Legaler Anbau und vereinfachte Abgabe von Cannabisarzneimittel

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National- und Ständerat haben in der Schlussabstimmung der Frühjahrssession 2021 dem Geschäft 20.060 einer Änderung im Betäubungsmittelgesetz zugestimmt. Diese sieht vor, dass der Anbau und die ärztliche Verschreibung von Medizinalhanf zukünftig ohne eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verschrieben werden dürfen. Nun läuft die Referendumsfrist. Als weiteres muss nun vom Bundesrat die Verordnung angepasst und der Zeitpunkt des Inkrafttrettens festgelegt werden.

Dieser Schritt geschieht nicht von heute auf morgen, jedoch ist der Weg dahin bereitet und absehbar. Nun folgen in den kommenden Jahren Diskussionen über die Abdeckung von Cannabisarzneimittel durch die Krankenkassen – denn solange diese nicht abgedeckt sind, können sich die Heilmittel wohl nur wenige Menschen leisten.

Links:
Betäubungsmittelgesetz. Änderung (Cannabisarzneimittel) (parlament.ch)
Medizinalhanf (hanflegal.ch)

Endlich: Cannabis ist ein Heilmittel ohne Wenn und Aber

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Keine Ausnahmebewilligungen mehr nötig für die Verschreibung von Cannabis durch Ärztinnen und Ärzte. Der Nationalrat hat mit einer Gesetzesänderung die medizinische Nutzung von Hanfprodukten erleichtert. 

Die grosse Kammer des Bundesparlaments hat heute Dienstag dem Antrag seiner Gesundheitskommission zugestimmt, die ärztliche Verschreibung von Cannabis ohne Ausnahmebewilligung zu erlauben. Künftig können Patientinnen und Patienten die medizinische Wirkung von Hanfprodukten ohne unnötige administrative Hürden nutzen.

Abgelehnt hat der Rat drei Minderheitsanträge. Einen aus der SVP-Fraktion, der es Ärztinnen und Ärzten verbieten wollte, Cannabis zum Rauchen zu verschreiben. Ein zweiter Antrag aus derselben Ecke wollte es Patientinnen und Patienten vorschreiben, ihr Rezept mitzuführen. Der dritte Antrag stammte aus den Reihen der Grünen. Dieser wollte den Anbau von Cannabis zu Hause als Möglichkeit verankern. 

Die IG Hanf und der Verein MEDCAN hatten im Vorfeld darauf hingewiesen, dass der SVP-Antrag zum Verbot des Rauchens abzulehnen sei, da bei gewissen Krankheiten das Rauchen von Cannabis die besten Resultate bringt. Der Rat hat darauf verzichtet, in die Verschreibungsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte einzugreifen. Hingegen hätte die IG Hanf die Möglichkeit zum Eigenanbau begrüsst. Dies, um chronisch kranken Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln eine Möglichkeit zu bieten, ihre Symptome legal zu lindern. Denn bis auf Weiteres müssen Cannabis-Arzneimittel von Patientinnen und Patienten selber bezahlt werden.

Die IG Hanf begrüsst die Gesetzesänderung ausdrücklich und sieht sie als wichtigen Schritt für einen vernünftigeren Umgang mit der Hanfpflanze und ihren vielfältigen Nutzen.

Links:
https://ighanf.ch/news-und-stories/