Höhere Versandkosten im Jahr 2024

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Versand Packete, grün, braun und abstrakte Pflanzen

Das Jahr 2024 verspricht eine Welle von finanziellen Veränderungen, die auf Herba di Berna, sowie auf die gesamte Hanfbranche zukommen. Hinter diesen Veränderungen verbergen sich zahlreiche Faktoren wie steigende staatliche Abgaben (MWST), höhere Versicherungskosten, Preissteigerungen für Verpackungsmaterial, Energie und Mieten.

Diese Faktoren sind wie eine unaufhaltsame Flut, die Unternehmen vor die Herausforderung stellt, ihre Strategien anzupassen. Bei Herba di Berna möchten wir nicht nur reagieren, sondern proaktiv handeln und euch transparent darüber informieren, wie wir mit diesen Herausforderungen umgehen. Und welche Anpassungen im Versandbereich notwendig sind, um die Qualität unserer Produkte und euer Einkaufserlebnis aufrechtzuerhalten. Es sei betont, dass wir unsere bewährte Strategie bezüglich der Produktpreise beibehalten und euch auch weiterhin die Möglichkeit bieten, CBD- und Hanfprodukte zu unschlagbaren Preisen zu erwerben. Deshalb; Keine Sorge, es wird keine Preiserhöhungen bei den Produkten geben. Dennoch verlagern sich diese finanziellen Anpassungen. Wir entschieden uns nun jedoch diese auf den Versandbereich umzuwälzen. So stellen wir sicher, dass ihr weiterhin von unschlagbaren Angeboten profitieren könnt.

Vorteile der Änderung: Tracking und sichere Paketzustellung

Trotz anfänglicher Unannehmlichkeiten eröffnen die neuen Versandkosten auch Chancen für Herba di Berna und vor allem für unsere geschätzten Kunden. Durch die Anpassung der Gebühren können wir eure Pakete tracken und sie sind jederzeit überall auffindbar.

Fazit: Gemeinsam auf neuen Wegen – Der Hanfversand bei Herba di Berna

Das Jahr 2024 verspricht Veränderungen für die Hanfbranche, begleitet von einer Reihe von Herausforderungen. Steigende staatliche Abgaben, höhere Versicherungskosten und weitere Belastungen beeinflussen nicht nur uns, sondern auch unsere Kunden. In diesem Kontext haben wir bei Herba di Berna entschieden, transparent mit den anstehenden Herausforderungen umzugehen und euch über unsere Anpassungen im Versand zu informieren, sowie dass unsere Produktpreise gleichbleiben. Wir verstehen, dass Budgets manchmal jongliert werden müssen, aber seid versichert, wir tun unser Bestes, um hochwertige Hanfprodukte zu fairen Preisen anzubieten. Besucht unser Fachgeschäft an der Scheibenstrasse, um nicht nur die Einsparungen im Versand zu geniessen, sondern auch in den Genuss einer unverbindlichen und persönlichen Beratung zu kommen, wie auch unser breites Sortiment mit allen Sinnen zu entdecken.

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Cannabis und Magen-Darm

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Magen-Darm-Harmonie mit Cannabis unterstützen

Die Festtage sind ein Schmaus, Speis und Trank, von einem Essen zum Nächsten, von Keksen über Schokolade, Mandarinen und den Festtagsbraten. Während wir die winterliche Festzeit meist mit Ferien, Feiern und Völlerei geniessen, hat unser Darm Überstunden zu leisten. Cannabinoide können unseren Darm bei seinen täglichen Funktionen unterstützen und zur Magen-Darm-Harmonie wie dem Wohlbefinden beitragen. Erfahre in diesem Blogbeitrag alles wie Cannabis und Magen-Darm harmonieren.

