Update zu den Pilotversuchen

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In diesem Sommer wurde das Thema Cannabis regelmässig von den Medien aufgegriffen. Im Fokus standen die sogenannten Pilotversuche. Diese ermöglichen im Rahmen wissenschaftlicher Projekte die Abgabe von THC-haltigem Cannabis, zur Zeit in der Form von Blüten oder Haschisch. Wir hatten vor mehr als einem Jahr darüber berichtet, wie die legale Grundlage für die Pilotversuche zustande kam. Seit dann hat sich nun einiges getan: der erste Pilotversuch startet den Verkauf und andere stehen in den Startlöchern.

Basel macht vorwärts…

Der Pilotversuch in Basel geriet bisher am stärksten in den Fokus der Öffentlichkeit, da er mit Abstand am schnellsten vorangetrieben wurde. Während andere Städte ihre Versuchskonzepte noch nicht einmal eingereicht haben, begann die Basler Studie diese Woche. Der Verkauf von Cannabis wird aber wegen Verunreinigungen der Produkte noch einige Tage hinausgeschoben.
Studienteilnehmenden, welche alle 6 Monaten an einer Studienbefragung teilnehmen müssen. Ein Grund fürs rasche voranschreiten des Basler Projektes: Die Uni Basel hat bereits im Jahr 2016 mit der Vorbereitung eines Pilotversuches gestartet und konnte dadurch die Zusammenarbeit zwischen den Universitären Psychiatrischen Kliniken, welche den Versuch wissenschaftlich betreuen, und der Stadt Basel nach dem „Go!“ aus Bern bald regeln.
Angeboten werden in Basel vier verschiedene Blütensorten und zwei Haschisch-Sorten in Bio-Qualität mit jeweils unterschiedlichem THC-Gehalt. Wie im Gesetz zu den Pilotversuchen festgeschrieben ist, dürfen pro Monat maximal 10 Gramm THC gekauft werden. Wieviel Gramm Blüten das gibt, hängt vom THC-Gehalt des Produktes ab.

…Zürich trägt dick auf

In der Stadt Zürich beginnt der Pilotversuch zwar noch nicht diese Tage, vorwärts ging es aber auch. Das Zürcher Projekt, welches zur Zeit beim BAG (Bundesamt für Besundheit) und bei einer kantonalen Ethikkommission aufliegt, fällt insbesondere durch seine Grösse auf: 2’100 in der Stadt Zürich wohnhafte THC-Konsument*innen werden gesucht, zur Zeit wird eine Warteliste geführt. Weiter liegt in Zürich das Augenmerk auf dem Vergleich verschiedener Verkaufsmöglichkeiten. Neben 10 ausgewählten Apotheken und dem Drogeninformationszentrum der Stadt kriegen zehn „Cannabis Social Clubs“ die Möglichkeit, mit 50-150 Studienteilnehmenden einen sozialen Treffpunkt zu kreieren, an welchem neben dem Verkauf von Hanf auch der soziale Austausch und das gemeinsame Konsumieren im Fokus stehen. Einer dieser Clubs wird voraussichtlich vom Verein „Legalize It!“ betrieben.
Wer am Zürcher Pilotversuch teilnehmen will, kann sich dereinst direkt bei den registrierten Apotheken, den Social Clubs oder beim Drogeninformationszentrum anmelden. Damit die Daten zu den unterschiedlichen Verkaufsmöglichkeiten möglichst aussagekräftig bleiben, können die Blüten während der 3-jährigen Studie nur an derjenigen Verkaufsstelle bezogen werden, bei welcher die Registrierung erfolgte. Die Preise der verkauften Produkte sind an allen Verkaufsstellen dieselben und orientieren sich, wie auch in Basel, an den Schwarzmarktpreisen.

Was läuft in Bern?

Auch die Stadt Bern hat beim BAG ein Pilotversuch-Gesuch eingereicht. Wie weit dieser Prozess fortgeschritten ist, lässt sich aber kaum herausfinden. Zuletzt von sich hören liess Bern auf eine eher unschöne Art: Der Kanton wollte dem Verkauf in Apotheken den Riegel schieben. Gefordert wurden stattdessen der Verkauf in Drogenabgabestellen. Während also in Zürich mit Social Clubs experimentiert wird, zelebriert die konservative Regierung des Kantons Bern das Image der drogenabhängigen Kiffer*innen und setzt Hanf mit harten Drogen wie Heroin gleich. Das BAG pfiff den Kanton jedoch zurück, da dieser gar nichts zu den Pilotversuchen in der Stadt zu sagen habe.

