CBD in den Ferien. Was ist erlaubt?

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Welche Produkte darf ich in die Ausland-Ferien mitnehmen? Wer im Alltag CBD-Produkte verwendet, stösst früher oder später auf diese Frage.

Da natürliche CBD-Produkte aus der vielerorts kriminalisierten Hanfpflanze gewonnen werden, gibt es in vielen Ländern einen unübersichtlichen Gesetzes-Dschungel. Wenn die Produkte jedoch keinen nennenswerten THC-Gehalt aufweisen, ist – insbesondere durch die politischen Veränderungen der letzen Jahre – doch einiges erlaubt.
Wer also weder auf CBD verzichten will, noch einen Konflikt mit fremden Gesetzen riskieren möchte, sollte vor dem Packen einen Blick auf die rechtliche Lage im Urlaubsziel werfen.

Dieser Artikel soll die nötigen Infos zur rechtlichen Situation in beliebten Ferienländer liefern. Wenn das gewünschte Ziel-Land nicht in diesem Artikel auftaucht, tut uns das leid – wir können leider nicht die Gesetze auf der ganzen Welt im Blick behalten. Wir sind aber offen für Fragen und ihr dürft eure private Recherche gerne auch mit uns teilen, damit wir sie diesem Post hinzufügen können.

Disclaimer: Wir informieren nach bestem Wissen und Gewissen über die rechtliche Lage im Bezug auf Konsum & Besitz von CBD-Produkten. Dieser Artikel bildet die uns bekannte Rechtslage im Oktober 2022 ab. Wir versuchen, allfällige Veränderungen möglichst schnell in diesen Artikel einfliessen zu lassen, kriegen aber vermutlich nicht sämtliche Gesetzesänderungen im Ausland sofort mit. Recherchiert selbst noch etwas, um auf Nummer sicher zu gehen. Wir übernehmen keine Haftung für die in diesem Artikel getätigten Aussagen.

CBD in der EU

Die Rechtslage in Europa ist, trotz einigen grundsätzlichen EU-weiten Richtlinien, relativ unübersichtlich. Grundsätzlich gilt: Verarbeitete CBD-Produkte (z.B. Hanföl) mit einem THC-Gehalt von höchsten 0.2% sind in der gesamten Europäischen Union legal.[1] Die Slowakei hat CBD im Jahr 2020 als letzter EU-Staat von der Liste verbotener Substanzen gestrichen.
In Belgien, Dänemark, Finnland, Malta und Portugal braucht ein ärztliches Rezept, um auf der sicheren Seite zu bleiben. In Belgien sind Mengen von bis zu 3 Gramm jedoch entkriminalisiert, in Portugal liegt die Grenze bei 25 Gramm. [2]

Verarbeitete CBD-Produkte (z.B. Hanföl) mit einem THC-Gehalt von höchstens 0.2% sind in der gesamten Europäischen Union legal.

In der EU gibt es neben den Ländern mit einer restriktiveren Gesetzgebung auch einige Länder (tendenziell immer mehr), die toleranter unterwegs sind. Weiter unterscheidet sich der Umgang mit unverarbeiteten Produkten wie Hanfblüten oder Tees von Land zu Land. Deshalb folgt hier noch ein detaillierter Beschrieb der Situation in unseren Nachbarländern.

Deutschland

Deutschland bewegt sich zur Zeit ziemlich auf der EU-Linie. Produkte sind legal wenn sie einen THC-Gehalt von weniger als 0.2% aufweisen und ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.[3] Gemäss aktueller Auslegung der Gesetze ist bei Blüten & Tees der Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen. Blüten & Tees sind also im Gegensatz zu verarbeiteten Produkten wie Hanföl und Kosmetika illegal. Diese Haltung wurde im Jahr 2022 durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes bestätigt – nehmt also kein Blüten mit nach Deutschland. [4]