Der Körper als Lebensraum von Viren, Pilzen und Bakterien

Wenn unser Magen-Darm-System verschiedenen Belastungen wie Stress, Bewegungsmangel, ungesunder Ernährung sowie Süss- und Alkoholgetränken ausgesetzt ist, leidet der Darm. Wir sind zwar anpassungsfähig und auch ziemlich zäh, das zeigt sich daran, dass sich der moderne Homo Sapiens teils ein Leben lang von Fastfood, Süssgetränken und übertrieben scharfem Essen ernähren kann. Und dennoch leidet der Darm in diesen Momenten der ungesunden Nahrungszufuhr. Seit Jahrtausenden ist es weltweit üblich, Cannabis zum Essen einzunehmen. Und heute können wir mit modernsten Technologien gezielt untersuchen, was im Detail abgeht und bei vielen Menschen für Entlastung sorgt. Der Darm zeigt deutliche Reaktionen bei übermässigem Essen und leidet nicht stillschweigend wie die Leber. Die häufigsten Beschwerden eines überlasteten Darms sind Durchfall, Übelkeit und Verstopfung, und die damit einhergehenden empfohlenen Gegenmittel sind vielen von uns bestens bekannt. Für einen gesunden Neujahrsstart zirkuliert neben Hanf unzählige Hausmittelchen, chemische Präparate und therapeutische Ansätze, die allesamt auf eine Balance des sogenannten „Darm-Mikrobioms*“ abzielen. Gemeint sind Bakterien und Pilze sowie gewisse Virenstämme, von deren Einwirken wir Menschen nicht krank werden, sondern vital bleiben. Im Laufe der Evolution haben sich winzige Lebewesen, also verschiedene Mikroorganismen im Magen-Darm-Trakt angesiedelt und bilden ein für alle Beteiligten vorteilhaftes Zusammenspiel, eine sogenannte Symbiose. Bei der Verdauung unterstützen sie sich gegenseitig sowie auch bei der Aufnahme von Nährstoffen, die für das Überleben sowohl des Menschen als auch der Mikroorganismen essenziell sind. Welchen Einfluss eine gesunde Darmflora auf unser Nervensystem hat, kann die Wissenschaft mittlerweile genau nachweisen. Zahlreiche Bauernweisheiten stützen den Spruch: „Du bist, was du isst“, und ähnlich umfassend wird die Wirkung von Cannabis als Heilmittel im Labor bestätigt.

* Definition: Als Mikrobiom bezeichnet man die Gesamtheit aller Mikroorganismen (Bakterien, Archaeen, Viren, Pilze und Protozoen), die einen Makroorganimus (Mensch, Tier, Pflanze) besiedeln. Mikrobiome können u.a. das Immunsystem, den Stoffwechsel und das Hormonssystem ihres Wirts beeinflussen.

Bedeutung der Darmflora

Anders als toxische Substanzen oder vermeintlich magische Heilmittel dockt Cannabis über passgenaue Rezeptoren im Organismus an. Joghurt, versetzt mit Cannabinoiden im Supermarkt, ist vorerst noch Zukunftsmusik, doch die Darmflora kann grundsätzlich durch viele Speisen beziehungsweise Nahrungsergänzungsmittel in Schwung gebracht werden. Auf dem Markt sind zahllose Produkte, die kraftvolle Mikroben-Stämme fördern und ausreichend speisen, damit unerwünschte Erreger beim Eindringen in unseren Körper schnell zugrunde gehen. Das Problem dabei ist: Selbst die teuersten Kapseln, Pillen und Tinkturen schaffen es kaum bis zur Darmflora, wenn wir zugleich mit den Sünden der modernen Lebensweise fortfahren und unsere Magen-Darm-Harmonie ausser Acht lassen.

Wie und wo Cannabinoide genau auf unseren Körper wirken findest du im vorderen Blogbeitrag: https://www.herbadiberna.ch/starkes-immunsystem-durch-cbd-tropfen/

Wie sich Hanf auf unseren Magen-Darm-Trakt auswirkt

Während sich im Gehirn die CB1-Rezeptoren befinden, finden wir im Darm die CB2-Rezeptoren. Beides sind die sogenannten Andockstellen für Cannabinoide in der Hanfpflanze. Mit einem Vollspektrum-Präparat werden diese Rezeptoren beeinflusst und lösen eine Vielzahl an positiven Effekten im Körper aus. Cannabinoide können über das Magen-Darm-System entzündungshemmende Prozesse aktivieren, das Immunsystem anregen und zudem den Stresspegel senken.Krankheiten wie Multiple Sklerose könnten durch medizinischen Cannabis behandelt werden, da es entzündungshemmend wirkt und sogar ein bestimmtes Bakterium namens „Akkermansia muciniphila“ beeinflusst. (Quelle: Studie von Charles M. Skinner)