Es gibt aber auch erfreulichere Neuigkeiten: Die Stadt Biel wird voraussichtlich ebenfalls am Pilotversuch der Uni Bern teilnehmen. Es ist ein Kontingent von 100 bis 170 Personen angedacht, die in der Pharmacie Dufour in Biel Cannabis kaufen könnten.
Neben dem Versuch der Uni Bern will der Verein „Cannabis Research“ in Zusammenarbeit mit der Uni Zürich einen weiteren Versuch im Kanton Bern starten.

Beteiligung der Herba di Berna AG

Da wir keine Apotheke unterhalten und kein THC-haltiges Gras anbauen, sind wir an den aktuell laufenden Prozessen der Pilotprojekte nicht beteiligt. Trotzdem sehen wir mit unserem Laden am Breitenrainplatz ein grosses Potenzial für Studien zur legalen Abgabe von Hanf. Fachgeschäfte können durchaus eine sinnvolle Option für den Vertrieb von Cannabis-Produkten sein, da sie optimal auf die Bedürfnisse der Kundschaft eingehen können.
Daher versuchen wir, zumindest in einem Pilotversuch z.B. des Vereins Cannabis Research als Verkaufsstelle teilzunehmen.

Links und Quellen:
FAQ zu den Pilotversuchen (BAG)
Cannabisstudie „Weed Care“ (Medienmitteilung Kanton Basel-Stadt)
Stadt Zürich sucht 2100 Kiffer*innen (TagesAnzeiger)
Cannabisstudie „Züri Can“ (Stadt Zürich)
Kanton Bern ist gegen legale Cannabis-Abgabe in Apotheken (20min)
Stadt Biel will sich an Cannabis-PIlotprojekt beteiligen (Jungfrau Zeitung)
Verein Cannabis Research

Solothurn fordert THC-Legalisierung

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Auf nationaler Ebene hat sich bezüglich Cannabis-Legalisierung gemächlicher Fortschritt eingesetzt. Nun signalisiert der Kanton Solothurn, dass da auch mehr passieren könnte: Am 06. September 2022 hat das Kantonsparlament eine Standesinitiative nach Bundesbern geschickt.
Der Kanton Soltothurn fordert damit, analog zur PI Siegenthaler, eine Legalisierung von Anbau, Handel und Konsum von THC-haltigem Cannabis.

Wieso eine Standesinitiative?

Die Frage nach dem Nutzen einer solchen Standesinitiative war eines der Hauptargumente der Minderheit, welche die Vorlage im Solothurner Kantonsparlament abgelehnt hatte. Tatsächlich beinhaltet die PI Siegenthaler die gleichen Forderungen. Zusätzlich hat sie auch bereits denselben Prozess angestossen, welcher von der Standesinitative auch ausgelöst wird. Die Gesundheitskommissionen von National- und Ständerat müssen sich mit der Vorlage befassen und, sofern sie dem Prozess zustimmen, einen Gesetzesentwurf für das Parlament vorbereiten.

Auch wenn dank der PI Siegenthaler nun bereits ein Gesetzesentwurf für eine Cannabis-Legalisierung ausgearbeitet wird, gibt es Gründe für eine solche Standesinitiative. Es ist eine Möglichkeit, welche der Kanton Solothurn nutzen konnte, um Bundesbern darauf hinzuweisen, dass eine Legalisierung gewünscht ist und dass die Prozesse schneller ablaufen sollten.

Angestossen wurde die Forderung im Kanton Solothurn im Mai 2020. Nach einer Unterschriftensammlung der FDP wurde ein „Volksauftrag“ eingereicht, welcher von der Kantonsregierung eine Legalisierung forderte. Da ein kantonaler Alleingang weder sinnvoll noch möglich scheint, war die Standesinitative wohl das einzige sinnvolle Instrument, wie diesem Verlangen aus der Bevölkerung Gehör verschafft werden konnte.

Links:
Solothurner Regierung befürwortet die Legalisierung von Cannabis (solothurnerzeitung.ch)
Solothurner Rauchzeichen nach Bern (Solothurner Zeitung)
Der Solothurner Kantonsrat will Cannabis legalisieren (SRF Audio)

Vergällte Hanföle – Wie geht’s weiter?

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Die bevorstehende Einführung der Vergällungspflicht für Hanföle stellt die Cannabis-Industrie vor grosse Probleme. Im letzten Post haben wir das Problem genauer beschrieben und auch schon einige Lösungsvorschläge erwähnt.
Nun ist auch klar, wie es bei der Herba di Berna mit den CBD-Hanfölen weitergeht.

