der Verein LegalizeIt! bereits im Dezember: „Noch kein Cannabis Social Club im 2022: Was ist passiert?“

Als am 22. März dann schlussendlich die Bewilligung eintraf, machten sich sofort alle Beteiligten ans Werk. So wollen die Produzentinnen Pure Production und Swiss Extract im Juli die ersten Blüten ernten. Der Verkauf soll dann im August starten und ab Oktober sollen auch die in der Verarbeitung aufwändigeren Hasch-Produkte zur Verfügung stehen.

Cannabis Social Club

Die Cannabis Social Clubs (CSC) sind eine erfreuliche Besonderheit des Zürcher Versuchs. In Vereinsstrukturen soll ein von den Mitgliedern getragener Verkaufs- und Treffpunkt entstehen, der sich auf den sozialen Austausch und den gemeinsamen Konsum fokussiert. In Ländern wie Spanien, Belgien, Uruguay oder den Niederlanden ist das Modell der CSC bereits weit verbreitet. Dort steht jedoch zusätzlich zum Wissenstransfer auch der kollektive Anbau des eigenen Cannabis im Zentrum der Clubs. Dies wurde den Social Clubs in der Zürcher Studie jedoch nicht erlaubt. Um möglichst aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen sollen die Produkte in allen Abgabestellen dieselben sein. Weiter sind die Behörden leider der Meinung, dass die CSC-Mitglieder nicht dazu in der Lage wären, den hohen Qualitätsansprüche der Pilotversuche zu genügen.
Der Verein LegalizeIt! betreibt mit dem „Hanfstübli“ einen der Social Clubs in Zürich. Die mehr als 30-jährige Erfahrung in der Schweizer Hanf-Welt, an der Schnittstelle zwischen Konsumentenschutz und politischem Engagement macht den Verein zum perfekten Betreiber eines CSC.

Schaufenster eines Cannabis Social Clubs in Buenos Aires.
Cannabis Social Club in Buenos Aires (kweez mcG – CC BY 2.0)

Wo gibt’s den nächsten Pilotversuch?

Neben Basel und Zürich gibt es noch einige andere Pilotversuche, die in der Planung mehr oder weniger weit fortgeschritten sind. In Bern soll der erste Pilot laut LegalizeIt! bereits im Sommer 2023 starten. Auch da ist das Studiengesuch zur Zeit beim BAG und in der Ethikkommission hängig. Für die anderen Städte ist noch sehr wenig bis nichts bekannt. Das gilt auch für unsere neue Kiffer-Hauptstadt Genf... (tatsächlich, in Genf wird mehr Cannabis konsumiert als in Amsterdam 😯)

Pilotversuch abseits der Städte

Ein geplanter Pilotversuch will sich nicht auf die Städte begrenzen: Die Bergblüten AG hat ein Gesuch für eine Studie mit 2700 Menschen aus dem Wallis und 300 Teilnehmenden aus dem Glarus eingereicht. Um dem weitläufigen Einzugsgebiet gerecht zu werden, soll der Vertrieb unter anderem über eine online-Apotheke abgewickelt werden.
Produziert werden sollen die benötigten jährlich rund 350kg Cannabis in Benken (SG) und im Tessin. Wie bei allen THC-Produktionsstätten muss der Anbau nicht nur hohen Qualitäts- sondern auch Sicherheitsansprüchen genügen. Was gäbe es lukrativeres, als ein Feld voller THC-Blüten zu plündern und im Schwarzmarkt zu verkaufen?

Für die Pilotversuche wird Outdoor-Cannabis verwendet

Auch Private wollen mitmischen

Neben den bisherigen Pilotversuchen, die allesamt in Kooperationen von Universität & Behörden entstanden sind, gibt es auch private Organisationen wie das „Swiss Cannabis Center (SCC)“ und „Pilotversuch Cannabis Schweiz (PVCS)„, die Versuche aufgleisen und Wartelisten für interessierte Konsument*innen führen. Das SCC plant für eine Durchführung in den Städten Bern, St. Gallen und Zürich, während PVCS die THC-Produkte über einen online-Shop in grösseren, noch nicht genauer definierten Versuchsgebieten anbieten will.

Cannabis in Bangkok – ein Reisebericht

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Wir unterstützen die Arbeit von LegalizeIt! und bedanken uns herzlich für den interessanten Beitrag zur Legalisierungsumsetzung in Thailand, den wir freundlicherweise auch in unserem Blog veröffentlichen dürfen. Information aus erster Hand, so nahe dran wie möglich - das ist genau das, was wir euch gerne lesen lassen!

Reisebericht: Cannabis in Bangkok (Thailand 2022)

Anfang Dezember 2022 machten wir Ferien in Singapur. Aus verschiedenen Gründen entschlossen wir uns, den ersten Abschnitt unseres Rückfluges über Bangkok (Thailand) vorzuverlegen und damit spontan die Gelegenheit zu nutzen, für ein paar Tage die asiatische Grossstadt Bangkok mit ihren über 8 Millionen EinwohnerInnen zu erkunden. Neben eindrucksvollen Tempeln, Wolkenkratzern, riesigen Märkten und Street Food in fast jeder Strasse, gibt es in Bangkok neuerdings auch immer mehr Cannabis!

Der Unterschied in der Handhabung von Cannabis könnte nicht grösser sein zwischen den beiden südostasiatischen Ländern: Bei der Einreise weist einen Singapur in roten Buchstaben darauf hin, dass jeglicher Umgang mit Drogen streng verboten ist und Drogenschmuggel gar mit Tode bestraft wird! In Bangkok hingegen prägen nun eine Menge Cannabis-Läden das Stadtbild. Wie kam es dazu und wie erlebt man die junge Cannabis-Szene Thailands als Tourist? Ein Reisebericht.

Ankunft und High-End-Dispensary «High Got You»

Unser Flug landete am späten Nachmittag in Bangkok. Nach etwa 45 Minuten Taxifahrt vom Flughafen in die Stadt trafen wir bei unserer Unterkunft ein. Im Taxi konnten wir bereits ein paar Hanfläden im Vorbeifahren ausmachen, doch wir suchten nicht einfach irgendeinen auf, sondern statteten einem Laden namens «High Got You» einen Besuch ab. Der Laden befand sich in der «Hipster-Nachbarschaft» Ekkamai und hatte laut Website auch Verdampfer im Angebot. In den Regalen befanden sich zahlreiche aufwändig gestaltete Bongs, auf der Theke befanden sich Blüten der aktuellen Angebote mit Lupe und Beschriftung. Von der Gestaltung her mutete es an wie in einem Apple Store.