Full Spektrum CBD-Öl und Hanfkapseln zur Unterstützung des Magen-Darm

Die Forschung zu therapeutischem Cannabis und der Darmflora ist noch nicht so umfassend wie in anderen Bereichen, aber medizinische und therapeutische Fachpersonen beginnen, es für bestimmte Behandlungen zu empfehlen.Die Art des Konsums beeinflusst die Wirkung von Cannabis auf das Magen-Darm-System; das Rauchen oder Verdampfen wirkt schneller und intensiver, während die orale Einnahme möglicherweise besser verträglich ist und einen längeren Effekt aufweist.Es gibt vorteilhafte Aspekte von Hanfprodukten, aber potenzielle Wechselwirkungen mit Medikamenten und mögliche Nebenwirkungen müssen berücksichtigt werden. Am besten wird dies mit einer medizinischen Fachperson besprochen.Bei einem Reizdarm, Sodbrennen oder ständiger Verstopfung kann Cannabis nach heutigem Stand der Forschung als pflanzliche Alternative vielleicht in vielen Fällen unkompliziert helfen, aber manchmal Nebenwirkungen haben. Umsichtiger Konsum ist beim Selbstversuch mit Hanf auch für das Magen-Darm-System bis zur Klärung durch die Forschung weiterhin die beste Wahl.

Fazit

Wenn wir uns kulinarische Freuden gönnen, leistet unser Darm Schwerstarbeit. Cannabis als Vollspektrum Präparat kann dabei helfen, unseren Darm und seine Funktion zu unterstützen, gerade im neuen Jahr nach den weihnachtlichen Schlemmereien. Dabei ist unser Verdauungsapparat empfindlich: Stress, mangelnde Bewegung und ungesunde Ernährung können ihm zusetzen. Das Darm-Mikrobiom, bestehend aus Bakterien, Pilzen und Viren, spielt eine essenzielle Rolle für unsere Gesundheit und beeinflusst sogar unser Nervensystem. Cannabinoide können über die CB2-Rezeptoren im Darm entzündungshemmend wirken, das Immunsystem stärken und Stress reduzieren. Medizinischer Hanf zeigt vielversprechende Ansätze, besonders bei Krankheiten wie Multiple Sklerose. Allerdings steckt die Forschung zu therapeutischem Cannabis und der Darmflora noch in den Anfängen. Obwohl es viele Vorteile gibt, sind auch Wechselwirkungen mit Medikamenten und mögliche Nebenwirkungen zu beachten und mit medizinischem Fachpersonal abzuklären. Bei Magen-Darm-Beschwerden könnte Cannabis eine natürliche Alternative sein, aber es ist auch ratsam, sich mit Fachleuten abzusprechen und auf dem neuesten Stand der Forschung zu bleiben.

Unsere Empfehlung für die optimale Magen-Darm-Harmonie

Quelle: https://l1nq.com/ugfNr

Fortschritt in der Neuregelung des Cannabis-Marktes

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Ende September 2023 hat sich der Nationalrat erneut für die Anliegen der „PI Siegenthaler“ ausgesprochen. Das Parlament hat einer Fristverlängerung zusgestimmt, die zur Erarbeitung eines neuen Cannabisgesetzes nötig ist. Wenn es weiterhin rund läuft, könnte so die Neuregelung des Cannabismarkts (auch Legalisierung genannt 😉) schon in wenigen Jahren Realität werden.

PI Siegenthaler für eine Neuregelung der Cannabisgesetzgebung
Die Parlamentarische Initiative (PI) Siegenthaler wurde im September 2020 vom Berner Mitte-Nationalrat Heinz Siegenthaler eingereicht.
Mit der Initiative wird ein neues Cannabisgesetz gefordert, dass dereinst die Grundlage für einen legalen und regulierten Cannabismarkt in der Schweiz darstellt. 
Genauere Infos zur PI Siegenthaler gibt es in unserem Blogbeitrag zum Thema.

Worum ging es im Nationalrat?

Eigentlich hätte die zuständige Kommission bis Ende 2023 einen Gesetzesvorschlag ausarbeiten sollen. Diesem ambitionierten Zeitplan wurden die Parlamentarier*innen nun jedoch nicht gerecht. Damit die ganze Arbeit nicht für die Katz war, und am Ende ein gut vorbereitetes und breit abgestütztes Gesetz verabschiedet werden kann, forderte die Subkommission nun eine Fristverlängerung bis zur Herbstsession 2025. „Es ist wirklich wichtig und richtig, diese Arbeiten mit genügend Zeit zu machen“, meinte Barbara Gysi (SP, Leiterin der Subkommission).

Eine bügerliche Minderheit hat nun versucht, die Neuregelung der Cannabis-Gesetzgebung zu stoppen. Ihr Plan: Wenn die Kommission keine Zeit hat, ein gutes Gesetz vorzubereiten, wird es kein Gesetz geben und der Status Quo bleibt erhalten. „Die Initiative ist, wie sich herausstellt, völkerrechtswidrig“ meinte die SVP-Nationalrätin Verena Herzog. Hinzu komme, dass die Jugendlichen mit einer Legalisierung anscheinend zum kiffen ermuntert werden, während der Schwarzmarkt so nicht ausgetrocknet werden könne.

