EU lässt Full-Spectrum CBD für Kosmetika zu

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In der Europäischen Union ist seit Anfang März 2021 auch natürliches Full-Spectrum CBD als kosmetischer Inhaltsstoff zugelassen. War bisher ausdrücklich nur synthetisches CBD zulässig, wurde die Formulierung im Rahmen einer Überarbeitung der „CosIng“ auch auf pflanzliche Produkte ausgeweitet. Die CosIng ist eine Datenbank der EU, welche kosmetische Vorschriften für diverse legale und illegale Stoffe enthält, und deren jeweilige Funktion festlegt. Diese Änderung ist ganz klar ein weiterer Schritt in Richtung einer grösseren Akzeptanz der Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten von natürlichen CBD-Produkten.

Auch wenn diese CosIng-Datenbank rechtlich nicht verbindlich ist, beeinflusst sie die einzelnen EU-Staaten in ihren konkreten Gesetzgebungen. Solche einheitliche Regulierungen des Cannabis-Marktes sind dringend notwendig, da die heutigen Unterschiede zwischen den verschiedenen Umgängen in verschiedenen Staaten einen freien Handel mit CBD-Produkten nahezu verunmöglichen.

Insgesamt fallen die konkreten Auswirkungen einer Zulassung von Full-Spectrum CBD wohl nicht sehr stark aus. Die jüngste Überarbeitung der Richtlinien ist jedoch insofern von grosser Bedeutung, als dass sie dem kürzlich erfolgten Urteil des Europäischen Gerichthofes folge trägt, wonach CBD kein Betäubungsmittel sei. Es bleibt zu hoffen, dass dies nur ein erster Schritt in Richtung eines kohärent regulierten Marktes darstellt.

3 Full-Spectrum-ÖLE im Fokus.
Full-Spectrum-Öle der Herba di Berna

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