Regale mit Bongs im „High Got You“
Blüten mit Lupe und Beschriftung auf der Theke

Das Gramm Blüten kostete hier etwa 700 Baht, was umgerechnet etwa 18 Franken entspricht. Das ist fast doppelt so teuer wie im geplanten Pilotprojekt «Züri Can».

Leider war im «High Got You» bei unserem Besuch nur ein einziger elektrischer Vaporizer vorrätig: der Yocan Vane, ein Billigmodell, das weniger kostete als 2 Gramm Blüten. Generell sind elektrische Verdampfer in Bangkok (noch?) nicht an jeder Ecke erhältlich. Beliebter scheint dort stattdessen der Dynavap zu sein, ein nicht-elektrischer Verdampfer, den man mit Feuer oder externer Induktions-Heizspule auf die richtige Temperatur bringen muss.

Erstaunlicherweise ist es in Thailand nicht so einfach Verdampfer zu finden. Das liegt daran, dass alle Arten von Vapes in Thailand grundsätzlich verboten sind. Das Verbot wurde wohl mit Nikotin-Vapes im Sinn erlassen, beinhaltet nun aber streng genommen eben auch Cannabis-Verdampfer. Wo man trotzdem Verdampfer findet, so handelt es sich also um illegale Importe. Das spiegelt sich — bei hochwertigeren Geräten in anderen Läden — auch im höheren Preis wider.

Mit THC-Blüten und Verdampfer ausgestattet, machten wir uns auf die Suche nach einem Konsumort, denn in der Öffentlichkeit ist der Konsum verboten. Das ist auch in einigen anderen Ländern mit legalem Cannabis der Fall und stellt TouristInnen immer wieder vor logistische Herausforderungen. In einer Rooftop-Bar in Laufweite der Dispensary stärkten wir uns zunächst mit einer Portion Fried Rice und fragten dann den Barkeeper, ob man auf der Terrasse denn kiffen dürfe? Der Barkeeper riet davon ab und empfahl, stattdessen im Treppenhaus zu konsumieren. Vermutlich war er besorgt, dass wir andere Gäste mit Rauch stören würden, aber bei den geringen Dampf-Emissionen eines elektrischen Verdampfers ist das ja kein Problem.

Leider stellte sich der billige Verdampfer als kaum brauchbar heraus. Klar, er wurde schon heiss, aber es kam kaum Dampf, der dann auch nicht fein schmeckte, kaum Wirkung zeigte und ein unangenehmes Kratzen im Hals hinterliess.

Tag 2: Kleiner Enthusiasten-Laden «Smilemacy»

Am nächsten Tag suchten wir daher gleich den nächsten Hanfladen auf. Diesmal ging es zu «Smilemacy», einem deutlich kleineren Laden, der aber hochwertige Verdampfer von Storz & Bickel vorrätig hatte, was ich sicherheitshalber nochmal über eine kurze Nachricht per Messenger-App bestätigte. Im Laden begrüsste uns der Inhaber «Dear». An der Auswahl an Produkten, dem Fachwissen und seiner ganzen Art merkte man schnell, dass hier ein Enthusiast vor einem steht.

Regale im „Smilemacy“

Die Auswahl an Blüten war klein, aber fein: Es gab eine CBD-Sorte sowie mindestens je eine Indica-, Hybrid- und Sativa-Sorte.

Auswahl verschiedener Blütesorten

Das «Super Silver Haze» (Dears Empfehlung) schmeckte fein und hatte eine angenehme Wirkung. Die Blüte war recht kompakt und nicht übermässig mit THC-Harz überzogen. Eine solide Leistung, aber mit Luft nach oben (im Vergleich zum Beispiel zur Qualität des Cannabis in Kalifornien [USA]), insbesondere für diesen Preis.

Am darauffolgenden Mitgliedertreff wurde bemerkt: «Die Blüte sieht typisch für die Nutzung von PGRs (Plant Growth Regulators) aus!»

„Super Silver Haze“-Blüte in Grossaufnahme

Wir fragten Dear, an welchen Orten denn in Bangkok gekifft werden darf? Er sagte, eigentlich überall wo geraucht werden darf (ein Widerspruch zu unserer Erfahrung am Vorabend). Draussen vor seinem Laden wäre es auf jeden Fall okay.

Konsum-Möglichkeit: «Heaven Of Weed»

Um die Umgebung ein bisschen zu erkunden, sind wir aber stattdessen die Strasse weiter gegangen und dort per Zufall auf einen Laden namens «Heaven Of Weed» gestossen. Dort konnte man nicht nur grammweise THC-Blüten kaufen, sondern sich auch gemütlich wie in einem Café hinsetzen und konsumieren.

Die meisten Sorten kosteten dort ca. 800 Baht, umgerechnet ca. 21 Franken. Das ist etwas teurer im Vergleich, aber in den anderen Läden konnte man jeweils nicht im Laden konsumieren, sondern nur draussen. Bei den hohen Temperaturen in Bangkok (30 Grad in der kalten Jahreszeit) schätzt man einen gut klimatisierten Innenraum!

Im «Heaven Of Weed» gab es leider keine einzige CBD-Sorte. Der Verkäufer meinte, dass CBD-Blüten zwar auch legal seien, aber etwas seltener in den Läden zu finden seien.

Der Laden „Heaven of Weed“

Unter dem Laden befand sich ein Restaurant, bei dem man Essen und Getränke bestellen konnte, welche dann nach oben in den Konsumraum geliefert wurden.

Der Verdampfer „Mighty“

Geschichte der Legalisierung

In den folgenden Tagen unternahmen wir zwei Touren: Eine Velo-Tour auf der menschengemachten Insel «Bang Kachao» und eine Eisenbahn-Tour zum «Damnoen Saduak Floating Market». Beide Tourführer erzählten der jeweiligen Gruppe von sich aus, dass Cannabis kürzlich in Thailand legalisiert wurde. Einer meinte, dass die Entwicklung ihn überrascht habe: Cannabis habe generell einen schlechten Ruf gehabt in der Bevölkerung — es sei als schlimmer angesehen worden als Kokain. Er mutmasste, dass die geringen Preise von selbst angebautem Cannabis dafür sorgten, dass Cannabis zur Droge der Wahl der ärmeren Menschen wurde. Beim zweiten Tourführer fragten wir nach, wieso legalisiert wurde. Er antwortete, dass Cannabis eigentlich zu medizinischen Zwecken legalisiert wurde und es dann ein Loophole (Schlupfloch) gegeben habe, was jetzt genutzt würde. Er scherzte: «Thailand used to be known as ‚Land of the smile‘, now we are becoming the ‚Land of the laugh‘!»

Wenn man sich genauer informiert, findet man heraus, dass die Erzählung des Tourführers nicht ganz akkurat war: Es handelte sich nicht um ein Schlupfloch, sondern um eine beabsichtigte Änderung.