Abstimmungsresultate zur Fristverlängerung für die Neuregelung der Cannabisgesetzgebung.
Abstimmungsresultate aus dem Nationalrat (parlament.ch)

Erfreulicherweise hatte diese rückwärtsgewandte Polemik wenig Erfolg und das Parlament sprach sich deutlich für eine Fristverlängerung und sprach sich so für eine Neuregelung des Cannabismarktes aus. 104 Ja-Stimmen (SP, Grüne, GLP, eine Mehrheit der FDP, eine Minderheit der Mitte-Fraktion und gar 3 Stimmen aus der SVP-Fraktion) standen 69 Nein-Stimmen der SVP, Teilen der Mitte und einem Drittel der FDP gegenüber.[1]

Was bedeutet das für die Neuregelung des Cannabismarktes?

Natürlich wäre es toll gewesen, wenn die Subkommission gar keine Fristverlängerung benötigt hätte. So schnell läuft es aber bekanntlich in Bundesbern selten. Daher ist es insgesamt eine sehr positive Nachricht, dass sich der Nationalrat mit einer solchen Deutlichkeit für die Neueregelung des Cannabismarktes ausgesprochen hat. Wenn nun alles wie am Schnürchen läuft, könnte eine Legalisierung tatsächlich schon auf das Jahr 2026 zur Realität werden. Realistischer scheint das Jahr 2027, da die SVP bereits jetzt angekündigt hat, dass sie das zukünftige Cannabisgesetz mit einem Referendum vors Volk bringen will.

Für uns heisst es also weiterhin: Geduldig bleiben. Die Legalisierungspläne in Deutschland, eine zunehmend pro-Legalisierung eingestellte Bevölkerung und die bis dahin generierten Erfahrungswerte aus den Pilotversuchen weisen aber auf eine erfreuliche Zukunft hin. Mehr und mehr scheint sich die Idee eines legalen Cannabismarktes mit gutem Jugend- und Konsumentenschutz und ohne illegalem Schwarzmarkt in den Köpfen zu verankern. Und auch wenn es erst 2027 so weit sein sollte, würde sich die Schweiz im internationalen Vergleich zumindest nicht abhängen lassen.

Teilweise Entkriminalisierung: ein Regulierungsdschungel

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Die letzten Wochen war ein neues Urteil des Bundesgerichtes in aller Munde. Das höchste Gericht entschied, dass eine straffreie Menge Cannabis (<10g und ausschliesslich für den Eigenkonsum) von der Polizei nicht beschlagnahmt werden kann. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung einer Entkriminalisierung von Cannabis. Eine weniger starke Kriminalisierung der Konsument*innen ist zwar grundsätzlich begrüssenswert. Gleichzeitig zeigt die Diskussion über dieses Urteil aber auch auf, weshalb eine Legalisierung von Cannabis für alle Seiten besser und viel weniger chaotisch wäre.

Der Regulierungsdschungel einer teilweisen Entkriminalisierung

Besitz einer kleinen Menge Cannabis für den Eigenkonsum (<10g) und Vorbereitungshandlungen für den Konsum sind in der Schweiz seit längerer Zeit straffrei. Lange Zeit wurde diese Gesetzeslage jedoch von Polizei und Staatsanwaltschaft ignoriert und es wurden munter Bussen verteilt. Die Argumentation der Behörden war in der Regel, dass es sich ja immer noch um eine illegale Substanz handle. Weiter sei klar, dass es früher oder später zu einem Konsum komme (bzw. der Verdacht auf einen vergangenen Konsum besteht), was wiederum illegal wäre. Erst mit einem Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2017 wurde dieser Praxis ein Riegel geschoben. Seit dann gilt definitiv (mehr oder weniger konsequent umgesetzt): Kleine Menge & Vorbereitungshandlungen sind straffrei, der Konsum selbst ist illegal.

Eine wichtige Frage liess das Bundesgericht im Urteil von 2017 jedoch offen: Was passiert mit der straffreien Menge nach einer Polizeikontrolle? Bisher wurde das Cannabis in der Regel beschlagnahmt. Zugegeben, die Frage, was mit einer straffreien Menge eines illegalen Stoffes gemacht werden soll, ist nicht ohne. Daher ist es sehr zu begrüssen, dass nun auch hier klipp und klar gesagt wurde, dass eine straffreie Menge straffrei ist und daher auch nicht beschlagnahmt werden darf.

