SCRIPT: Pilotversuch in Bern, Biel & Luzern

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Altstadtgasse in der Stadt Bern

Im Mai 2023 wurde das Cannabis-Pilotprojekt der Universität Bern vom Bundesamt für Gesundheit und den betroffenen kantonalen Ethikkomissionen bewilligt. Unter dem Namen „SCRIPT – The Safer Cannabis Research In Pharmacies randomized controlled Trial“ sollen in den Städten Bern, Biel und Luzern die gesundheitlichen und sozialen Auswirkungen des regulierten Cannabisverkaufs untersucht werden. Wenn alles rund läuft, startet die Studie noch diesen Herbst.

Worum geht es bei den Pilotversuchen? Die Pilotprojekte sollen dazu dienen, wissenschaftliche Erkentnisse für die Diskussion über eine allfällige Cannabis-Legalisierung zu gewinnen. Mehr zur Geschichte der Pilotversuche findest du hier und in unserem letzten Update zu den Pilotprojekten.

Wie funktioniert die SCRIPT-Studie?

Sobald der Versuch beginnt, wird die erste Hälfte der rund 1’000 Teilnehmenden in ausgewählten Apotheken der Städte Bern, Biel und Luzern legal Cannabisprodukte einkaufen können. Angeboten werden neben den Blüten auch weitere Produkte wie Hasch, Liquids und Öle – alles neutral verpackt, um keine Aufmerksamkeit zu erregen. Die zweite Hälfte der Studienteilnehmenden darf 6 Monate später auch legal Cannabis einkaufen gehen. Mit dieser randomisierten Aufteilung soll durch den direkten Vergleich eine möglichst hohe Aussagekraft der Studie erreicht werden.

Im Halbjahrestakt werden während den rund 2 Versuchsjahren mit Fragebögen und Interviews Studiendaten erhoben. Im Zentrum steht die Frage, welchen Einfluss ein regulierter Cannabisverkauf auf das Konsumverhalten und die Gesundheit der Menschen hat. Zusätzlich zu den grossen Befragungen wird das Verkaufspersonal ebenfalls dazu angehalten, beim Verkauf von Studiencannabis mit den Kund*innen ins Gespräch zu kommen, um ein noch genaueres Bild der Realität einzufangen.

Teilnahme am Pilotversuch

Die Anmeldung für die SCRIPT-Studie soll für Interessierte mit Wohnsitz im Kanton Bern noch im Frühsommer 2023 geöffnet werden. Die Menschen aus der Stadt Luzern müssen sich noch etwas gedulden, bis sie im Winter 23/24 an einen der rund 300 Studienplätze in ihrer Stadt gelangen können. Wie in allen anderen Pilotversuchen steht die Studie nur Personen offen, die mindestens 18 Jahre alt sind und nachweislich schon länger in ihrem Alltag Cannabis konsumieren.

Wer zur Studie zugelassen wird, erhält einen Studienausweis, der zum Kauf von 10g THC pro Monat berechtigt. Beim ersten Einkauf soll ein ausführliches Beratungsgespräch stattfinden, um den Kund*innen die verschiedenen Produkte detailliert vorzustellen.

Eine Frage, die sich stellt: Was passiert, wenn mich die Polizei anhält und ich habe Studien-Cannabis in meiner Tasche? Auch hier liegt die Antwort zum Teil im Studienausweis. Da die Behörden selbstverständlich nicht wissen, wer an der Studie teilnimmt, müssen sich die Studienteilnehmenden im Falle eines Polizeikontaktes wegen dem Mitführen von Cannabis ausweisen können. Die weiteren Beingungen für einen unbehelligten Gang durch die Stadt: die originale Packung muss ungeöffnet sein, da die Produkte nicht im öffentlichen Raum konsumiert werden dürfen, und die Grenzwerte von max. 10g Cannabisblüten oder Haschisch oder maximal 2g THC bei Liquids und Ölen dürfen nicht überschritten werden. Nicht besonders alltagstauglich – aber die Studie findet halt immer noch in einer Zeit der Repression statt…