ProduktRechtlicher Status
CBD-HanfölLegal bis 0.2% THC
BlütenIllegal
Pflegeprodukte / KosmetikaLegal bis 0.2% THC
Hanf-TeeIllegal
HanfsamenLegal, wenn nicht zu Anbauzwecken
Rechtliche Situation in Deutschland

Österreich

In Österreich dürfen CBD-Produkte bis zu 0.3% THC enthalten.[5] Im Gegensatz zu Deutschland sind auch Blüten und Tees legal, wenn der THC-Wert eingehalten wird. Verkauft wird CBD in Österreich nur als Aromaprodukt, da CBD-Produkte weder als Arznei- oder Medizinprodukt, Kosmetika, Rauchwaren oder Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel verkauft und beworben werden. Für die private Ferienreise ist diese Einschränkung jedoch kaum relevant, da sie sich gegen die Unternehmen richtet.

ProduktRechtlicher Status
CBD-HanfölLegal bis <0.3% THC
BlütenLegal bis <0.3% THC
Pflegeprodukte / KosmetikaLegal bis <0.3% THC
Hanf-TeeLegal bis <0.3% THC
HanfsamenLegal, wenn nicht zu Anbauzwecken
Rechtliche Situation in Österreich

Frankreich

Lange Zeit hatte Frankreich ziemlich restriktive Gesetze. Seit dem 24. Januar 2022 (provisorisch), bzw. dem 28. Dezember 2022 (definitiv) ist aber im Bezug auf CBD so ziemlich alles legal, solange der Grenzwert von 0.3% THC-Gehalt eingehalten wird.[6] Ein wichtiger Punkt für die Ferien: Beim Autofahren ist Vorsicht geboten. Da die Gesetzesänderung bisher im Strassengesetz nicht umgesetzt wurde, gilt fürs Fahren (vermutlich) eine Nulltoleranz-Grenze.[7]

ProduktRechtlicher Status
CBD-HanfölLegal bis 0.3% THC
BlütenLegal bis 0.3% THC
Pflegeprodukte / KosmetikaLegal bis 0.3% THC
Hanf-TeeLegal bis 0.3% THC
HanfsamenLegal, wenn nicht zu Anbauzwecken
Rechtliche Situation in Frankreich

Italien

In Italien gilt zur Zeit der EU-Grenzwert von max. 0.2% THC-Gehalt. Bis im Jahr 2019 lag dieser Wert sogar bei 0.6%, bis die neue Regierung wieder neue Verbote erliess.[8] Seit 2019 sind alle Produkte, die aus der Cannabis Sativa-Pflanze gewonnen werden, illegal – ausser solche „ohne narkotischer Wirkung“. Da noch unklar ist, wie diese Richtlinie genau umgesetzt wird, herrscht in Italien eine rechtliche Grauzone zwischen der alten 0.6%-Regel, dem neueren umfassenderen Verbot und der EU-Richtlinie von 0.2%. Es gibt zur Zeit aber keine Anzeichen dafür, dass THC-freie Produkte ein Problem darstellen würden – EU-Hanf mit maximal 0.2% THC kann in den Italien-Ferien also ziemlich sorglos konsumiert werden.

ProduktRechtlicher Status
CBD-HanfölLegal bis 0.2% THC
BlütenLegal bis 0.2% THC
Pflegeprodukte / KosmetikaLegal bis 0.2% THC
Hanf-TeeLegal bis 0.2% THC
HanfsamenLegal, wenn nicht zu Anbauzwecken
Rechtliche Situation in Italien

Liechtenstein

Ja, Liechtenstein ist nicht in der EU. Als Nachbar der Schweiz hat sich der Kleinstaat aber trotzdem einen Platz in dieser Liste verdient. In Liechtenstein gilt, wie in der Schweiz, Hanf mit einem THC-Anteil von mehr als 1% als illegales Rauschmittel.[9] Für CBD-Produkte gibt es keine genauer spezifizierten Richtlinien. Wir befinden uns also in einer rechtlichen Grauzone. Vermutlich kriegen Ferienreisende in Liechtenstein keine Probleme, wenn sie sich an die 1%-Regel halten, wie sie es auch in der Schweiz würden.