Wer nun aber dachte, dass die Diskussion über die Befugnisse der Strafverfolgung für die nächste Zeit gegessen ist, liegt jedoch leider wieder falsch. Nur kurze Zeit nach dem Urteil wurde vielerorts mit Erstaunen festgestellt, dass sich das Urteil des Bundesgerichts nicht nur auf Cannabis sonder auch auf „harte“ Drogen beziehen lässt. Dieser Einschätzung wiedersprach die SSK (Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz) jedoch. Um einem Kantons-Chaos mit unterschiedlichen Handhabungen vorzubeugen, haben sie alle Behörden dazu angehalten, bei harten Drogen an der bisherigen Praxis festzuhalten, während bei Cannabis eindeutig dem Urteil folge geleistet werden müsse. Weiter forderte die SSK die Politik dazu auf, diese Unklarheit gesetzlich zu regeln.

Es ginge auch einfacher…

So gut es für Konsument*innen ist, wenn sie weniger stark kriminalisiert werden – die Lösung ist keine saubere. Eigentlich nicht erstaunlich: etwas gleichzeitig illegal und straffrei haben zu wollen, führt wohl unweigerlich zu Problemen. Wenn Cannabis endlich legalisiert würde, wäre der Weg frei für eine sinnvolle und angepasste Regulierung des Marktes. Statt ein ewiges Katz- und Mausspiel zwischen Polizei & Dealern zu führen, könnten die Ressourcen in eine effektive Bekämpfung der grossen Player im Schwarzmarkt und in eine sinnvolle Präventionsarbeit gesteckt werden. Um Ideen zu kriegen, wie das aussehen würde, brauchen wir uns gar nicht so weit umzuschauen. Einerseits haben wir mit Alkohol und Tabak bereits viele Erfahrungen gesammelt, wie einzelne Substanzen gezielt reguliert werden können. Weiter gibt es – sowohl aus der Schweiz als auch aus Ländern mit Legalisierungs-Erfahrung – diverse deutliche Erkentnisse, die für eine Legalisierung sprechen. Bis wir endlich so weit sind, müssen wir uns im Zweifelsfall halt mit CBD-Produkten zufrieden geben…

Vergällte Hanföle: Händler unter Druck

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Hanföle mit CBD sind für die Herba di Berna AG wie auch für viele andere CBD-Unternehmen ein wichtiges Standbein. Im April dieses Jahres wurde dieser Markt in einer willkürlich erscheinenden Verfügung des Bundes vors Aus gestellt: da CBD-Öle bisher nicht als Lebensmittel zugelassen sind, müssen diese ab Oktober vergällt werden. Es müssen also Zusatzstoffe beigemischt werden, die das Öl ungeniessbar machen.

Wie die Hanf-Industrie mit diesem neusten Angriff von Seite der Behörden umgeht, beschrieb der Landbote in einem ausführlichen Artikel. Als Vorstandsmitglied und KMU-Verantwortlicher der IG Hanf erklärt unser CEO Philippe Wietlisbach, welche kurzfristige Lösungs ein fortbestehen der Branche ermöglichen und wie der Verkauf der Hanföle mittelfristig erleichtert werden könnte.

THC-Grenzwert von 1% gilt bald auch für CBD-Cannabisharz

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Dranbleiben lohnt sich. Nach Interventionen der Hanf-Branche hält der Bundesrat fest, dass auch Cannabisharz (Pollinate) mit der 1%-Grenze reguliert wird. Cannabisharz mit weniger als einem Prozent THC-Anteil wird also zu einem verkehrsfähigen Produkt. Die Änderung tritt voraussichtlich im Sommer 2022 in Kraft.

Wie es zur Änderung kam

Die Wadtländer Nationalrätin Léonore Porchet hatte eine Interpellation an den Bundesrat eingereicht, die den Bundesrat darauf hinwies, dass Cannabisharz auch heute noch anders behandelt wird als beispielsweise Blüten, Stecklinge, Öl und Tinkturen. Auf diese Ungleichbehandlung hat die IG Hanf bereits im November 2021 hingewiesen. Dieser unlogische „technische Fehler“ im Betäubungsmittelgesetz stand im Widerspruch zur vom Bundesrat selbst anerkannten Handhabung, nach welcher nur Pflanzen, Pflanzenteile und Präparate, die einen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1% haben, als Cannabis im betäubungsmittelrechtlichen Sinn gelten.