CBD-Öle als Kosmetika statt Chemikalien

Das wichtigste zuerst: Nein, wir werden keine vergällten Hanföle verkaufen. In Zukunft werden die Öle als Kosmetikprodukte verkauft werden können. Viel lieber hätten wir allerdings einen sinnvoll reglementierten CBD-Markt.

Was ändert sich für Kund*innen?

Für unsere Kund*innen ändert sich insofern etwas, als dass wir unsere stärksten Hanföle (30%, 35% und 40% CBD-Gehalt) nach September 2022 nicht mehr anbieten können. Um ein Öl mit solch einem hohen CBD-Gehalt zu produzieren, wird beim Extraktionsprozess der THC-Grenzwert für Kosmetika überschritten. Selbst wenn dies nur das Rohextrakt und nicht das fertige Produkt betrifft, würde eine solche Produktion gegen das Gesetz verstossen.
Es gibt zwar bereits Lösungen für dieses Problem, jedoch braucht die Umsetzung dieser noch mehr Zeit als die sechs Monate, die unserem Produzenten zwischen der Ankündigung der Vergällungspflicht im April und der Einführung im Oktober zur Verfügung stand.

Der Vorteil Nachhaltigere Öle

Wir haben jedoch nicht nur schlechte Neuigkeiten, sondern es verändert sich auch etwas zum besseren: In Zusammenarbeit mit „Swissextract„, einem bio-zertifizierten Unternehmen, werden wir unsere Öle bis 24% CBD-Anteil nur noch mit biologisch angebautem Sonnenblumenöl als Trägermittel produzieren. Dadurch sind wir nicht mehr auf die Importware Kokosöl angewiesen und können unsere Öle somit ausschliesslich aus Zutaten produzieren, die lokal in der Schweiz angebaut und verarbeitet werden.

Wir sind froh, dass wir solch eine gute Lösung gefunden haben um auch zukünftig hochqualitative Bio-Hanföle anbieten zu können.

Cannabis im Fokus der Öffentlichkeit

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Medienmitteilung der IG Hanf, 5. Juli 2022

Als Mitglied der IG Hanf gibt Herba di Berna hier die neuste Medienmitteilung des Verbands wieder:

Diskussionen um kantonale Pilotprojekte und ein Bericht des UN-Büros für
Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) zeigen einmal mehr die Dringlichkeit einer
Regulierung von Cannabis in der Schweiz. Der wichtigste Branchenverband der Schweiz, die
IG Hanf nimmt dezidiert Stellung dazu und meint: „Durch eine staatliche Regulierung kann
man Qualität und Reinheit des Cannabis positiv beeinflussen, den Jugendschutz
gewährleisten sowie durch Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote dem
problematischen Konsum vorbeugen.»

Diverse Schweizer Städte beginnen mit der Umsetzung von Cannabis-Pilotprojekten. Beispielsweise
Basel, Zürich, Lausanne und Bern, um nur einige zu nennen. Da die Umsetzung der Pilotversuche
kantonal geregelt wird, bestehen Differenzen in der Ausgestaltung. In Zürich wird die Abgabe von
Cannabis über Apotheken geregelt. Lausanne setzt – ähnlich wie in Spanien – auf das Modell der
Cannabis Social Clubs als Abgabestellen.

Widerstand im Kanton Bern

Im Berner Regierungsrat (Kanton) wiederum regt sich Widerstand gegen die geplante Umsetzung
des Pilotprojektes in der Stadt Bern. Apotheken seien nicht der geeignete Ort für die Abgabe von
Suchtmitteln, heisst es in der Motion von SVP-Grossrat Patrick Freudiger. Die Motion wurde vom
Regierungsrat gutgeheissen. Nun ist es am Grossen Rat, diesen politischen Vorstoss zu bewerten.
In der Zwischenzeit aber hat das BAG den Regierungsrat zurückgepfiffen. Dazu habe der Kanton
nichts zu sagen, sagt das Bundesamt für Gesundheit.

Hanfverband: Apotheken-Abgabe nicht sinnvoll

Auch wenn die IG Hanf mit der Argumentation der Motionäre nicht einverstanden ist, so teilt sie die
Auffassung, dass Apotheken nicht die geeigneten Abgabestellen sind für Cannabis als Genussmittel. Besser wären spezialisierte Fachgeschäfte mit entsprechendem Know-how. Dass die Pilotprojekte je nach Kanton unterschiedlich aufgebaut sind, ist zu begrüssen, denn sie dienen dazu, wissenschaftliche Daten zu erhalten, die als Grundlage für die Debatte zur Legalisierung dienen können. Die IG Hanf hat dazu in Zusammenarbeit mit Sucht Schweiz und Cannabis Consensus Schweiz einen 10-Punkte-Plan erarbeitet.