Unsere Produkte und die EU-Gesetzgebung

Da in der Schweiz für CBD-Produkte ein Grenzwert von 1% THC gilt, sind einige unserer Produkte, insbesondere die Blüten, nicht mit den EU-Gesetzen kompatibel. In unserem Shop wird in der Produkteinformation jeweils der THC-Gehalt aufgeführt.

Ganz sicher mit in die Ferien können unsere komplett THC-freien Broad-Spectrum-Hanföle. Bei den Full-Spectrum-Ölen ist jedoch Vorsicht geboten: nur gerade das 6%-Öl ist mit einem THC-Gehalt von 0.2% für die Ferien in der EU geeignet. Unsere Pflegeprodukte enthalten auch alle weniger als 0.2% THC.
Tee & Sirup wird mit EU-zertifizierten Hanfsorten hergestellt und ist daher unbedenklich, sofern diese Produktkategorien im gewählten Ferienort zulässig sind. Die Esswaren (Schokolade, Knabberhanf, Pesto, …) sind alle als ganz normale Lebensmittel zugelassen und völlig legal – es handelt sich nicht um „Novel Food“.

CBD in weiteren Staaten

Thailand


Die aktuelle Situation in Thailand ist ziemlich verwirrend. Grundsätzlich: Anbau und Besitz von Cannabis ist legal, medizinische Produkte und Esswaren mit einem THC-Gehalt von maximal 0.2% ebenfalls. Schwieriger wird es mit dem Freizeit-Konsum: das Rauchen von Cannabis im öffentlichen Raum ist nicht erlaubt. Da Cannabisblüten erst seit dem 09.06.2022 nicht mehr als Betäubungsmittel gelten, herrscht noch eine grosse Unklarheit in der Umsetzung. Um keine unschönen Ferien-Überraschungen zu erleben, lohnt es sich also, Cannabis nicht im öffentlichen Raum zu konsumieren. [8]

Einen guten Überblick über die konkrete Situation vor Ort gibt der Legalize-It!-Reisebericht aus Bangkok (Dezember 2022).

Cannabis im Fokus der Öffentlichkeit

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Medienmitteilung der IG Hanf, 5. Juli 2022

Als Mitglied der IG Hanf gibt Herba di Berna hier die neuste Medienmitteilung des Verbands wieder:

Diskussionen um kantonale Pilotprojekte und ein Bericht des UN-Büros für
Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) zeigen einmal mehr die Dringlichkeit einer
Regulierung von Cannabis in der Schweiz. Der wichtigste Branchenverband der Schweiz, die
IG Hanf nimmt dezidiert Stellung dazu und meint: „Durch eine staatliche Regulierung kann
man Qualität und Reinheit des Cannabis positiv beeinflussen, den Jugendschutz
gewährleisten sowie durch Informations-, Beratungs- und Hilfsangebote dem
problematischen Konsum vorbeugen.»

Diverse Schweizer Städte beginnen mit der Umsetzung von Cannabis-Pilotprojekten. Beispielsweise
Basel, Zürich, Lausanne und Bern, um nur einige zu nennen. Da die Umsetzung der Pilotversuche
kantonal geregelt wird, bestehen Differenzen in der Ausgestaltung. In Zürich wird die Abgabe von
Cannabis über Apotheken geregelt. Lausanne setzt – ähnlich wie in Spanien – auf das Modell der
Cannabis Social Clubs als Abgabestellen.

Widerstand im Kanton Bern

Im Berner Regierungsrat (Kanton) wiederum regt sich Widerstand gegen die geplante Umsetzung
des Pilotprojektes in der Stadt Bern. Apotheken seien nicht der geeignete Ort für die Abgabe von
Suchtmitteln, heisst es in der Motion von SVP-Grossrat Patrick Freudiger. Die Motion wurde vom
Regierungsrat gutgeheissen. Nun ist es am Grossen Rat, diesen politischen Vorstoss zu bewerten.
In der Zwischenzeit aber hat das BAG den Regierungsrat zurückgepfiffen. Dazu habe der Kanton
nichts zu sagen, sagt das Bundesamt für Gesundheit.

