Historischer Entscheid der UN und des Europäischen Gerichtshofes

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UN kommt der WHO-Empfehlung einer Neubewertung der Einstufung von Cannabis nach

Gleich zwei erfreuliche Entscheide über Cannabis lassen gutes erhoffen für die internationale Cannabis-Politik.

Europäischer Gerichtshof: CBD ist kein Betäubungsmittel

Nachdem wir letztes Mal berichtet haben, dass die EU Kommission in Erwägung zieht, jegliche Hanfextrakte – also auch natürliche CBD-Produkte – dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen, lässt nun ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofes aufatmen. Der EuGH teilte mit, dass ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedsstaat rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol (CBD) nicht verbieten darf, wenn es aus der gesamten Cannabis-Sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird. Damit folgt das Gerich der Empfehlung der WHO, dass CBD im Sinne der internationalen Suchtstoffübereinkommen nicht als Droge eingestuft werden sollte.

Jedoch der richtig grosse Paukenschlag, der Geschichte schreiben könnte, kam von der Suchtstoff-Kommission (Commission on Narcotic Drugs/CND) der Vereinten Nationen in Wien am Mittwoch, 02.12.2020. Die UN-Kommission stimmt einer Neubewertung von Cannabis zu! Dies kann wesentlich dazu beitragen, dass weltweit der rechtliche Umgang mit Cannabis vereinfacht wird. Die Kommission kommt damit der Empfehlung der WHO nach, dass Cannabis nicht mehr als gefährliche Droge eingestuft wird. Gemäß der internationalen Verträge wie etwa der Single Convention on Narcotic Drugs von 1961 ist Cannabis bisher auf der Anlage 4 gelistet – mit der Annahme der Empfehlung 5.1 der WHO wird Cannabis nun auf Anlage 1 heruntergestuft.

Quellen und weiterführende Links:
Europäischer Gerichtshof: Pressemitteilung
Hanf Magazin: Europäischer Gerichtshof: CBD ist kein Betäubungsmittel
Marjuana Business Daily: United Nations approves WHO recommendation to reschedule cannabis in historic vote
Hanf Magazin: UN-Kommission stimmt Neubewertung von Cannabis zu