Herba di Berna und die Pilotversuche

Auch wenn wir als Herba di Berna – trotz unserem Fachgeschäft – nicht am Pilotversuch teilhaben können, sind wir grundsätzlich über die Studie erfreut. Endlich geht auch in Bern etwas. Die Legalisierungs-Vorbereitung wird wissenschaftlich angegangen. Ein reguliertes Verkaufskonzept legt den Grundstein dafür, dass die Legalisierung nicht ein Sprung vom Scharzmarkt in den Wilden Westen wird. Es geht nicht darum, dass einige wenige Unternehmen möglichst allen Menschen das Geld aus der Tasche ziehen und fette Gewinne einzustreichen dürfen. Stattdessen liegt der Fokus auf einem Verkauf durch geschultes Fachpersonal, das hochwertige Produkte mit klar deklarierten Inhaltsangaben endlich legal zugänglich machen soll, um dem realen Bedürfnis grosser Teile der Bevölkerung gerecht zu werden.
Ob wir dafür wirklich im Vorfeld aufwändig eigene Versuche durchführen müssen, statt uns einfach die Erfahrungswerte anderer Länder zu Herzen zu nehmen, ist fraglich. Doch wir haben zwangsläufig gelernt, uns in Geduld zu üben und an kleinen Schritten zu erfreuen.

Mehr Infos zur SCRIPT-Studie: script-studie.ch

Pilotversuche: Was läuft wo?

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Seit Sommer 2021 ist klar, dass in der Schweiz Pilotversuche zum legalen Konsum & Verkauf von Cannabis durchgeführt werden. Trotz dem breiten Interesse, das sich unter anderem in einem grossen Medienecho zeigt, wird unsere Geduld strapaziert. In Basel musste der für im Herbst 2022 geplante Start vom Pilotversuch „WeedCare“ nochmals verschoben werden, in Bern trat der Kanton auf die Bremse und die Stadt Zürich musste über Monate auf das BAG warten. Im 2023 ist jedoch neuer Schwung in die Sache gekommen: wo stehen wir jetzt?

Worum geht es bei den Pilotversuchen?
Die Pilotprojekte sollen dazu dienen, wissenschaftliche Erkentnisse für die Diskussion über eine allfällige Cannabis-Legalisierung zu gewinnen.
Mehr zur Geschichte der Pilotversuche findest du hier und in unserem letzten Update zu den Pilotprojekten. 
Bestimmungen für den Pilotversuch (BAG)
Bestimmungen für den Pilotversuch (BAG)

Basel hat die Nase vorn

Eigentlich sollte der Basler Pilotversuch „WeedCare“ bereits letzten Herbst starten. Im letzten Moment wurde der Start aber verschoben: In den Produkten wurden Pestizid-Verunreinigungen nachgewiesen, weshalb die Ernte nicht mehr den erforderlichen Bio-Richtlinien entsprach. Ein Bauer hatte auf dem Feld nebenan Pestizide versprüht und der Wind trug diese auch auf das Hanf-Feld.

Nach diesem unschönen Intermezzo konnten die ersten Studienteilnehmenden Ende Januar 2023 endlich ihr erstes legales THC-Cannabis kaufen. Im Sommer wird der Pilotversuch auch für die zweite Hälfte der rund 360 Teilnehmenden starten. Wann die ersten Ergebnisse der Studie veröffentlicht werden ist noch unklar, wir erwarten sie aber gespannt.

Zürich darf endlich auch loslegen

Im Vergleich zu Basel hat die Stadt Zürich ein Riesenprojekt aufgesetzt: Mehr als 2000 Teilnehmende sollen während 3½ Jahren legal Cannabis kaufen und konsumieren können. Nach langem Warten auf die Behörden wird nun auch für Zürcher*innen legales THC-Cannabis angebaut, damit der Verkauf im Sommer starten kann.