Hanfverband: Apotheken-Abgabe nicht sinnvoll

Auch wenn die IG Hanf mit der Argumentation der Motionäre nicht einverstanden ist, so teilt sie die
Auffassung, dass Apotheken nicht die geeigneten Abgabestellen sind für Cannabis als Genussmittel. Besser wären spezialisierte Fachgeschäfte mit entsprechendem Know-how. Dass die Pilotprojekte je nach Kanton unterschiedlich aufgebaut sind, ist zu begrüssen, denn sie dienen dazu, wissenschaftliche Daten zu erhalten, die als Grundlage für die Debatte zur Legalisierung dienen können. Die IG Hanf hat dazu in Zusammenarbeit mit Sucht Schweiz und Cannabis Consensus Schweiz einen 10-Punkte-Plan erarbeitet.

10-Punkte-Plan für die Schweizer Hanflegalisierung

Ziel des 10-Punkte-Plans des Hanfverbands ist, Sicherheit und öffentliche Gesundheit mit einer regional verankerten, verantwortungsvollen und nachhaltigen Schweizer Cannabis-Wirtschaft zu vereinen. Es sollen die Besonderheiten der föderalistischen Struktur der Schweizer Verwaltung und
Politik berücksichtigt und Steuereinnahmen zur Finanzierung flankierender Massnahmen erzielt werden. Mehr Informationen dazu:

  1. Jugend vor den negativen Auswirkungen des Cannabiskonsums schützen
  2. Verwendung von Cannabisprodukten mit geringen Gesundheitsrisiken fördern
  3. Konsumenten über die Risiken aufklären
  4. Ausüben von bestimmten beruflichen Tätigkeiten unter Cannabiseinfluss verhindern und bestrafen
  5. Cannabis im öffentlichen Raum sowie Cannabiswerbung beschränken
  6. Cannabisproduktion und -qualität kontrollieren und Rückverfolgbarkeit sicherstellen
  7. Markt für medizinisches Cannabis und Markt für nicht-medizinisches Cannabis trennen
  8. Verkauf von Cannabisprodukten in Spezialgeschäften
  9. Cannabis besteuern, um Begleitmassnahmen zu finanzieren
  10. Cannabisproduktion für den Eigengebrauch regeln

Und was sagt die Politik?

Setzen Politikerinnen und Politiker, die sich für die Legalisierung aussprechen, also die psychische
Gesundheit der Schweiz aufs Spiel? «Nein, ganz und gar nicht», wehrt sich Mitte-Nationalrat Heinz
Siegenthaler. Gerade, um die Gesundheit zu schützen, ist es wichtig, Cannabis zu legalisieren: «Nur
so können wir sicherstellen, dass der Endkonsument ein Produkt erhält, das durch eine Qualitätskontrolle gelaufen ist und bei dem klar ist, wie viel THC es enthält. Beim Alkohol weiss der Endkonsument auch, wie viel davon im Bier enthalten ist und wie viel im Whiskey», sagt Siegenthaler.

Über die IG Hanf
Die IG Hanf ist der Branchenverband der Schweizerischen Cannabisindustrie. Sie vertritt ihre Mitglieder gegenüber Politik, Behörden und in der Öffentlichkeit. Dabei fördert sie den Austausch und die Zusammenarbeit unter den Mitgliedern und stärkt damit die Cannabisbranche in der Schweiz.

Ihre Mission ist es, einen regulierten Cannabismarkt zu schaffen, um der Schweiz eine Vorreiterinnenrolle in der globalen Cannabisindustrie zu sichern. Die IG Hanf setzt neue Standards für ihre Mitglieder und die Branche. Allen voran mit dem Qualitätslabel Swiss Certified Cannabis, welches eine verlässliche Produkt- und Konsumentensicherheit garantiert. Die IG Hanf ist zudem Gründungsmitglied des Vereins Cannabis Consensus Schweiz, in dem Organisationen und politische Parteien gemeinsam den Weg für einen offenen und verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis ebnen.