Mit einer Wahlkampagne, die unter anderem die Legalisierung von Cannabis beinhaltete, wurde Thailands Gesundheitsminister Anutin Charnvirakul 2019 gewählt. Cannabis wurde in Thailand im selben Jahr zunächst zum medizinischen Gebrauch legalisiert. Am 9. Juni 2022 wurden dann Cannabisblüten von der Liste der Betäubungsmittel entfernt, was auch den Konsum zu Genusszwecken legalisiert hat. Hier geht es wirklich nur um Blüten: Jegliche Extrakte wie THC-Öle oder THC-Haschisch sind nicht zu finden, sondern bleiben weiterhin illegal.

Ein Funke Wahrheit steckt allerdings doch in der Wortwahl «Loophole», denn was es noch nicht gibt, ist eine explizite gesetzliche Regulierung, welche genauere Bestimmungen festlegt. Daher ist die aktuelle Phase der Cannabis-Szene in Thailand eher als «Wild West»-Phase anzusehen, die sich gegebenenfalls nach der ersten Gesetzgebung in den nächsten Monaten nochmals verändern könnte.

Eindrücke während der Reise

Bekannte Attraktionen in Bangkok sind sicherlich die zahlreichen Märkte. Beeindruckend sind sie alle, die Abendmärkte wie die Wochenendmärkte, diejenigen auf der Strasse, aber auch diejenigen in den riesigen Einkaufszentren. Oftmals sieht man dort auch Stände, die Hanfprodukte wie CBD-Öle zu Heilzwecken anbieten.

Plakat zu CBD enriched oil
Plakat zu „CBD enrichted oil“

Nicht fehlen auf einem Besuch in Bangkok darf auch ein Abstecher in die «Khao San Road», eine belebte Strasse mit hohem TouristInnenaufkommen im sogenannten «Backpacker-Quartier». Dort trafen wir im geschäftigen Nachtleben auf verschiedene Cannabis-Stände und -Bars. Vor einem Cannabisladen standen gleich drei Mitarbeiter und versuchten uns mithilfe der Menükarte hineinzulocken. Ein paar Ecken weiter sahen wir ein paar Männer mit einer Bong in der Hand durch die Strasse schlendern.

Cannabis-Stand in der «Khao San Road»
Cannabis-Stand in der „Khao San Road“

Fazit

Wenn dich Thailand als Urlaubsort anspricht, gibt es nun einen weiteren Grund für einen Besuch. Es ist eine spannende Zeit und ich fand es sehr interessant, die aufblühende Cannabis-Szene zu sehen. Wenn es dir aber mehr um Cannabisurlaub als um Thailand geht, würde ich stattdessen eher das deutlich nähere Amsterdam empfehlen.

Im Vergleich mit der Schweiz fallen die beiden Ansätze zur Legalisierung sehr unterschiedlich aus: Thailand hat mit einer vergleichsweise schnellen Änderung einfach mal legalisiert. Gegner der Legalisierung bezeichnen das als Schnellschuss und fordern sogar, dass die Änderung rückgängig gemacht wird. Wie die kommende Regulierung über die nächsten Monate und Jahre aussehen wird und wie erfolgreich das Modell «Legalisierung zuerst, Details später» verläuft, wird interessant zu beobachten sein.

Dieses Problem will der Schweizer Ansatz um jeden Preis vermeiden: In jahrelangen Pilotversuchen soll zunächst genug Wissen gesammelt werden, um dann mit einem hieb- und stichfesten Modell zu starten — doch dass Konsumierende nach wie vor in rechtliche Probleme geraten, wird dabei noch jahrelang billigend in Kauf genommen…

→ Weitere Bilder (insgesamt 25) finden sich auf https://hanflegal.ch/bangkok22bilder

Der Reisebericht im Original: https://hanflegal.ch/bangkok22

Frankreich: Kein Verbot für Hanf mit tiefem THC-Gehalt!

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Vor rund einem Jahr, Anfang 2022, ging es in der französischen Cannabis-Gesetzgebung chaotisch zu und her. Zuerst wurden unverarbeitete Produkt auch bei einem THC-Gehalt unter 0.3% verboten. Bereits einen Monat später wurde die Durchsetzung dieser Schnapsidee jedoch durch ein Gericht ausgesetzt. Ziemlich genau ein Jahr nach dem ursprünglichen Erlass vom 30.12.2021 hat nun der französische Staatsrat den eigenen Entscheid rückgängig. Seit Ende Dezember ist nun also klar, dass sich Frankreich zur Zeit weiterhin am EU-Standard orientiert, der CBD-Produkte mit weniger als 0.3% THC grundsätzlich zulässt.

In allen Details wurde dieses politische Geplänkel im unten eingefügten Artikel der IG Hanf dokumentiert. Wenn dich die rechtliche Situation in einem anderen Land mehr interessiert, findest du in unserem Urlaubs-Guide eine Zusammenstellung über den Stand der Dinge in unseren Nachbarländern.

Frankreich: Aufhebung des Erlasses, welcher den Verkauf von Cannabisblüten und -blättern mit tiefem THC-Gehalt verbietet

Der Staatsrat von Frankreich erklärt den Erlass vom 30. Dezember 2021 für nichtig, welcher den Verkauf von Cannabisblüten und -blättern mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,3 % verbietet. Die zuständige Behörde stellt fest, dass CBD über keine psychotropen Eigenschaften verfügt, nicht abhängig macht und deshalb nicht als Betäubungsmittel betrachtet werden kann. Der Staatsrat stellt weiter fest, dass es nicht erwiesen ist, dass der Konsum von Blüten und Blättern solcher Cannabissorten mit einem niedrigen THC-Gehalt eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit darstellt. Daher wurde das allgemeine und absolute Verbot betreffend Vermarktung solcher Produkte für rechtswidrig erklärt.

Das französische Gesetz über die öffentliche Gesundheit (Artikel R. 5132-86) verbot die Herstellung, die Vermarktung, den Besitz, den Kauf oder den Konsum von Cannabis (Blüten, Blätter, Harz und daraus hergestellte Produkte). Es sah aber vor, dass „der Anbau, die Einfuhr, die Ausfuhr und die industrielle und kommerzielle Verwendung von Cannabissorten, die keine betäubenden Eigenschaften haben“, unter gewissen Bedingungen genehmigt werden konnte.

Auf der Grundlage dieser Ausnahmeregelung erlaubte ein interministerieller Erlass vom 30. Dezember 2021 die Verwendung von Blüten und Blättern ausschliesslich von Cannabissorten mit einem THC-Gehalt von 0,3 % oder weniger zur Herstellung von Extrakten, die diesen Wert wiederum einhalten. Gleichzeitig verbot der Erlass jedoch den Verkauf von Blüten und Blättern „im Rohzustand“ solcher Sorten an Endverbraucher, unabhängig von der Form des Endprodukts (Kräutertees, Öle, CBD-Kosmetika…).