10-Punkte-Plan für die Schweizer Hanflegalisierung

Ziel des 10-Punkte-Plans des Hanfverbands ist, Sicherheit und öffentliche Gesundheit mit einer regional verankerten, verantwortungsvollen und nachhaltigen Schweizer Cannabis-Wirtschaft zu vereinen. Es sollen die Besonderheiten der föderalistischen Struktur der Schweizer Verwaltung und
Politik berücksichtigt und Steuereinnahmen zur Finanzierung flankierender Massnahmen erzielt werden. Mehr Informationen dazu:

  1. Jugend vor den negativen Auswirkungen des Cannabiskonsums schützen
  2. Verwendung von Cannabisprodukten mit geringen Gesundheitsrisiken fördern
  3. Konsumenten über die Risiken aufklären
  4. Ausüben von bestimmten beruflichen Tätigkeiten unter Cannabiseinfluss verhindern und bestrafen
  5. Cannabis im öffentlichen Raum sowie Cannabiswerbung beschränken
  6. Cannabisproduktion und -qualität kontrollieren und Rückverfolgbarkeit sicherstellen
  7. Markt für medizinisches Cannabis und Markt für nicht-medizinisches Cannabis trennen
  8. Verkauf von Cannabisprodukten in Spezialgeschäften
  9. Cannabis besteuern, um Begleitmassnahmen zu finanzieren
  10. Cannabisproduktion für den Eigengebrauch regeln

Und was sagt die Politik?

Setzen Politikerinnen und Politiker, die sich für die Legalisierung aussprechen, also die psychische
Gesundheit der Schweiz aufs Spiel? «Nein, ganz und gar nicht», wehrt sich Mitte-Nationalrat Heinz
Siegenthaler. Gerade, um die Gesundheit zu schützen, ist es wichtig, Cannabis zu legalisieren: «Nur
so können wir sicherstellen, dass der Endkonsument ein Produkt erhält, das durch eine Qualitätskontrolle gelaufen ist und bei dem klar ist, wie viel THC es enthält. Beim Alkohol weiss der Endkonsument auch, wie viel davon im Bier enthalten ist und wie viel im Whiskey», sagt Siegenthaler.

Über die IG Hanf
Die IG Hanf ist der Branchenverband der Schweizerischen Cannabisindustrie. Sie vertritt ihre Mitglieder gegenüber Politik, Behörden und in der Öffentlichkeit. Dabei fördert sie den Austausch und die Zusammenarbeit unter den Mitgliedern und stärkt damit die Cannabisbranche in der Schweiz.

Ihre Mission ist es, einen regulierten Cannabismarkt zu schaffen, um der Schweiz eine Vorreiterinnenrolle in der globalen Cannabisindustrie zu sichern. Die IG Hanf setzt neue Standards für ihre Mitglieder und die Branche. Allen voran mit dem Qualitätslabel Swiss Certified Cannabis, welches eine verlässliche Produkt- und Konsumentensicherheit garantiert. Die IG Hanf ist zudem Gründungsmitglied des Vereins Cannabis Consensus Schweiz, in dem Organisationen und politische Parteien gemeinsam den Weg für einen offenen und verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis ebnen.

Weitere Informationen: www.ighanf.ch | www.swiss-certified-cannabis.ch | www.ighanf.ch/ehrenkodex

Neuer Schritt für die Legalisierung

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Das Unterhaus der USA nahm diesen Frühling den „Marijuana Reform Act“ an, der Cannabis landesweit legalisieren würde. Auch in der Schweiz bewegen sich die Dinge: In Basel und anderenorts laufen die Vorbereitungen für die Pilotversuche zum legalen Verkauf von Cannabis auf Hochtouren. Der Kanton Solothurn fordert eine sorgfältig erarbeitete Neuregulierung, sprich Legalisierung, von Cannabis. Die kantonalen Bemühungen könnten aber schon bald überholt werden: Die Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Siegenthaler, welche eine nationale Neuregelung der Cannabis-Gesetzgebung fordert, hat eine weitere Hürde zur Umsetzung genommen.

