Endlich: Cannabis ist ein Heilmittel ohne Wenn und Aber

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Keine Ausnahmebewilligungen mehr nötig für die Verschreibung von Cannabis durch Ärztinnen und Ärzte. Der Nationalrat hat mit einer Gesetzesänderung die medizinische Nutzung von Hanfprodukten erleichtert. 

Die grosse Kammer des Bundesparlaments hat heute Dienstag dem Antrag seiner Gesundheitskommission zugestimmt, die ärztliche Verschreibung von Cannabis ohne Ausnahmebewilligung zu erlauben. Künftig können Patientinnen und Patienten die medizinische Wirkung von Hanfprodukten ohne unnötige administrative Hürden nutzen.

Abgelehnt hat der Rat drei Minderheitsanträge. Einen aus der SVP-Fraktion, der es Ärztinnen und Ärzten verbieten wollte, Cannabis zum Rauchen zu verschreiben. Ein zweiter Antrag aus derselben Ecke wollte es Patientinnen und Patienten vorschreiben, ihr Rezept mitzuführen. Der dritte Antrag stammte aus den Reihen der Grünen. Dieser wollte den Anbau von Cannabis zu Hause als Möglichkeit verankern. 

Die IG Hanf und der Verein MEDCAN hatten im Vorfeld darauf hingewiesen, dass der SVP-Antrag zum Verbot des Rauchens abzulehnen sei, da bei gewissen Krankheiten das Rauchen von Cannabis die besten Resultate bringt. Der Rat hat darauf verzichtet, in die Verschreibungsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte einzugreifen. Hingegen hätte die IG Hanf die Möglichkeit zum Eigenanbau begrüsst. Dies, um chronisch kranken Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln eine Möglichkeit zu bieten, ihre Symptome legal zu lindern. Denn bis auf Weiteres müssen Cannabis-Arzneimittel von Patientinnen und Patienten selber bezahlt werden.

Die IG Hanf begrüsst die Gesetzesänderung ausdrücklich und sieht sie als wichtigen Schritt für einen vernünftigeren Umgang mit der Hanfpflanze und ihren vielfältigen Nutzen.

Links:
https://ighanf.ch/news-und-stories/

Historischer Entscheid der UN und des Europäischen Gerichtshofes

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UN kommt der WHO-Empfehlung einer Neubewertung der Einstufung von Cannabis nach

Gleich zwei erfreuliche Entscheide über Cannabis lassen gutes erhoffen für die internationale Cannabis-Politik.

Europäischer Gerichtshof: CBD ist kein Betäubungsmittel

Nachdem wir letztes Mal berichtet haben, dass die EU Kommission in Erwägung zieht, jegliche Hanfextrakte – also auch natürliche CBD-Produkte – dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen, lässt nun ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofes aufatmen. Der EuGH teilte mit, dass ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedsstaat rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol (CBD) nicht verbieten darf, wenn es aus der gesamten Cannabis-Sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird. Damit folgt das Gerich der Empfehlung der WHO, dass CBD im Sinne der internationalen Suchtstoffübereinkommen nicht als Droge eingestuft werden sollte.

Jedoch der richtig grosse Paukenschlag, der Geschichte schreiben könnte, kam von der Suchtstoff-Kommission (Commission on Narcotic Drugs/CND) der Vereinten Nationen in Wien am Mittwoch, 02.12.2020. Die UN-Kommission stimmt einer Neubewertung von Cannabis zu! Dies kann wesentlich dazu beitragen, dass weltweit der rechtliche Umgang mit Cannabis vereinfacht wird. Die Kommission kommt damit der Empfehlung der WHO nach, dass Cannabis nicht mehr als gefährliche Droge eingestuft wird. Gemäß der internationalen Verträge wie etwa der Single Convention on Narcotic Drugs von 1961 ist Cannabis bisher auf der Anlage 4 gelistet – mit der Annahme der Empfehlung 5.1 der WHO wird Cannabis nun auf Anlage 1 heruntergestuft.

Quellen und weiterführende Links:
Europäischer Gerichtshof: Pressemitteilung
Hanf Magazin: Europäischer Gerichtshof: CBD ist kein Betäubungsmittel
Marjuana Business Daily: United Nations approves WHO recommendation to reschedule cannabis in historic vote
Hanf Magazin: UN-Kommission stimmt Neubewertung von Cannabis zu

Alle Blicke nach Brüssel

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Entscheidung der EU-Kommission könnte der Hanfindustrie schaden

Während auf der einen Seite viel Aufklärungsarbeit rund um das Thema Hanf und Cannabinoide passiert, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Nutzen von Hanf und Hanfextrakten gewonnen werden, wird aktuell in der EU-Kommission in Erwägung gezogen, Hanfextrakte allgemein in das Betäubungsmittelgesetz miteinzubeziehen. Cannabiniol (CBD) sowie jegliche weitere Hanfextrakte sollen demnach – gleichgesetzt mit THC – als Suchtstoff eingestuft werden, falls es aus natürlichen Hanfpflanzen gewonnen wird. Synthetisches CBD wäre ironischerweise weiterhin erlaubt.

„Der Sprecher der EU-Kommission in Deutschland hat uns bestätigt, dass Überlegungen existieren, CBD als Betäubungsmittel im Sinnen des Einheitsabkommens der Vereinten Nationen von 1961 zu bewerten. Das nennt sich derzeit “Vorläufige Ansicht”. Danach wäre CBD ein sogenannter “Suchtstoff” und könnte in Zukunft auch nicht mehr als Nahrungsergänzungsmittel Verwendung finden.“

Dr. Stefan Meyer, Präsident des neuen Branchenverbandes Cannabiswirtschaft BvCW e. V., nach krautinvest

Ein solcher Entscheid hätte katastrophale Auswirkungen auf die Hanfindustrie in Europa:

„Nahezu die gesamte CBD-Branche in Europa stünde vor dem “Aus”. Hanfbauern, Import/Export, Extrakteure, Produzenten, Distributoren, Einzelhändler, und viele mehr.“

Dr. Stefan Meyer, Präsident des neuen Branchenverbandes Cannabiswirtschaft BvCW e. V., nach cannatrust.eu

Noch gibt es keinen definitiven Entscheid in Brüssel. Und es ist auch ebensowenig sicher, wie die Bundesbehörden in Bern reagieren werden. Denn hierzulande hat das Eidgenössische Parlament gerade einem Pilotversuch einer neuen liberaleren Cannabis-Regulierung der Städte zugestimmt, welche THC-Hanf miteinschliesst – also eine Entwicklung, die eher Richtung Legalisierung steuert.

Noch sind in Brüssel keine letzten Worte gesprochen – und erst recht nicht in Bern.

Quellen und weiterführende Links:
IGHanf: Der CBD Vertriebsstopp – Die Position der EIHA
IGHanf: Todesstoß für den Hanfsektor?
krautinvest: Unruhe um Hanfextrakte: Einstufung als Betäubungsmittel?
Cannatrust.eu: Drohende Entscheidung der EU: Hanf als Betäubungsmittel?