Der Anfang 2022 in einem Eilverfahren angerufene Richter für einstweilige Verfügungen des Staatsrats hatte die Vollstreckung dieses Verbots mit einem Beschluss vom 24. Januar 2022 ausgesetzt. Der Staatsrat entschied am 29. Dezember 2022 in der Angelegenheit und hält das allgemeine und absolute Verbot der Vermarktung von Cannabisblättern und -blüten im Rohzustand mit niedrigem THC-Gehalt, d. h. ohne psychotrope Eigenschaften (<0,3%), für unverhältnismässig. Es hebt daher dieses Verbot, das durch den Erlass vom 30. Dezember 2021 festgelegt wurde, auf.

CBD hat keine psychotrope Wirkung und macht nicht abhängig. 

Die vom Staatsrat durchgeführten Abklärungen in der Sache ergaben, dass der Gehalt an CBD und THC zwischen den verschiedenen Cannabissorten sehr stark schwankt. Diese beiden Stoffe, CBD und THC, sind die wichtigsten Cannabinoide, die hauptsächlich in den Blüten und Blättern von Cannabis vorkommen, sind hinsichtlich Wirkung sehr unterschiedlich. Die von den Parteien vorgelegten wissenschaftlichen Daten haben gezeigt, dass CBD entkrampfende und entspannende Eigenschaften und eine krampflösende Wirkung hat, aber im Gegensatz zu THC keinerlei psychotrope Wirkung hat und nicht abhängig macht. So sind Cannabissorten mit einem niedrigen THC-Gehalt (<0,3%), nicht als Suchtmittel einzustufen.

CBD schafft kein Risiko für die öffentliche Gesundheit, dass ein allgemeines und absolutes Verbot rechtfertigt. 

Bei der Beurteilung der Rechtmässigkeit des Verbotsbeschlusses erinnert der Staatsrat zunächst daran, dass ein solches Verbot im Hinblick auf das verfolgte Ziel der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt sein und in einem angemessenen Verhältnis zu den Gesundheitsrisiken stehen muss, die von den so geregelten Stoffen ausgehen.

Er stellt fest, dass die Gesundheitsrisiken von den tatsächlich aufgenommenen THC-Mengen abhängig sind. Er urteilt, dass die Schädlichkeit der anderen in den Cannabisblüten und -blättern enthaltenen Moleküle, insbesondere CBD, nach dem Stand der wissenschaftlichen Daten nicht nachgewiesen ist. 

Er schliesst aus den im Rahmen der Beweisaufnahme vorgelegten wissenschaftlichen Erkenntnissen, dass der Konsum von Blättern und Blüten von Cannabissorten mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,3 % keine Risiken für die öffentliche Gesundheit schafft, die ein allgemeines und absolutes Verbot ihrer Vermarktung rechtfertigen würden.

Tests ermöglichen die Unterscheidung von Cannabissorten.

Um das Verbot ihrer Vermarktung zu rechtfertigen, machte der Minister für Soziales und Gesundheit vor dem Staatsrat ausserdem geltend, dass die Inverkehrbringung von Blüten und Blättern von Cannabissorten ohne psychotrope Eigenschaften aufgrund ihrer Ähnlichkeit und Verwechselbarkeit mit Blüten und Blättern aus THC-dominanten Sorten von Cannabis, die betäubende Eigenschaften aufweisen, die Wirksamkeit der Drogenbekämpfungspolitik gefährden würde. 

Der Staatsrat stellte jedoch fest, dass der THC-Gehalt von Blüten und Blättern ohne weiteres mithilfe von kostengünstigen Schnelltests kontrolliert werden kann, mit denen sich Sorten mit betäubenden Eigenschaften von den nicht betäubenden Sorten unterscheiden lassen. Der Staatsrat ist daher der Ansicht, dass die Wirksamkeit der Drogenbekämpfungspolitik kein stichhaltiges Argument sei, die Vermarktung von Cannabisblüten und -blättern im Rohzustand mit einem THC-Gehalt von weniger als 0,3 % zu verbieten. 

Anders als in der Schweiz ist es in Frankreich jedoch nach wie vor unklar, unter welcher Produktekategorie Cannabisblüten mit einem tiefem THC-Gehalt vermarktet werden dürfen. Diesbezüglich besteht somit nach wie vor ein Graubereich, welchen es zu regulieren gilt.

Quelle/Original-Text: https://www.conseil-etat.fr/actualites/cbd-annulation-de-l-arrete-interdisant-la-vente-des-fleurs-et-feuilles-de-cannabis-sans-proprietes-stupefiantes (französisch)

Über die IG Hanf
Die IG Hanf ist der Branchenverband der Schweizerischen Cannabisindustrie. Sie vertritt ihre Mitglieder gegenüber Politik, Behörden und in der Öffentlichkeit. Dabei fördert sie den Austausch und die Zusammenarbeit unter den Mitgliedern und stärkt damit die Cannabisbranche in der Schweiz.

Ihre Mission ist es, einen regulierten Cannabismarkt zu schaffen, um der Schweiz eine Vorreiterinnenrolle in der globalen Cannabisindustrie zu sichern. Die IG Hanf setzt neue Standards für ihre Mitglieder und die Branche. Allen voran mit dem Qualitätslabel Swiss Certified Cannabis, welches eine verlässliche Produkt- und Konsumentensicherheit garantiert. Die IG Hanf ist zudem Gründungsmitglied des Vereins Cannabis Consensus Schweiz, in dem Organisationen und politische Parteien gemeinsam den Weg für einen offenen und verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis ebnen.

Weitere Informationen: www.ighanf.ch | www.swiss-certified-cannabis.ch | www.ighanf.ch/ehrenkodex

CBD in den Ferien. Was ist erlaubt?

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Welche Produkte darf ich in die Ausland-Ferien mitnehmen? Wer im Alltag CBD-Produkte verwendet, stösst früher oder später auf diese Frage.

Da natürliche CBD-Produkte aus der vielerorts kriminalisierten Hanfpflanze gewonnen werden, gibt es in vielen Ländern einen unübersichtlichen Gesetzes-Dschungel. Wenn die Produkte jedoch keinen nennenswerten THC-Gehalt aufweisen, ist – insbesondere durch die politischen Veränderungen der letzen Jahre – doch einiges erlaubt.
Wer also weder auf CBD verzichten will, noch einen Konflikt mit fremden Gesetzen riskieren möchte, sollte vor dem Packen einen Blick auf die rechtliche Lage im Urlaubsziel werfen.