Die Initiative von Nationalrat Heinz Siegenthaler stellt zur Zeit den Kern der politischen Arbeit im Bezug auf eine Cannabis-Gesetzgebung dar. Im Grunde geht es darum, ein neues Gesetz auszuarbeiten, welches einen legalen Cannabismarkt in der Schweiz regulieren würde. Was die parlamentarische Initiative genauer fordert, kann in unserem Blogbeitrag dazu nachgelesen werden. Vor wenigen Wochen, anfangs Juni 2022, wurde nun eine „Subkommission ‚Cannabisregulierung'“ ins Leben gerufen. Die Subkommission der SGK-N setzt sich aus 9 Mitgliedern aller grossen Parteien zusammen und hat den Auftrag, einen konkreten Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Wann der Entwurf für ein solches „Cannabisgesetz“ vorliegen wird, ist zur Zeit kaum abzuschätzen. Siegenthaler hat das Ziel, bis Ende 2023 einen Gesetzesentwurf und bis 2025 ein fertiges Gesetz vorliegen zu haben. Der effektive Zeitplan hängt aber von vielen Faktoren ab, wobei insbesondere die Schlagkraft der Gegner einer Legalisierung zur Zeit nur schwer abzuschätzen ist.

Ein wichtiger Beitrag zu einem neuen Cannabisgesetz wird aus den Kantonen kommen. So wird vieles von den Ergebnissen der „Pilotversuche“ abhangen, welche demnächst starten werden. Die Pilotversuche ermöglichen im geschützten Rahmen einen legalen Verkauf von THC-haltigem Cannabis. Diesen Sommer starten in der Stadt Basel die ersten Versuche. Es werden 400 Menschen gesucht, die staatliches Cannabis kaufen wollen. Die Versuchsteilnehmer*innen werden von den Universitären Psychiatrischen Kliniken begleitet, um so möglichst aussagekräftige Resultate zu den Auswirkungen eines legalen Verkaufes zu sammeln. Die rasche Verfügbarkeit solcher Daten ist für die Ausarbeitung des Cannabisgesetzes von grosser Relevanz und kann den Prozess massgeblich beschleunigen.
Auch der Kanton Solothurn drückt aufs Gas: Ende Mai hat der Regierungsrat eine Mitteilung verabschiedet, in welcher der Kanton eine Legalisierung von Cannabis fordert. Die Forderungen sind ziemlich deckungsgleich mit den Forderungen der Parlamentarischen Initiative von Siegenthaler. Trotzdem überlegt sich der Kanton, eine Standesinitiative nach Bern zu schicken, um den Druck auf eine rasche Ausarbeitung des Cannabisgesetzes zu erhöhen.

Für uns als Herba di Berna AG ist klar, dass die oben erwähnten Bestrebungen erfreulich sind. Die Konsument*innen werden durch einen legalen Markt und die damit verbundenen Qualitätskontrollen besser geschützt und die oftmals willkürlich anmutende staatliche Repression wird neu geregelt. Die Gesellschaft kann Gelder andersweitig verwenden, die zur Zeit als Gesundheitskosten und Kosten der Repression anfallen. Darüberhinaus kann ein legaler Markt angemessen besteuert werden, um so – analog zum Tabak – den Jugendschutz, den Konsument*innenschutz, Präventionskampagnen und weitere Kosten zu decken. Wir sind gespannt, wie der Prozess weitergeht und probieren, euch in diesem komplexen Themenbereich auf dem Laufenden zu halten.

Links und Quellen zum Thema:
Marijuana Reform Act in den USA (CNN, englisch)
Solothurner Regierung befürwortet Legalisierung (Nau.ch)
Drogenstadt Basel (Solothurner Zeitung)

THC-Grenzwert von 1% gilt bald auch für CBD-Cannabisharz

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Dranbleiben lohnt sich. Nach Interventionen der Hanf-Branche hält der Bundesrat fest, dass auch Cannabisharz (Pollinate) mit der 1%-Grenze reguliert wird. Cannabisharz mit weniger als einem Prozent THC-Anteil wird also zu einem verkehrsfähigen Produkt. Die Änderung tritt voraussichtlich im Sommer 2022 in Kraft.

Wie es zur Änderung kam

Die Wadtländer Nationalrätin Léonore Porchet hatte eine Interpellation an den Bundesrat eingereicht, die den Bundesrat darauf hinwies, dass Cannabisharz auch heute noch anders behandelt wird als beispielsweise Blüten, Stecklinge, Öl und Tinkturen. Auf diese Ungleichbehandlung hat die IG Hanf bereits im November 2021 hingewiesen. Dieser unlogische „technische Fehler“ im Betäubungsmittelgesetz stand im Widerspruch zur vom Bundesrat selbst anerkannten Handhabung, nach welcher nur Pflanzen, Pflanzenteile und Präparate, die einen Gesamt-THC-Gehalt von mindestens 1% haben, als Cannabis im betäubungsmittelrechtlichen Sinn gelten.