Weitere Informationen: www.ighanf.ch | www.swiss-certified-cannabis.ch | www.ighanf.ch/ehrenkodex

Neuer Schritt für die Legalisierung

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Das Unterhaus der USA nahm diesen Frühling den „Marijuana Reform Act“ an, der Cannabis landesweit legalisieren würde. Auch in der Schweiz bewegen sich die Dinge: In Basel und anderenorts laufen die Vorbereitungen für die Pilotversuche zum legalen Verkauf von Cannabis auf Hochtouren. Der Kanton Solothurn fordert eine sorgfältig erarbeitete Neuregulierung, sprich Legalisierung, von Cannabis. Die kantonalen Bemühungen könnten aber schon bald überholt werden: Die Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Siegenthaler, welche eine nationale Neuregelung der Cannabis-Gesetzgebung fordert, hat eine weitere Hürde zur Umsetzung genommen.

Die Initiative von Nationalrat Heinz Siegenthaler stellt zur Zeit den Kern der politischen Arbeit im Bezug auf eine Cannabis-Gesetzgebung dar. Im Grunde geht es darum, ein neues Gesetz auszuarbeiten, welches einen legalen Cannabismarkt in der Schweiz regulieren würde. Was die parlamentarische Initiative genauer fordert, kann in unserem Blogbeitrag dazu nachgelesen werden. Vor wenigen Wochen, anfangs Juni 2022, wurde nun eine „Subkommission ‚Cannabisregulierung'“ ins Leben gerufen. Die Subkommission der SGK-N setzt sich aus 9 Mitgliedern aller grossen Parteien zusammen und hat den Auftrag, einen konkreten Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Wann der Entwurf für ein solches „Cannabisgesetz“ vorliegen wird, ist zur Zeit kaum abzuschätzen. Siegenthaler hat das Ziel, bis Ende 2023 einen Gesetzesentwurf und bis 2025 ein fertiges Gesetz vorliegen zu haben. Der effektive Zeitplan hängt aber von vielen Faktoren ab, wobei insbesondere die Schlagkraft der Gegner einer Legalisierung zur Zeit nur schwer abzuschätzen ist.

Ein wichtiger Beitrag zu einem neuen Cannabisgesetz wird aus den Kantonen kommen. So wird vieles von den Ergebnissen der „Pilotversuche“ abhangen, welche demnächst starten werden. Die Pilotversuche ermöglichen im geschützten Rahmen einen legalen Verkauf von THC-haltigem Cannabis. Diesen Sommer starten in der Stadt Basel die ersten Versuche. Es werden 400 Menschen gesucht, die staatliches Cannabis kaufen wollen. Die Versuchsteilnehmer*innen werden von den Universitären Psychiatrischen Kliniken begleitet, um so möglichst aussagekräftige Resultate zu den Auswirkungen eines legalen Verkaufes zu sammeln. Die rasche Verfügbarkeit solcher Daten ist für die Ausarbeitung des Cannabisgesetzes von grosser Relevanz und kann den Prozess massgeblich beschleunigen.
Auch der Kanton Solothurn drückt aufs Gas: Ende Mai hat der Regierungsrat eine Mitteilung verabschiedet, in welcher der Kanton eine Legalisierung von Cannabis fordert. Die Forderungen sind ziemlich deckungsgleich mit den Forderungen der Parlamentarischen Initiative von Siegenthaler. Trotzdem überlegt sich der Kanton, eine Standesinitiative nach Bern zu schicken, um den Druck auf eine rasche Ausarbeitung des Cannabisgesetzes zu erhöhen.