Dieser Artikel soll die nötigen Infos zur rechtlichen Situation in beliebten Ferienländer liefern. Wenn das gewünschte Ziel-Land nicht in diesem Artikel auftaucht, tut uns das leid – wir können leider nicht die Gesetze auf der ganzen Welt im Blick behalten. Wir sind aber offen für Fragen und ihr dürft eure private Recherche gerne auch mit uns teilen, damit wir sie diesem Post hinzufügen können.

Disclaimer: Wir informieren nach bestem Wissen und Gewissen über die rechtliche Lage im Bezug auf Konsum & Besitz von CBD-Produkten. Dieser Artikel bildet die uns bekannte Rechtslage im Oktober 2022 ab. Wir versuchen, allfällige Veränderungen möglichst schnell in diesen Artikel einfliessen zu lassen, kriegen aber vermutlich nicht sämtliche Gesetzesänderungen im Ausland sofort mit. Recherchiert selbst noch etwas, um auf Nummer sicher zu gehen. Wir übernehmen keine Haftung für die in diesem Artikel getätigten Aussagen.

CBD in der EU

Die Rechtslage in Europa ist, trotz einigen grundsätzlichen EU-weiten Richtlinien, relativ unübersichtlich. Grundsätzlich gilt: Verarbeitete CBD-Produkte (z.B. Hanföl) mit einem THC-Gehalt von höchsten 0.2% sind in der gesamten Europäischen Union legal.[1] Die Slowakei hat CBD im Jahr 2020 als letzter EU-Staat von der Liste verbotener Substanzen gestrichen.
In Belgien, Dänemark, Finnland, Malta und Portugal braucht ein ärztliches Rezept, um auf der sicheren Seite zu bleiben. In Belgien sind Mengen von bis zu 3 Gramm jedoch entkriminalisiert, in Portugal liegt die Grenze bei 25 Gramm. [2]

Verarbeitete CBD-Produkte (z.B. Hanföl) mit einem THC-Gehalt von höchstens 0.2% sind in der gesamten Europäischen Union legal.

In der EU gibt es neben den Ländern mit einer restriktiveren Gesetzgebung auch einige Länder (tendenziell immer mehr), die toleranter unterwegs sind. Weiter unterscheidet sich der Umgang mit unverarbeiteten Produkten wie Hanfblüten oder Tees von Land zu Land. Deshalb folgt hier noch ein detaillierter Beschrieb der Situation in unseren Nachbarländern.

Deutschland

Deutschland bewegt sich zur Zeit ziemlich auf der EU-Linie. Produkte sind legal wenn sie einen THC-Gehalt von weniger als 0.2% aufweisen und ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.[3] Gemäss aktueller Auslegung der Gesetze ist bei Blüten & Tees der Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen. Blüten & Tees sind also im Gegensatz zu verarbeiteten Produkten wie Hanföl und Kosmetika illegal. Diese Haltung wurde im Jahr 2022 durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes bestätigt – nehmt also kein Blüten mit nach Deutschland. [4]

ProduktRechtlicher Status
CBD-HanfölLegal bis 0.2% THC
BlütenIllegal
Pflegeprodukte / KosmetikaLegal bis 0.2% THC
Hanf-TeeIllegal
HanfsamenLegal, wenn nicht zu Anbauzwecken
Rechtliche Situation in Deutschland

Österreich

In Österreich dürfen CBD-Produkte bis zu 0.3% THC enthalten.[5] Im Gegensatz zu Deutschland sind auch Blüten und Tees legal, wenn der THC-Wert eingehalten wird. Verkauft wird CBD in Österreich nur als Aromaprodukt, da CBD-Produkte weder als Arznei- oder Medizinprodukt, Kosmetika, Rauchwaren oder Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel verkauft und beworben werden. Für die private Ferienreise ist diese Einschränkung jedoch kaum relevant, da sie sich gegen die Unternehmen richtet.

ProduktRechtlicher Status
CBD-HanfölLegal bis <0.3% THC
BlütenLegal bis <0.3% THC
Pflegeprodukte / KosmetikaLegal bis <0.3% THC
Hanf-TeeLegal bis <0.3% THC
HanfsamenLegal, wenn nicht zu Anbauzwecken
Rechtliche Situation in Österreich

Frankreich

Lange Zeit hatte Frankreich ziemlich restriktive Gesetze. Seit dem 24. Januar 2022 (provisorisch), bzw. dem 28. Dezember 2022 (definitiv) ist aber im Bezug auf CBD so ziemlich alles legal, solange der Grenzwert von 0.3% THC-Gehalt eingehalten wird.[6] Ein wichtiger Punkt für die Ferien: Beim Autofahren ist Vorsicht geboten. Da die Gesetzesänderung bisher im Strassengesetz nicht umgesetzt wurde, gilt fürs Fahren (vermutlich) eine Nulltoleranz-Grenze.[7]

ProduktRechtlicher Status
CBD-HanfölLegal bis 0.3% THC
BlütenLegal bis 0.3% THC
Pflegeprodukte / KosmetikaLegal bis 0.3% THC
Hanf-TeeLegal bis 0.3% THC
HanfsamenLegal, wenn nicht zu Anbauzwecken
Rechtliche Situation in Frankreich

Italien

In Italien gilt zur Zeit der EU-Grenzwert von max. 0.2% THC-Gehalt. Bis im Jahr 2019 lag dieser Wert sogar bei 0.6%, bis die neue Regierung wieder neue Verbote erliess.[8] Seit 2019 sind alle Produkte, die aus der Cannabis Sativa-Pflanze gewonnen werden, illegal – ausser solche „ohne narkotischer Wirkung“. Da noch unklar ist, wie diese Richtlinie genau umgesetzt wird, herrscht in Italien eine rechtliche Grauzone zwischen der alten 0.6%-Regel, dem neueren umfassenderen Verbot und der EU-Richtlinie von 0.2%. Es gibt zur Zeit aber keine Anzeichen dafür, dass THC-freie Produkte ein Problem darstellen würden – EU-Hanf mit maximal 0.2% THC kann in den Italien-Ferien also ziemlich sorglos konsumiert werden.

ProduktRechtlicher Status
CBD-HanfölLegal bis 0.2% THC
BlütenLegal bis 0.2% THC
Pflegeprodukte / KosmetikaLegal bis 0.2% THC
Hanf-TeeLegal bis 0.2% THC
HanfsamenLegal, wenn nicht zu Anbauzwecken
Rechtliche Situation in Italien

Liechtenstein

Ja, Liechtenstein ist nicht in der EU. Als Nachbar der Schweiz hat sich der Kleinstaat aber trotzdem einen Platz in dieser Liste verdient. In Liechtenstein gilt, wie in der Schweiz, Hanf mit einem THC-Anteil von mehr als 1% als illegales Rauschmittel.[9] Für CBD-Produkte gibt es keine genauer spezifizierten Richtlinien. Wir befinden uns also in einer rechtlichen Grauzone. Vermutlich kriegen Ferienreisende in Liechtenstein keine Probleme, wenn sie sich an die 1%-Regel halten, wie sie es auch in der Schweiz würden.