Die langen Wege der Verwaltung

Im Juni 2022 reichte die Stadt Zürich ihr Studiengesuch bei der kantonalen Ethikkommission und beim BAG ein. Während die Bewilligung der Ethikkommission bereits im August vorlag, liess das BAG auf sich warten. Das Gesuch für den Pilotversuch wurde etwa 9 Monate im Bundesamt hin- und hergereicht. Diese Verzögerung wird mit der „hohen Komplexität“ des Anliegens und der Vielzahl an eingereichten Studienkonzepten aus verschiedenen Städten und Regionen begründet. Dass die Bewilligung schlussendlich kurze Zeit nach der Veröffentlichung zahlreicher Medienartikel zum Thema erfolgte, ist wohl nicht nur dem Zufall geschuldet. Manchmal bringt der Druck der Öffentlichkeit plötzlich Tempo in die schwerfälligen Abläufe der Behörden. Eine gute Einordnung der Verzögerungen bot der Verein LegalizeIt! bereits im Dezember: „Noch kein Cannabis Social Club im 2022: Was ist passiert?“

Als am 22. März dann schlussendlich die Bewilligung eintraf, machten sich sofort alle Beteiligten ans Werk. So wollen die Produzentinnen Pure Production und Swiss Extract im Juli die ersten Blüten ernten. Der Verkauf soll dann im August starten und ab Oktober sollen auch die in der Verarbeitung aufwändigeren Hasch-Produkte zur Verfügung stehen.

Cannabis Social Club

Die Cannabis Social Clubs (CSC) sind eine erfreuliche Besonderheit des Zürcher Versuchs. In Vereinsstrukturen soll ein von den Mitgliedern getragener Verkaufs- und Treffpunkt entstehen, der sich auf den sozialen Austausch und den gemeinsamen Konsum fokussiert. In Ländern wie Spanien, Belgien, Uruguay oder den Niederlanden ist das Modell der CSC bereits weit verbreitet. Dort steht jedoch zusätzlich zum Wissenstransfer auch der kollektive Anbau des eigenen Cannabis im Zentrum der Clubs. Dies wurde den Social Clubs in der Zürcher Studie jedoch nicht erlaubt. Um möglichst aussagekräftige Ergebnisse zu erzielen sollen die Produkte in allen Abgabestellen dieselben sein. Weiter sind die Behörden leider der Meinung, dass die CSC-Mitglieder nicht dazu in der Lage wären, den hohen Qualitätsansprüche der Pilotversuche zu genügen.
Der Verein LegalizeIt! betreibt mit dem „Hanfstübli“ einen der Social Clubs in Zürich. Die mehr als 30-jährige Erfahrung in der Schweizer Hanf-Welt, an der Schnittstelle zwischen Konsumentenschutz und politischem Engagement macht den Verein zum perfekten Betreiber eines CSC.

Schaufenster eines Cannabis Social Clubs in Buenos Aires.
Cannabis Social Club in Buenos Aires (kweez mcG – CC BY 2.0)

Wo gibt’s den nächsten Pilotversuch?

Neben Basel und Zürich gibt es noch einige andere Pilotversuche, die in der Planung mehr oder weniger weit fortgeschritten sind. In Bern soll der erste Pilot laut LegalizeIt! bereits im Sommer 2023 starten. Auch da ist das Studiengesuch zur Zeit beim BAG und in der Ethikkommission hängig. Für die anderen Städte ist noch sehr wenig bis nichts bekannt. Das gilt auch für unsere neue Kiffer-Hauptstadt Genf... (tatsächlich, in Genf wird mehr Cannabis konsumiert als in Amsterdam 😯)

Pilotversuch abseits der Städte

Ein geplanter Pilotversuch will sich nicht auf die Städte begrenzen: Die Bergblüten AG hat ein Gesuch für eine Studie mit 2700 Menschen aus dem Wallis und 300 Teilnehmenden aus dem Glarus eingereicht. Um dem weitläufigen Einzugsgebiet gerecht zu werden, soll der Vertrieb unter anderem über eine online-Apotheke abgewickelt werden.
Produziert werden sollen die benötigten jährlich rund 350kg Cannabis in Benken (SG) und im Tessin. Wie bei allen THC-Produktionsstätten muss der Anbau nicht nur hohen Qualitäts- sondern auch Sicherheitsansprüchen genügen. Was gäbe es lukrativeres, als ein Feld voller THC-Blüten zu plündern und im Schwarzmarkt zu verkaufen?