Was sich ändert

Konkret soll nun das Verzeichnis der Betäubungsmittelverordnung so angepasst werden, dass auch im Falle von Cannabisharz nur Produkte mit mindestens 1% THC als Betäubungsmittel gelten. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung einer kohärenten und einheitlichen Klassifikation von Cannabis-Produkten. Er schafft Klarheit und wird damit den Forderungen der IG Hanf gerecht.
Die Änderung tritt voraussichtlich im Sommer 2022 zusammen mit weiteren Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes (Medizinalcannabis) in Kraft.

Quellen:
– IG Hanf: News aus dem Bundeshaus
Interpellation von Léonore Porchet

Kommt nun die Legalisierung von THC?

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In den letzten Wochen hat sich im Bereich der Cannabis-Legalisierung einiges getan. Eine Legalisierung scheint plötzlich ziemlich viel greifbarer – sowohl in der Schweiz, als auch in Deutschland. Was ist da gerade passiert, und was bedeutet das nun?

In der Schweiz nahm die Cannabis-Politik in der Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) einen grossen Schritt nach vorne. Nach der Gesundheitskommission des Nationalrates diese die „Parlamentarische Initiative Siegenthaler“ angenommen. Die Initiative verlangt eine Neuregulierung von Anbau, Produktion, Handel und Konsum von THC-haltigem Cannabis. Was die Initiative genauer fordert, kann im letzten Blogbeitrag über die PI Siegenthaler nachgelesen werden.
Auch wenn die Initiative nun eine entscheidende Hürde mit Bravour gemeistert hat (9 Ja- zu 2 Nein-Stimmen), wird THC-haltiges Cannabis nicht von heute auf morgen legal. In einem nächsten Schritt hat die Gesundheitskommission des Nationalrates 2 Jahre Zeit, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Auch der Bundesrat wird wohl noch eine Stellungnahme zur Initiative verabschieden. Ist der Gesetzesentwurf erst einmal ausgearbeitet, muss er noch durchs Parlament. Weiter muss vielleicht, falls gegen die Vorlage ein Referendum ergriffen wird, auch noch das Volk über die Legalisierung abstimmen. Es ist zwar sehr schön, zu sehen, dass sich etwas bewegt. Bis daraus jedoch auch wirklich eine sinnvolle Gesetzgebung entsteht, ist von den Unterstützer*innen einer Legalisierung noch eine Menge Geduld und Engagement gefragt.

In Deutschland verläuft der politische Prozess zwar völlig anders, hat jedoch auf die Arbeit von Verbänden wie dem Deutschen Hanfverband eine ähnliche Bedeutung wie in der Schweiz, da auch dort selbst im besten Fall noch einige Jahre oder zumindest viele Monate vergehen werden, bis etwas konkretes entsteht. Auslöser für die neusten Diskussionen und Medienbeiträge zu einer möglichen Legalisierung von THC waren in Deutschland die Koalitionsverhandlungen. Bei Gesprächen zur Regierungsfindung fand sich mit der Legalisierung anscheinend ein Thema, über welches zwischen den Grünen und der FDP eine weitgehende Einigkeit herrscht. Da auch die SPD nicht grundsätzlich gegen eine Legalisierung sein dürfte, liegt eine Neuregelung plötzlich im Rahmen des Möglichen.
Was diese Entwicklungen nun genauer bedeuten, hat der Deutsche Hanfverband (DHV) in einem Video sehr gut dargelegt. Die Folge 311 der DHV-News behandelt die neuen Möglichkeiten, nimmt den Medienhype zum Thema genauer unter die Lupe und stellt sich der Frage, was denn nun eine mögliche Legalisierung für einen Einfluss auf die Arbeit vom Hanfverband hat. Da sich viele dieser Fragen auch in der Schweiz stellen werden, beispielsweise für Vereine wie „Legalize It!“ oder die „IG Hanf“, lohnt sich ein Blick in den Beitrag.

Es gibt also Grund zum feiern – doch der Weg ist noch weit. Die Legalisierung ist noch lange keine beschlossene Sache, die genauen Details sind noch völlig unklar und auch nach einer Legalisierung gäbe es beispielsweise im Feld des Konsumentenschutzes noch viel zu tun.

Quellen:
Pressemitteilung des „Cannabis-Consensus Schweiz“
– Watson-Artikel: „Parlamentskommissionen wollen Cannabis legalisieren“
DHV-News #311 vom Deutschen Hanfverband

Bevölkerungsbefragung zur Regulierung von Cannabis

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Anfangs Juli 2021 veröffentlichte das BAG an einem Mediengespräch die Resultate einer Bevölkerungsbefragung zum Thema Cannabis. Ziel der von Sotomo durchgeführten Umfrage war es, die Haltung der Stimmbevölkerung zum Zeitpunkt des Startes der Pilotversuche zu kennen. Stösst der eingeschlagene Weg auf Anklang? Wäre eine allfällige Legalisierung von Cannabis mehrheitsfähig? Was für Massnahmen müssten solch eine Legalisierung begleiten? Auf Fragen dieser Art wollte der Bund eine repräsentative Antwort aus der Bevölkerung.