Unsere Produkte und die EU-Gesetzgebung

Da in der Schweiz für CBD-Produkte ein Grenzwert von 1% THC gilt, sind einige unserer Produkte, insbesondere die Blüten, nicht mit den EU-Gesetzen kompatibel. In unserem Shop wird in der Produkteinformation jeweils der THC-Gehalt aufgeführt.

Ganz sicher mit in die Ferien können unsere komplett THC-freien Broad-Spectrum-Hanföle. Bei den Full-Spectrum-Ölen ist jedoch Vorsicht geboten: nur gerade das 6%-Öl ist mit einem THC-Gehalt von 0.2% für die Ferien in der EU geeignet. Unsere Pflegeprodukte enthalten auch alle weniger als 0.2% THC.
Tee & Sirup wird mit EU-zertifizierten Hanfsorten hergestellt und ist daher unbedenklich, sofern diese Produktkategorien im gewählten Ferienort zulässig sind. Die Esswaren (Schokolade, Knabberhanf, Pesto, …) sind alle als ganz normale Lebensmittel zugelassen und völlig legal – es handelt sich nicht um „Novel Food“.

CBD in weiteren Staaten

Thailand


Die aktuelle Situation in Thailand ist ziemlich verwirrend. Grundsätzlich: Anbau und Besitz von Cannabis ist legal, medizinische Produkte und Esswaren mit einem THC-Gehalt von maximal 0.2% ebenfalls. Schwieriger wird es mit dem Freizeit-Konsum: das Rauchen von Cannabis im öffentlichen Raum ist nicht erlaubt. Da Cannabisblüten erst seit dem 09.06.2022 nicht mehr als Betäubungsmittel gelten, herrscht noch eine grosse Unklarheit in der Umsetzung. Um keine unschönen Ferien-Überraschungen zu erleben, lohnt es sich also, Cannabis nicht im öffentlichen Raum zu konsumieren. [8]

Einen guten Überblick über die konkrete Situation vor Ort gibt der Legalize-It!-Reisebericht aus Bangkok (Dezember 2022).

Cannabis im Fokus der Öffentlichkeit

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Medienmitteilung der IG Hanf, 5. Juli 2022

Als Mitglied der IG Hanf gibt Herba di Berna hier die neuste Medienmitteilung des Verbands wieder:

Diskussionen um kantonale Pilotprojekte und ein Bericht des UN-Büros für
Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) zeigen einmal mehr die Dringlichkeit einer
Regulierung von Cannabis in der Schweiz. Der wichtigste Branchenverband der Schweiz, die
IG Hanf nimmt dezidiert Stellung dazu und meint: „Durch eine staatliche Regulierung kann
man Qualität und Reinheit des Cannabis positiv beeinflussen, den Jugendschutz
gewährleisten sowie durch Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote dem
problematischen Konsum vorbeugen.»

Diverse Schweizer Städte beginnen mit der Umsetzung von Cannabis-Pilotprojekten. Beispielsweise
Basel, Zürich, Lausanne und Bern, um nur einige zu nennen. Da die Umsetzung der Pilotversuche
kantonal geregelt wird, bestehen Differenzen in der Ausgestaltung. In Zürich wird die Abgabe von
Cannabis über Apotheken geregelt. Lausanne setzt – ähnlich wie in Spanien – auf das Modell der
Cannabis Social Clubs als Abgabestellen.

Widerstand im Kanton Bern

Im Berner Regierungsrat (Kanton) wiederum regt sich Widerstand gegen die geplante Umsetzung
des Pilotprojektes in der Stadt Bern. Apotheken seien nicht der geeignete Ort für die Abgabe von
Suchtmitteln, heisst es in der Motion von SVP-Grossrat Patrick Freudiger. Die Motion wurde vom
Regierungsrat gutgeheissen. Nun ist es am Grossen Rat, diesen politischen Vorstoss zu bewerten.
In der Zwischenzeit aber hat das BAG den Regierungsrat zurückgepfiffen. Dazu habe der Kanton
nichts zu sagen, sagt das Bundesamt für Gesundheit.

Hanfverband: Apotheken-Abgabe nicht sinnvoll

Auch wenn die IG Hanf mit der Argumentation der Motionäre nicht einverstanden ist, so teilt sie die
Auffassung, dass Apotheken nicht die geeigneten Abgabestellen sind für Cannabis als Genussmittel. Besser wären spezialisierte Fachgeschäfte mit entsprechendem Know-how. Dass die Pilotprojekte je nach Kanton unterschiedlich aufgebaut sind, ist zu begrüssen, denn sie dienen dazu, wissenschaftliche Daten zu erhalten, die als Grundlage für die Debatte zur Legalisierung dienen können. Die IG Hanf hat dazu in Zusammenarbeit mit Sucht Schweiz und Cannabis Consensus Schweiz einen 10-Punkte-Plan erarbeitet.

10-Punkte-Plan für die Schweizer Hanflegalisierung

Ziel des 10-Punkte-Plans des Hanfverbands ist, Sicherheit und öffentliche Gesundheit mit einer regional verankerten, verantwortungsvollen und nachhaltigen Schweizer Cannabis-Wirtschaft zu vereinen. Es sollen die Besonderheiten der föderalistischen Struktur der Schweizer Verwaltung und
Politik berücksichtigt und Steuereinnahmen zur Finanzierung flankierender Massnahmen erzielt werden. Mehr Informationen dazu:

  1. Jugend vor den negativen Auswirkungen des Cannabiskonsums schützen
  2. Verwendung von Cannabisprodukten mit geringen Gesundheitsrisiken fördern
  3. Konsumenten über die Risiken aufklären
  4. Ausüben von bestimmten beruflichen Tätigkeiten unter Cannabiseinfluss verhindern und bestrafen
  5. Cannabis im öffentlichen Raum sowie Cannabiswerbung beschränken
  6. Cannabisproduktion und -qualität kontrollieren und Rückverfolgbarkeit sicherstellen
  7. Markt für medizinisches Cannabis und Markt für nicht-medizinisches Cannabis trennen
  8. Verkauf von Cannabisprodukten in Spezialgeschäften
  9. Cannabis besteuern, um Begleitmassnahmen zu finanzieren
  10. Cannabisproduktion für den Eigengebrauch regeln

Und was sagt die Politik?