Was sich ändert

Konkret soll nun das Verzeichnis der Betäubungsmittelverordnung so angepasst werden, dass auch im Falle von Cannabisharz nur Produkte mit mindestens 1% THC als Betäubungsmittel gelten. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung einer kohärenten und einheitlichen Klassifikation von Cannabis-Produkten. Er schafft Klarheit und wird damit den Forderungen der IG Hanf gerecht.
Die Änderung tritt voraussichtlich im Sommer 2022 zusammen mit weiteren Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes (Medizinalcannabis) in Kraft.

Quellen:
– IG Hanf: News aus dem Bundeshaus
Interpellation von Léonore Porchet

Stellungnahme zum VKCS Artikel „Gesundheitsrisiko bei vielen Lebensmitteln mit CBD-Anteil“

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Anfangs Februar ging der Verband der Kantonschemiker*innen der Schweiz (VKCS) mit einer Medienmitteilung zu CBD-haltigen Lebensmitteln an die Öffentlichkeit. Die Mitteilung liess die Hanfbranche in keinem guten Licht stehen: 85% der Produkte wurden beanstandet und bei 73% wurde gar ein Gesundheitsrisiko moniert – ohne weitere Spezifizierung.

Wichtig für unsere Konsumentinnen und Konsumenten: Die getesten Produkte von Herba di Berna sind alle ohne Gesundheitsbedenken konsumierbar.

Die IG Hanf, der Branchenverbrand der Cannabisindustrie, wusste von den durchgeführten Produktekontrollen des VKCS. Über die Details und Ergebnisse wusste die IG Hanf aber nicht Bescheid. Auch die Information, welche Produkte beanstandet wurden, fand ihren Weg nicht bis zum Branchenverband.

Als produzierendes Unternehmen ist uns die Qualitätssicherung unserer Produkte und der Konsument*innnenschutz wichtig. Während der VKCS an genau diese Werte appelliert und die produzierenden Unternehmen in Pflicht zu einer Verbesserung auffordert, sehen wir das Problem auf regulatorischer Ebene. Zur Zeit herrscht in der Schweizer Cannabis-Politik ein regulatorisches Chaos, das kaum zu durchblicken ist. Eine umfangreiche Regulierung erscheint auch uns sinnvoll, jedoch muss diese einheitlich und verständlich sein, damit für uns eine Rechtssicherheit gewährleistet ist. So unterstützen wir beispielsweise das „Postulat Minder“. Dieser Vorstoss, der im letzten Jahr vom Ständerat angenommen wurde, will die verschiedenen Formen der Hanfpflanze durch eine kohärente, zeitgemässe Regulierung wirtschaftlich besser nutzbar machen. Hoffentlich verschafft das Parlament diesem Missstand möglichst bald Abhilfe, damit wir als produzierendes Unternehmen besser wissen, an welche Qualitätsrichtlinien wir uns zu halten haben.

Offizielle Stellungnahme der IG Hanf

Kommt nun die Legalisierung von THC?

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In den letzten Wochen hat sich im Bereich der Cannabis-Legalisierung einiges getan. Eine Legalisierung scheint plötzlich ziemlich viel greifbarer – sowohl in der Schweiz, als auch in Deutschland. Was ist da gerade passiert, und was bedeutet das nun?

In der Schweiz nahm die Cannabis-Politik in der Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) einen grossen Schritt nach vorne. Nach der Gesundheitskommission des Nationalrates diese die „Parlamentarische Initiative Siegenthaler“ angenommen. Die Initiative verlangt eine Neuregulierung von Anbau, Produktion, Handel und Konsum von THC-haltigem Cannabis. Was die Initiative genauer fordert, kann im letzten Blogbeitrag über die PI Siegenthaler nachgelesen werden.
Auch wenn die Initiative nun eine entscheidende Hürde mit Bravour gemeistert hat (9 Ja- zu 2 Nein-Stimmen), wird THC-haltiges Cannabis nicht von heute auf morgen legal. In einem nächsten Schritt hat die Gesundheitskommission des Nationalrates 2 Jahre Zeit, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Auch der Bundesrat wird wohl noch eine Stellungnahme zur Initiative verabschieden. Ist der Gesetzesentwurf erst einmal ausgearbeitet, muss er noch durchs Parlament. Weiter muss vielleicht, falls gegen die Vorlage ein Referendum ergriffen wird, auch noch das Volk über die Legalisierung abstimmen. Es ist zwar sehr schön, zu sehen, dass sich etwas bewegt. Bis daraus jedoch auch wirklich eine sinnvolle Gesetzgebung entsteht, ist von den Unterstützer*innen einer Legalisierung noch eine Menge Geduld und Engagement gefragt.