Die Resultate der Bevölkerungsbefragung waren durchaus aufsehenerregend. In den letzten Jahren scheint sich die Haltung der Bevölkerung grundlegend verändert zu haben. So wird der eingeschlagene Weg von einer klaren Mehrheit unterstützt, da eine Neuregelung der Cannabis-Gesetzgebung von einer klaren Mehrheit als wichtig oder sehr wichtig empfunden wird. Auch die Pilotversuche geniessen eine breite Akzeptanz, insbesondere in den Städten und in den Pilotgemeinden.

Am deutlichsten zeigt sich aber der gesellschaftliche Wertewandel an der Frage nach einer allfälligen Legalisierung von Cannabis: die Umfrageergebnisse zeigen, dass eine solche unterdessen mehrheitsfähig geworden ist. Zwei drittel der Befragten waren zum Zeitpunkt der Umfrage klar oder eher für eine Legalisierung. Die Eindämmung des Schwarzmarktes und ein besserer Konsumentenschutz waren die zwei Argumente für eine Legalisierung, die am meisten Anklang fanden. Auf der Gegenseite gründeten die Bedenken in einer befürchteten Verharmlosung der Droge und einer möglichen Schädlichkeit für das jugendliche Gehirn.

Falls eine Legalisierung zum Thema wird, ist auch in den Augen der einem solchen Schritt zugeneigten Befragten eine sinnvolle Regulierung und Prävention nötig. Insbesondere ein gut ausgebauter Jugendschutz ist für eine grosse Mehrheit unumgänglich. Auch umfassende Präventionsmassnahmen und eine Beschränkung des THC-Gehalts wird von mehr als der Hälfte unterstützt. Ganz generell tendierten die Teilnehmenden der Studie in der Regel für eine eher strikte Regulierung. Nur weil eine Legalisierung mehrheitsfähig geworden ist, heisst das noch nicht, dass der Konsum und der Handel von Cannabis zu einer Tätigkeit jenseits aller Gesetze würde.

Bei uns war die Freude gross, als wir von den Resultaten der Studie gehört haben. Hoffentlich finden diese frohen Neuigkeiten den Weg in den Politik. Denn auch wenn sich in letzter Zeit im Bundeshaus einiges in Bewegung gesetzt hat, dürfte die angestrebte Neuregelung der Cannabis-Gesetzgebung durchaus noch ein wenig an Tempo zulegen.

Quelle:
Factsheet zur Bevölkerungsbefragung von Sotomo

Regulatorisches Chaos in der Cannabisindustrie

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Wer in der Schweiz in den Handel und die Produktion von Cannabisprodukten einsteigen will, muss sich zuerst einmal vertieft mit den geltenden gesetzlichen Grundlagen auseinandersetzen. Dies ist eine sehr aufwändige Übung, da einem eine grosse und unübersichtliche Sammlung von Gesetzen vorliegt, die in verschiedenen Fällen verschiedene Aspekte der wirtschaftlichen Tätigkeit beeinflussen und regulieren.

Wenn über die gesetzliche Regulierung gesprochen wird, denken die meisten Menschen in erster Linie an die 1%-THC-Regel. Das es daneben eine ganze Menge anderer Regulierungen gibt, welche die legale Cannabisindustrie beachten muss, geht dabei vergessen. So gelten gewisse Regeln für Tabakersatzprodukte, andere Regeln für Heilmittel und nochmals andere beziehen sich auf Kosmetika. Weiter können Cannabisprodukte auch als Landwirtschaftliche Produkte, Betäubungsmittel, Gebrauchsgegenstände, Lebensmittel oder Chemikalien eingestuft werden, wobei auch hier für jede Einstufung ein anderer Regelkatalog wirksam wird.