Setzen Politikerinnen und Politiker, die sich für die Legalisierung aussprechen, also die psychische
Gesundheit der Schweiz aufs Spiel? «Nein, ganz und gar nicht», wehrt sich Mitte-Nationalrat Heinz
Siegenthaler. Gerade, um die Gesundheit zu schützen, ist es wichtig, Cannabis zu legalisieren: «Nur
so können wir sicherstellen, dass der Endkonsument ein Produkt erhält, das durch eine Qualitätskontrolle gelaufen ist und bei dem klar ist, wie viel THC es enthält. Beim Alkohol weiss der Endkonsument auch, wie viel davon im Bier enthalten ist und wie viel im Whiskey», sagt Siegenthaler.

Über die IG Hanf
Die IG Hanf ist der Branchenverband der Schweizerischen Cannabisindustrie. Sie vertritt ihre Mitglieder gegenüber Politik, Behörden und in der Öffentlichkeit. Dabei fördert sie den Austausch und die Zusammenarbeit unter den Mitgliedern und stärkt damit die Cannabisbranche in der Schweiz.

Ihre Mission ist es, einen regulierten Cannabismarkt zu schaffen, um der Schweiz eine Vorreiterinnenrolle in der globalen Cannabisindustrie zu sichern. Die IG Hanf setzt neue Standards für ihre Mitglieder und die Branche. Allen voran mit dem Qualitätslabel Swiss Certified Cannabis, welches eine verlässliche Produkt- und Konsumentensicherheit garantiert. Die IG Hanf ist zudem Gründungsmitglied des Vereins Cannabis Consensus Schweiz, in dem Organisationen und politische Parteien gemeinsam den Weg für einen offenen und verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis ebnen.

Weitere Informationen: www.ighanf.ch | www.swiss-certified-cannabis.ch | www.ighanf.ch/ehrenkodex

Neuer Schritt für die Legalisierung

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Das Unterhaus der USA nahm diesen Frühling den „Marijuana Reform Act“ an, der Cannabis landesweit legalisieren würde. Auch in der Schweiz bewegen sich die Dinge: In Basel und anderenorts laufen die Vorbereitungen für die Pilotversuche zum legalen Verkauf von Cannabis auf Hochtouren. Der Kanton Solothurn fordert eine sorgfältig erarbeitete Neuregulierung, sprich Legalisierung, von Cannabis. Die kantonalen Bemühungen könnten aber schon bald überholt werden: Die Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Siegenthaler, welche eine nationale Neuregelung der Cannabis-Gesetzgebung fordert, hat eine weitere Hürde zur Umsetzung genommen.

Die Initiative von Nationalrat Heinz Siegenthaler stellt zur Zeit den Kern der politischen Arbeit im Bezug auf eine Cannabis-Gesetzgebung dar. Im Grunde geht es darum, ein neues Gesetz auszuarbeiten, welches einen legalen Cannabismarkt in der Schweiz regulieren würde. Was die parlamentarische Initiative genauer fordert, kann in unserem Blogbeitrag dazu nachgelesen werden. Vor wenigen Wochen, anfangs Juni 2022, wurde nun eine „Subkommission ‚Cannabisregulierung'“ ins Leben gerufen. Die Subkommission der SGK-N setzt sich aus 9 Mitgliedern aller grossen Parteien zusammen und hat den Auftrag, einen konkreten Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Wann der Entwurf für ein solches „Cannabisgesetz“ vorliegen wird, ist zur Zeit kaum abzuschätzen. Siegenthaler hat das Ziel, bis Ende 2023 einen Gesetzesentwurf und bis 2025 ein fertiges Gesetz vorliegen zu haben. Der effektive Zeitplan hängt aber von vielen Faktoren ab, wobei insbesondere die Schlagkraft der Gegner einer Legalisierung zur Zeit nur schwer abzuschätzen ist.

Ein wichtiger Beitrag zu einem neuen Cannabisgesetz wird aus den Kantonen kommen. So wird vieles von den Ergebnissen der „Pilotversuche“ abhangen, welche demnächst starten werden. Die Pilotversuche ermöglichen im geschützten Rahmen einen legalen Verkauf von THC-haltigem Cannabis. Diesen Sommer starten in der Stadt Basel die ersten Versuche. Es werden 400 Menschen gesucht, die staatliches Cannabis kaufen wollen. Die Versuchsteilnehmer*innen werden von den Universitären Psychiatrischen Kliniken begleitet, um so möglichst aussagekräftige Resultate zu den Auswirkungen eines legalen Verkaufes zu sammeln. Die rasche Verfügbarkeit solcher Daten ist für die Ausarbeitung des Cannabisgesetzes von grosser Relevanz und kann den Prozess massgeblich beschleunigen.
Auch der Kanton Solothurn drückt aufs Gas: Ende Mai hat der Regierungsrat eine Mitteilung verabschiedet, in welcher der Kanton eine Legalisierung von Cannabis fordert. Die Forderungen sind ziemlich deckungsgleich mit den Forderungen der Parlamentarischen Initiative von Siegenthaler. Trotzdem überlegt sich der Kanton, eine Standesinitiative nach Bern zu schicken, um den Druck auf eine rasche Ausarbeitung des Cannabisgesetzes zu erhöhen.

Für uns als Herba di Berna AG ist klar, dass die oben erwähnten Bestrebungen erfreulich sind. Die Konsument*innen werden durch einen legalen Markt und die damit verbundenen Qualitätskontrollen besser geschützt und die oftmals willkürlich anmutende staatliche Repression wird neu geregelt. Die Gesellschaft kann Gelder andersweitig verwenden, die zur Zeit als Gesundheitskosten und Kosten der Repression anfallen. Darüberhinaus kann ein legaler Markt angemessen besteuert werden, um so – analog zum Tabak – den Jugendschutz, den Konsument*innenschutz, Präventionskampagnen und weitere Kosten zu decken. Wir sind gespannt, wie der Prozess weitergeht und probieren, euch in diesem komplexen Themenbereich auf dem Laufenden zu halten.

Links und Quellen zum Thema:
Marijuana Reform Act in den USA (CNN, englisch)
Solothurner Regierung befürwortet Legalisierung (Nau.ch)
Drogenstadt Basel (Solothurner Zeitung)

Bundesrat bewilligt Cannabis-Pilotprojekte

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Am 31. März 2021 wurde klar, dass ab Mitte Mai vom BAG Pilotversuche zur Abgabe von Cannabis bewilligt werden können. Nach National- und Ständerat bewilligte auch der Bundesrat diese Änderung des Betäubungsmittel-Gesetzes, welche neue Erkenntnisse bezüglich Gesundheit und Konsumgewohnheiten im Rahmen legaler Angebote liefern soll.