Für uns als Herba di Berna AG ist klar, dass die oben erwähnten Bestrebungen erfreulich sind. Die Konsument*innen werden durch einen legalen Markt und die damit verbundenen Qualitätskontrollen besser geschützt und die oftmals willkürlich anmutende staatliche Repression wird neu geregelt. Die Gesellschaft kann Gelder andersweitig verwenden, die zur Zeit als Gesundheitskosten und Kosten der Repression anfallen. Darüberhinaus kann ein legaler Markt angemessen besteuert werden, um so – analog zum Tabak – den Jugendschutz, den Konsument*innenschutz, Präventionskampagnen und weitere Kosten zu decken. Wir sind gespannt, wie der Prozess weitergeht und probieren, euch in diesem komplexen Themenbereich auf dem Laufenden zu halten.

Links und Quellen zum Thema:
Marijuana Reform Act in den USA (CNN, englisch)
Solothurner Regierung befürwortet Legalisierung (Nau.ch)
Drogenstadt Basel (Solothurner Zeitung)

Bundesrat bewilligt Cannabis-Pilotprojekte

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Am 31. März 2021 wurde klar, dass ab Mitte Mai vom BAG Pilotversuche zur Abgabe von Cannabis bewilligt werden können. Nach National- und Ständerat bewilligte auch der Bundesrat diese Änderung des Betäubungsmittel-Gesetzes, welche neue Erkenntnisse bezüglich Gesundheit und Konsumgewohnheiten im Rahmen legaler Angebote liefern soll.

Die Stossrichtung dieser Änderung geht ganz klar in die richtige Richtung. Es wird Zeit, dass auch die Schweiz Erfahrungen mit einem legalen Verkauf von Cannabis sammelt – wobei wir aber nicht vergessen sollten, auch von Erfahrung aus dem Ausland, zum Beispiel Kanada, zu profitieren. Wir müssen nicht sämtliche Versuche wieder von Vorne starten.

Die Teilnehmenden der Pilotversuche müssen volljährig sein und nachweislich bereits Cannabis konsumieren. Die bezogene Menge wird von den Konsument*innen bezahlt, wobei der Preis mit höherem THC-Gehalt höher ausfällt und mindestens zu Beginn noch deutlich über dem Schwarzmarktpreis liegen soll. Ein Weiterverkauf der legal gekauften Ware wird so bewusst unattraktiv gemacht. Des weiteren ist die monatliche Bezugsmenge begrenzt und eine Weitergabe der legal erworbenen Cannabis-Produkte ist nicht gestattet.

Der Anbau der Produkte für die Pilotprojekte soll nach den Kriterien der Bio-Landwirtschaft erfolgen, um so eine einwandfreie Qualität der Produkte sicherzustellen. Auch wenn uns die Idee hinter diesem Anliegen sehr wohl entspricht, müssen sie im Bundeshaus bei diesem Punkt nochmals über die Bücher. Eine Indoor-Produktionsstätte hat nach heutigen Bio-Richtlinien gar nicht die Möglichkeit, biologische Produkte anzubauen, da der Einsatz von Kunstlicht zwingend notwendig ist.

Weiter sollen auch die persönlichen Daten der Teilnehmenden gut geschützt werden. Grundsätzlich werden keine Daten an Dritte weitergegeben und auch anonymisierte Daten werden nur zur Auswertung der Projekte durch die beteiligten Forschungsinstanzen und das BAG verwendet. Dies ist insofern sehr wichtig, als das eine mögliche Stigmatisierung der Teilnehmenden (beispielsweise durch die zwischenzeitlich vorgeschlagene und später abgelehnte Meldepflicht an Schulen und Arbeitgeber) den Nutzen und Erfolg der Versuche unnötig gefährden würde. Die oben genannten Teilnahmebedingungen sind aus unserer Sicht ausreichend, um mögliche negative Auswirkungen des Projektes (Gesundheitliche Schäden oder Stärkung des Schwarzmarktes) zu verhindern.