In Deutschland verläuft der politische Prozess zwar völlig anders, hat jedoch auf die Arbeit von Verbänden wie dem Deutschen Hanfverband eine ähnliche Bedeutung wie in der Schweiz, da auch dort selbst im besten Fall noch einige Jahre oder zumindest viele Monate vergehen werden, bis etwas konkretes entsteht. Auslöser für die neusten Diskussionen und Medienbeiträge zu einer möglichen Legalisierung von THC waren in Deutschland die Koalitionsverhandlungen. Bei Gesprächen zur Regierungsfindung fand sich mit der Legalisierung anscheinend ein Thema, über welches zwischen den Grünen und der FDP eine weitgehende Einigkeit herrscht. Da auch die SPD nicht grundsätzlich gegen eine Legalisierung sein dürfte, liegt eine Neuregelung plötzlich im Rahmen des Möglichen.
Was diese Entwicklungen nun genauer bedeuten, hat der Deutsche Hanfverband (DHV) in einem Video sehr gut dargelegt. Die Folge 311 der DHV-News behandelt die neuen Möglichkeiten, nimmt den Medienhype zum Thema genauer unter die Lupe und stellt sich der Frage, was denn nun eine mögliche Legalisierung für einen Einfluss auf die Arbeit vom Hanfverband hat. Da sich viele dieser Fragen auch in der Schweiz stellen werden, beispielsweise für Vereine wie „Legalize It!“ oder die „IG Hanf“, lohnt sich ein Blick in den Beitrag.

Es gibt also Grund zum feiern – doch der Weg ist noch weit. Die Legalisierung ist noch lange keine beschlossene Sache, die genauen Details sind noch völlig unklar und auch nach einer Legalisierung gäbe es beispielsweise im Feld des Konsumentenschutzes noch viel zu tun.

Quellen:
Pressemitteilung des „Cannabis-Consensus Schweiz“
– Watson-Artikel: „Parlamentskommissionen wollen Cannabis legalisieren“
DHV-News #311 vom Deutschen Hanfverband

Bevölkerungsbefragung zur Regulierung von Cannabis

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Anfangs Juli 2021 veröffentlichte das BAG an einem Mediengespräch die Resultate einer Bevölkerungsbefragung zum Thema Cannabis. Ziel der von Sotomo durchgeführten Umfrage war es, die Haltung der Stimmbevölkerung zum Zeitpunkt des Startes der Pilotversuche zu kennen. Stösst der eingeschlagene Weg auf Anklang? Wäre eine allfällige Legalisierung von Cannabis mehrheitsfähig? Was für Massnahmen müssten solch eine Legalisierung begleiten? Auf Fragen dieser Art wollte der Bund eine repräsentative Antwort aus der Bevölkerung.

Die Resultate der Bevölkerungsbefragung waren durchaus aufsehenerregend. In den letzten Jahren scheint sich die Haltung der Bevölkerung grundlegend verändert zu haben. So wird der eingeschlagene Weg von einer klaren Mehrheit unterstützt, da eine Neuregelung der Cannabis-Gesetzgebung von einer klaren Mehrheit als wichtig oder sehr wichtig empfunden wird. Auch die Pilotversuche geniessen eine breite Akzeptanz, insbesondere in den Städten und in den Pilotgemeinden.

Am deutlichsten zeigt sich aber der gesellschaftliche Wertewandel an der Frage nach einer allfälligen Legalisierung von Cannabis: die Umfrageergebnisse zeigen, dass eine solche unterdessen mehrheitsfähig geworden ist. Zwei drittel der Befragten waren zum Zeitpunkt der Umfrage klar oder eher für eine Legalisierung. Die Eindämmung des Schwarzmarktes und ein besserer Konsumentenschutz waren die zwei Argumente für eine Legalisierung, die am meisten Anklang fanden. Auf der Gegenseite gründeten die Bedenken in einer befürchteten Verharmlosung der Droge und einer möglichen Schädlichkeit für das jugendliche Gehirn.