Die Stossrichtung dieser Änderung geht ganz klar in die richtige Richtung. Es wird Zeit, dass auch die Schweiz Erfahrungen mit einem legalen Verkauf von Cannabis sammelt – wobei wir aber nicht vergessen sollten, auch von Erfahrung aus dem Ausland, zum Beispiel Kanada, zu profitieren. Wir müssen nicht sämtliche Versuche wieder von Vorne starten.

Die Teilnehmenden der Pilotversuche müssen volljährig sein und nachweislich bereits Cannabis konsumieren. Die bezogene Menge wird von den Konsument*innen bezahlt, wobei der Preis mit höherem THC-Gehalt höher ausfällt und mindestens zu Beginn noch deutlich über dem Schwarzmarktpreis liegen soll. Ein Weiterverkauf der legal gekauften Ware wird so bewusst unattraktiv gemacht. Des weiteren ist die monatliche Bezugsmenge begrenzt und eine Weitergabe der legal erworbenen Cannabis-Produkte ist nicht gestattet.

Der Anbau der Produkte für die Pilotprojekte soll nach den Kriterien der Bio-Landwirtschaft erfolgen, um so eine einwandfreie Qualität der Produkte sicherzustellen. Auch wenn uns die Idee hinter diesem Anliegen sehr wohl entspricht, müssen sie im Bundeshaus bei diesem Punkt nochmals über die Bücher. Eine Indoor-Produktionsstätte hat nach heutigen Bio-Richtlinien gar nicht die Möglichkeit, biologische Produkte anzubauen, da der Einsatz von Kunstlicht zwingend notwendig ist.

Weiter sollen auch die persönlichen Daten der Teilnehmenden gut geschützt werden. Grundsätzlich werden keine Daten an Dritte weitergegeben und auch anonymisierte Daten werden nur zur Auswertung der Projekte durch die beteiligten Forschungsinstanzen und das BAG verwendet. Dies ist insofern sehr wichtig, als das eine mögliche Stigmatisierung der Teilnehmenden (beispielsweise durch die zwischenzeitlich vorgeschlagene und später abgelehnte Meldepflicht an Schulen und Arbeitgeber) den Nutzen und Erfolg der Versuche unnötig gefährden würde. Die oben genannten Teilnahmebedingungen sind aus unserer Sicht ausreichend, um mögliche negative Auswirkungen des Projektes (Gesundheitliche Schäden oder Stärkung des Schwarzmarktes) zu verhindern.

Wir sind gespannt auf weitere Entscheidungen aus Bundesbern, welche funktionierende Alternativen zur aktuellen Verbotspolitik voranbringen können, und werden euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

Links:
– FAQ zu den Pilotprojekten (Bundesamt für Gesundheit BAG)
Watson-Artikel vom 31.03.2021
Beitrag der IG Hanf

Legaler Anbau und vereinfachte Abgabe von Cannabisarzneimittel

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National- und Ständerat haben in der Schlussabstimmung der Frühjahrssession 2021 dem Geschäft 20.060 einer Änderung im Betäubungsmittelgesetz zugestimmt. Diese sieht vor, dass der Anbau und die ärztliche Verschreibung von Medizinalhanf zukünftig ohne eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verschrieben werden dürfen. Nun läuft die Referendumsfrist. Als weiteres muss nun vom Bundesrat die Verordnung angepasst und der Zeitpunkt des Inkrafttrettens festgelegt werden.

Dieser Schritt geschieht nicht von heute auf morgen, jedoch ist der Weg dahin bereitet und absehbar. Nun folgen in den kommenden Jahren Diskussionen über die Abdeckung von Cannabisarzneimittel durch die Krankenkassen – denn solange diese nicht abgedeckt sind, können sich die Heilmittel wohl nur wenige Menschen leisten.

Links:
Betäubungsmittelgesetz. Änderung (Cannabisarzneimittel) (parlament.ch)
Medizinalhanf (hanflegal.ch)

Alle Blicke nach Brüssel

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Entscheidung der EU-Kommission könnte der Hanfindustrie schaden

Während auf der einen Seite viel Aufklärungsarbeit rund um das Thema Hanf und Cannabinoide passiert, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Nutzen von Hanf und Hanfextrakten gewonnen werden, wird aktuell in der EU-Kommission in Erwägung gezogen, Hanfextrakte allgemein in das Betäubungsmittelgesetz miteinzubeziehen. Cannabiniol (CBD) sowie jegliche weitere Hanfextrakte sollen demnach – gleichgesetzt mit THC – als Suchtstoff eingestuft werden, falls es aus natürlichen Hanfpflanzen gewonnen wird. Synthetisches CBD wäre ironischerweise weiterhin erlaubt.

„Der Sprecher der EU-Kommission in Deutschland hat uns bestätigt, dass Überlegungen existieren, CBD als Betäubungsmittel im Sinnen des Einheitsabkommens der Vereinten Nationen von 1961 zu bewerten. Das nennt sich derzeit “Vorläufige Ansicht”. Danach wäre CBD ein sogenannter “Suchtstoff” und könnte in Zukunft auch nicht mehr als Nahrungsergänzungsmittel Verwendung finden.“

Dr. Stefan Meyer, Präsident des neuen Branchenverbandes Cannabiswirtschaft BvCW e. V., nach krautinvest

Ein solcher Entscheid hätte katastrophale Auswirkungen auf die Hanfindustrie in Europa:

„Nahezu die gesamte CBD-Branche in Europa stünde vor dem “Aus”. Hanfbauern, Import/Export, Extrakteure, Produzenten, Distributoren, Einzelhändler, und viele mehr.“

Dr. Stefan Meyer, Präsident des neuen Branchenverbandes Cannabiswirtschaft BvCW e. V., nach cannatrust.eu

Noch gibt es keinen definitiven Entscheid in Brüssel. Und es ist auch ebensowenig sicher, wie die Bundesbehörden in Bern reagieren werden. Denn hierzulande hat das Eidgenössische Parlament gerade einem Pilotversuch einer neuen liberaleren Cannabis-Regulierung der Städte zugestimmt, welche THC-Hanf miteinschliesst – also eine Entwicklung, die eher Richtung Legalisierung steuert.

Noch sind in Brüssel keine letzten Worte gesprochen – und erst recht nicht in Bern.

Quellen und weiterführende Links:
IGHanf: Der CBD Vertriebsstopp – Die Position der EIHA
IGHanf: Todesstoß für den Hanfsektor?
krautinvest: Unruhe um Hanfextrakte: Einstufung als Betäubungsmittel?
Cannatrust.eu: Drohende Entscheidung der EU: Hanf als Betäubungsmittel?