Wir sind gespannt auf weitere Entscheidungen aus Bundesbern, welche funktionierende Alternativen zur aktuellen Verbotspolitik voranbringen können, und werden euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

Links:
– FAQ zu den Pilotprojekten (Bundesamt für Gesundheit BAG)
Watson-Artikel vom 31.03.2021
Beitrag der IG Hanf

Legaler Anbau und vereinfachte Abgabe von Cannabisarzneimittel

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National- und Ständerat haben in der Schlussabstimmung der Frühjahrssession 2021 dem Geschäft 20.060 einer Änderung im Betäubungsmittelgesetz zugestimmt. Diese sieht vor, dass der Anbau und die ärztliche Verschreibung von Medizinalhanf zukünftig ohne eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verschrieben werden dürfen. Nun läuft die Referendumsfrist. Als weiteres muss nun vom Bundesrat die Verordnung angepasst und der Zeitpunkt des Inkrafttrettens festgelegt werden.

Dieser Schritt geschieht nicht von heute auf morgen, jedoch ist der Weg dahin bereitet und absehbar. Nun folgen in den kommenden Jahren Diskussionen über die Abdeckung von Cannabisarzneimittel durch die Krankenkassen – denn solange diese nicht abgedeckt sind, können sich die Heilmittel wohl nur wenige Menschen leisten.

Links:
Betäubungsmittelgesetz. Änderung (Cannabisarzneimittel) (parlament.ch)
Medizinalhanf (hanflegal.ch)

Alle Blicke nach Brüssel

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Entscheidung der EU-Kommission könnte der Hanfindustrie schaden

Während auf der einen Seite viel Aufklärungsarbeit rund um das Thema Hanf und Cannabinoide passiert, neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Nutzen von Hanf und Hanfextrakten gewonnen werden, wird aktuell in der EU-Kommission in Erwägung gezogen, Hanfextrakte allgemein in das Betäubungsmittelgesetz miteinzubeziehen. Cannabiniol (CBD) sowie jegliche weitere Hanfextrakte sollen demnach – gleichgesetzt mit THC – als Suchtstoff eingestuft werden, falls es aus natürlichen Hanfpflanzen gewonnen wird. Synthetisches CBD wäre ironischerweise weiterhin erlaubt.

„Der Sprecher der EU-Kommission in Deutschland hat uns bestätigt, dass Überlegungen existieren, CBD als Betäubungsmittel im Sinnen des Einheitsabkommens der Vereinten Nationen von 1961 zu bewerten. Das nennt sich derzeit “Vorläufige Ansicht”. Danach wäre CBD ein sogenannter “Suchtstoff” und könnte in Zukunft auch nicht mehr als Nahrungsergänzungsmittel Verwendung finden.“

Dr. Stefan Meyer, Präsident des neuen Branchenverbandes Cannabiswirtschaft BvCW e. V., nach krautinvest

Ein solcher Entscheid hätte katastrophale Auswirkungen auf die Hanfindustrie in Europa:

„Nahezu die gesamte CBD-Branche in Europa stünde vor dem “Aus”. Hanfbauern, Import/Export, Extrakteure, Produzenten, Distributoren, Einzelhändler, und viele mehr.“

Dr. Stefan Meyer, Präsident des neuen Branchenverbandes Cannabiswirtschaft BvCW e. V., nach cannatrust.eu

Noch gibt es keinen definitiven Entscheid in Brüssel. Und es ist auch ebensowenig sicher, wie die Bundesbehörden in Bern reagieren werden. Denn hierzulande hat das Eidgenössische Parlament gerade einem Pilotversuch einer neuen liberaleren Cannabis-Regulierung der Städte zugestimmt, welche THC-Hanf miteinschliesst – also eine Entwicklung, die eher Richtung Legalisierung steuert.

Noch sind in Brüssel keine letzten Worte gesprochen – und erst recht nicht in Bern.

Quellen und weiterführende Links:
IGHanf: Der CBD Vertriebsstopp – Die Position der EIHA
IGHanf: Todesstoß für den Hanfsektor?
krautinvest: Unruhe um Hanfextrakte: Einstufung als Betäubungsmittel?
Cannatrust.eu: Drohende Entscheidung der EU: Hanf als Betäubungsmittel?