Falls eine Legalisierung zum Thema wird, ist auch in den Augen der einem solchen Schritt zugeneigten Befragten eine sinnvolle Regulierung und Prävention nötig. Insbesondere ein gut ausgebauter Jugendschutz ist für eine grosse Mehrheit unumgänglich. Auch umfassende Präventionsmassnahmen und eine Beschränkung des THC-Gehalts wird von mehr als der Hälfte unterstützt. Ganz generell tendierten die Teilnehmenden der Studie in der Regel für eine eher strikte Regulierung. Nur weil eine Legalisierung mehrheitsfähig geworden ist, heisst das noch nicht, dass der Konsum und der Handel von Cannabis zu einer Tätigkeit jenseits aller Gesetze würde.

Bei uns war die Freude gross, als wir von den Resultaten der Studie gehört haben. Hoffentlich finden diese frohen Neuigkeiten den Weg in den Politik. Denn auch wenn sich in letzter Zeit im Bundeshaus einiges in Bewegung gesetzt hat, dürfte die angestrebte Neuregelung der Cannabis-Gesetzgebung durchaus noch ein wenig an Tempo zulegen.

Quelle:
Factsheet zur Bevölkerungsbefragung von Sotomo

Regulatorisches Chaos in der Cannabisindustrie

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Wer in der Schweiz in den Handel und die Produktion von Cannabisprodukten einsteigen will, muss sich zuerst einmal vertieft mit den geltenden gesetzlichen Grundlagen auseinandersetzen. Dies ist eine sehr aufwändige Übung, da einem eine grosse und unübersichtliche Sammlung von Gesetzen vorliegt, die in verschiedenen Fällen verschiedene Aspekte der wirtschaftlichen Tätigkeit beeinflussen und regulieren.

Wenn über die gesetzliche Regulierung gesprochen wird, denken die meisten Menschen in erster Linie an die 1%-THC-Regel. Das es daneben eine ganze Menge anderer Regulierungen gibt, welche die legale Cannabisindustrie beachten muss, geht dabei vergessen. So gelten gewisse Regeln für Tabakersatzprodukte, andere Regeln für Heilmittel und nochmals andere beziehen sich auf Kosmetika. Weiter können Cannabisprodukte auch als Landwirtschaftliche Produkte, Betäubungsmittel, Gebrauchsgegenstände, Lebensmittel oder Chemikalien eingestuft werden, wobei auch hier für jede Einstufung ein anderer Regelkatalog wirksam wird.

Diese fragmentierte Gesetzgebung wird insbesondere dann zum Problem, wenn unklar ist, welcher Kategorie ein Produkt zugerechnet werden sollte. So gelten beispielsweise CBD-Öle grundsätzlich als Chemikalien, welche für den legalen Verkauf mit einer ganzen Reihe von Warnhinweisen ausgestattet werden müssen. Dies wohlwissentlich, dass diese Öle in der Regel konsumiert werden. Alternativ könnten diese Öle auch als Nahrungsergänzungsmittel verkauft werden – aber nur dann, wenn diese durch die EU als „Novel Food“ zugelassen werden. Diese Zulassungsanträge sind jedoch seit langem hängig, und deren Bearbeitung wurde zwischenzeitlich auch sistiert. Erst mit dem Urteil des EuGH vom 19. November 2020, wonach CBD kein Suchstoff sei, wurden die eingereichten Anträge weiter bearbeitet. Da dieser Vorgang von der Antragstellung bis zur Zulassung in der Regel mindestens 15 Monate dauert, muss wohl noch länger auf diese Zulassung (oder nicht-Zulassung) gewartet werden.

Führt man sich diese Zustände vor Augen, liegt es aus unserer Sicht nahe, dass die Gesetzgebung angepasst werden muss. Eine solche Anpassung könnte dann auch gleich die aktuellen Entwicklungen im Bezug auf den gesellschaftlichen Status der Hanfpflanze, die medizinischen Erkenntnisse und die von anderen Staaten gemachten Erfahrungen berücksichtigen. Daher sind wir als Unternehmen aus der Cannabisindustrie sehr froh, dass sich im Moment einiges in Bewegung setzt. Neben dem vermehrten auftreten einer gesellschaftlichen Diskussion gibt es auch einige politische Vorstösse: die Parlamentarische Initiative von Heinz Siegenthaler, das „Postulat Minder„, die Pilotversuche mit Cannabis und die Änderungen im Cannabisarzneimittelgesetz.

Quellen:
– Aktuelle rechtliche Situation in der Schweiz: Lino Cereghetti an der Mitgliederversammlung der IG Hanf
– EU-Zulassung von CBD-Produkten als „Novel Food“: ernährungs-umschau.de