Für die Pilotversuche wird Outdoor-Cannabis verwendet

Auch Private wollen mitmischen

Neben den bisherigen Pilotversuchen, die allesamt in Kooperationen von Universität & Behörden entstanden sind, gibt es auch private Organisationen wie das „Swiss Cannabis Center (SCC)“ und „Pilotversuch Cannabis Schweiz (PVCS)„, die Versuche aufgleisen und Wartelisten für interessierte Konsument*innen führen. Das SCC plant für eine Durchführung in den Städten Bern, St. Gallen und Zürich, während PVCS die THC-Produkte über einen online-Shop in grösseren, noch nicht genauer definierten Versuchsgebieten anbieten will.

Bundesrat bewilligt Cannabis-Pilotprojekte

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Am 31. März 2021 wurde klar, dass ab Mitte Mai vom BAG Pilotversuche zur Abgabe von Cannabis bewilligt werden können. Nach National- und Ständerat bewilligte auch der Bundesrat diese Änderung des Betäubungsmittel-Gesetzes, welche neue Erkenntnisse bezüglich Gesundheit und Konsumgewohnheiten im Rahmen legaler Angebote liefern soll.

Die Stossrichtung dieser Änderung geht ganz klar in die richtige Richtung. Es wird Zeit, dass auch die Schweiz Erfahrungen mit einem legalen Verkauf von Cannabis sammelt – wobei wir aber nicht vergessen sollten, auch von Erfahrung aus dem Ausland, zum Beispiel Kanada, zu profitieren. Wir müssen nicht sämtliche Versuche wieder von Vorne starten.

Die Teilnehmenden der Pilotversuche müssen volljährig sein und nachweislich bereits Cannabis konsumieren. Die bezogene Menge wird von den Konsument*innen bezahlt, wobei der Preis mit höherem THC-Gehalt höher ausfällt und mindestens zu Beginn noch deutlich über dem Schwarzmarktpreis liegen soll. Ein Weiterverkauf der legal gekauften Ware wird so bewusst unattraktiv gemacht. Des weiteren ist die monatliche Bezugsmenge begrenzt und eine Weitergabe der legal erworbenen Cannabis-Produkte ist nicht gestattet.

Der Anbau der Produkte für die Pilotprojekte soll nach den Kriterien der Bio-Landwirtschaft erfolgen, um so eine einwandfreie Qualität der Produkte sicherzustellen. Auch wenn uns die Idee hinter diesem Anliegen sehr wohl entspricht, müssen sie im Bundeshaus bei diesem Punkt nochmals über die Bücher. Eine Indoor-Produktionsstätte hat nach heutigen Bio-Richtlinien gar nicht die Möglichkeit, biologische Produkte anzubauen, da der Einsatz von Kunstlicht zwingend notwendig ist.

Weiter sollen auch die persönlichen Daten der Teilnehmenden gut geschützt werden. Grundsätzlich werden keine Daten an Dritte weitergegeben und auch anonymisierte Daten werden nur zur Auswertung der Projekte durch die beteiligten Forschungsinstanzen und das BAG verwendet. Dies ist insofern sehr wichtig, als das eine mögliche Stigmatisierung der Teilnehmenden (beispielsweise durch die zwischenzeitlich vorgeschlagene und später abgelehnte Meldepflicht an Schulen und Arbeitgeber) den Nutzen und Erfolg der Versuche unnötig gefährden würde. Die oben genannten Teilnahmebedingungen sind aus unserer Sicht ausreichend, um mögliche negative Auswirkungen des Projektes (Gesundheitliche Schäden oder Stärkung des Schwarzmarktes) zu verhindern.

Wir sind gespannt auf weitere Entscheidungen aus Bundesbern, welche funktionierende Alternativen zur aktuellen Verbotspolitik voranbringen können, und werden euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

Links:
– FAQ zu den Pilotprojekten (Bundesamt für Gesundheit BAG)
Watson-Artikel vom 31.03.2021
Beitrag der IG Hanf