Diese fragmentierte Gesetzgebung wird insbesondere dann zum Problem, wenn unklar ist, welcher Kategorie ein Produkt zugerechnet werden sollte. So gelten beispielsweise CBD-Öle grundsätzlich als Chemikalien, welche für den legalen Verkauf mit einer ganzen Reihe von Warnhinweisen ausgestattet werden müssen. Dies wohlwissentlich, dass diese Öle in der Regel konsumiert werden. Alternativ könnten diese Öle auch als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden – aber nur dann, wenn diese durch die EU als „Novel Food“ zugelassen werden. Diese Zulassungsanträge sind jedoch seit langem hängig, und deren Bearbeitung wurde zwischenzeitlich auch sistiert. Erst mit dem Urteil des EuGH vom 19. November 2020, wonach CBD kein Suchstoff sei, wurden die eingereichten Anträge weiter bearbeitet. Da dieser Vorgang von der Antragstellung bis zur Zulassung in der Regel mindestens 15 Monate dauert, muss wohl noch länger auf diese Zulassung (oder nicht-Zulassung) gewartet werden.

Führt man sich diese Zustände vor Augen, liegt es aus unserer Sicht nahe, dass die Gesetzgebung angepasst werden muss. Eine solche Anpassung könnte dann auch gleich die aktuellen Entwicklungen im Bezug auf den gesellschaftlichen Status der Hanfpflanze, die medizinischen Erkenntnisse und die von anderen Staaten gemachten Erfahrungen berücksichtigen. Daher sind wir als Unternehmen aus der Cannabisindustrie sehr froh, dass sich im Moment einiges in Bewegung setzt. Neben dem vermehrten auftreten einer gesellschaftlichen Diskussion gibt es auch einige politische Vorstösse: die Parlamentarische Initiative von Heinz Siegenthaler, das „Postulat Minder„, die Pilotversuche mit Cannabis und die Änderungen im Cannabisarzneimittelgesetz.

Quellen:
– Aktuelle rechtliche Situation in der Schweiz: Lino Cereghetti an der Mitgliederversammlung der IG Hanf
– EU-Zulassung von CBD-Produkten als „Novel Food“: ernährungs-umschau.de

Postulat Minder für mehr Rechtssicherheit

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Nach einem Treffen mit der IG Hanf reichte der Ständerat Thomas Minder (parteilos, SVP-Fraktion) im März ein Postulat ein, welches ein Bericht des Bundesrates forderte, in welchem dargelegt werden soll, wie verschiedene Aspekte der Hanfplanze wirtschaftlich genutzt werden können. Auf Grund dieser Erkenntisse soll dargelegt werden, wie diese im Rahmen einer zeitgemässen Regulierung genutzt werden können. Dabei sollen auch Erfahrungen aus anderen Staaten mit einbezogen werden. Dieser durchaus erfreuliche Denkanstoss erhielt nun im Mai vom Bundesrat eine Abfuhr.

Der Bundesrat empfiehlt das Postulat Minder zur Ablehnung, da die Gesetzgebung bereits im Wandel sei, so zum Beispiel im Bereich der Pilotprojekte zum legalen Verkauf von Cannabis und im Bereich der Cannabis-Arzneimittel. Dadurch sei der Aspekt der zeitgemässen Regulierung bereits genügend behandelt worden und auch die Auswertung der Erfahrungen anderer Staaten sei in diesem Rahmen bereits erfolgt. Weiter seien die wirtschaftlichen Möglichkeiten durch die 1-%-Regel bereits relativ gross, solange es sich nicht um Betäubungsmittel handle. Mit dem Verweis auf die 1-%-Regel versteckt sich der Bundesrat hinter einer Reihe von Spezialgesetzen, welche aus Sicht eines CBD-Unternehmens alles andere als befriedigend sind, da die Bedürfnisse der Kund*innen nur schlecht abgedeckt werden können. Beispielsweise müssen CBD-Öle als Chemikalien inklusive aller damit verknüpften Warnhinweise verkauft werden. Dies geschieht aber im Wissen, dass diese Öle in aller Regel eingenommen werden.

Aus unserer Perspektive sind die aktuellen Spezialgesetzgebung also völlig ungenügend. Daher hoffen wir darauf, dass der Ständerat das Postulat von Ständerat Minder annimmt, und so den gesellschaftlichen Diskurs zum Thema weiter anregt. Gerade die von Herrn Minder angesprochene ökonomische Perspektive eines regulierten Cannabis-Marktes bietet viel Potenzial, wie Erfahrungen aus den USA und Kanada aufzeigen.

Update: Am 17. Juni wurde das Postulat Minder im Ständerat trotz der ablehnenden Haltung des Bundesrates mit einer deutlichen Mehrheit (30:6) angenommen. Wir sind gespannt, was in der Sache weiter passiert und halten euch auf dem laufenden.

Links:
Blogpost der IG Hanf
Postulat Minder zur „Rechtssicherheit bei Produktion, Handel und Gebrauch von Hanf/Cannabis-Produkten“