Cannabis in Bangkok – ein Reisebericht

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Wir unterstützen die Arbeit von LegalizeIt! und bedanken uns herzlich für den interessanten Beitrag zur Legalisierungsumsetzung in Thailand, den wir freundlicherweise auch in unserem Blog veröffentlichen dürfen. Information aus erster Hand, so nahe dran wie möglich - das ist genau das, was wir euch gerne lesen lassen!

Reisebericht: Cannabis in Bangkok (Thailand 2022)

Anfang Dezember 2022 machten wir Ferien in Singapur. Aus verschiedenen Gründen entschlossen wir uns, den ersten Abschnitt unseres Rückfluges über Bangkok (Thailand) vorzuverlegen und damit spontan die Gelegenheit zu nutzen, für ein paar Tage die asiatische Grossstadt Bangkok mit ihren über 8 Millionen EinwohnerInnen zu erkunden. Neben eindrucksvollen Tempeln, Wolkenkratzern, riesigen Märkten und Street Food in fast jeder Strasse, gibt es in Bangkok neuerdings auch immer mehr Cannabis!

Der Unterschied in der Handhabung von Cannabis könnte nicht grösser sein zwischen den beiden südostasiatischen Ländern: Bei der Einreise weist einen Singapur in roten Buchstaben darauf hin, dass jeglicher Umgang mit Drogen streng verboten ist und Drogenschmuggel gar mit Tode bestraft wird! In Bangkok hingegen prägen nun eine Menge Cannabis-Läden das Stadtbild. Wie kam es dazu und wie erlebt man die junge Cannabis-Szene Thailands als Tourist? Ein Reisebericht.

Ankunft und High-End-Dispensary «High Got You»

Unser Flug landete am späten Nachmittag in Bangkok. Nach etwa 45 Minuten Taxifahrt vom Flughafen in die Stadt trafen wir bei unserer Unterkunft ein. Im Taxi konnten wir bereits ein paar Hanfläden im Vorbeifahren ausmachen, doch wir suchten nicht einfach irgendeinen auf, sondern statteten einem Laden namens «High Got You» einen Besuch ab. Der Laden befand sich in der «Hipster-Nachbarschaft» Ekkamai und hatte laut Website auch Verdampfer im Angebot. In den Regalen befanden sich zahlreiche aufwändig gestaltete Bongs, auf der Theke befanden sich Blüten der aktuellen Angebote mit Lupe und Beschriftung. Von der Gestaltung her mutete es an wie in einem Apple Store.

Regale mit Bongs im „High Got You“
Blüten mit Lupe und Beschriftung auf der Theke

Das Gramm Blüten kostete hier etwa 700 Baht, was umgerechnet etwa 18 Franken entspricht. Das ist fast doppelt so teuer wie im geplanten Pilotprojekt «Züri Can».

Leider war im «High Got You» bei unserem Besuch nur ein einziger elektrischer Vaporizer vorrätig: der Yocan Vane, ein Billigmodell, das weniger kostete als 2 Gramm Blüten. Generell sind elektrische Verdampfer in Bangkok (noch?) nicht an jeder Ecke erhältlich. Beliebter scheint dort stattdessen der Dynavap zu sein, ein nicht-elektrischer Verdampfer, den man mit Feuer oder externer Induktions-Heizspule auf die richtige Temperatur bringen muss.

Erstaunlicherweise ist es in Thailand nicht so einfach Verdampfer zu finden. Das liegt daran, dass alle Arten von Vapes in Thailand grundsätzlich verboten sind. Das Verbot wurde wohl mit Nikotin-Vapes im Sinn erlassen, beinhaltet nun aber streng genommen eben auch Cannabis-Verdampfer. Wo man trotzdem Verdampfer findet, so handelt es sich also um illegale Importe. Das spiegelt sich — bei hochwertigeren Geräten in anderen Läden — auch im höheren Preis wider.

Mit THC-Blüten und Verdampfer ausgestattet, machten wir uns auf die Suche nach einem Konsumort, denn in der Öffentlichkeit ist der Konsum verboten. Das ist auch in einigen anderen Ländern mit legalem Cannabis der Fall und stellt TouristInnen immer wieder vor logistische Herausforderungen. In einer Rooftop-Bar in Laufweite der Dispensary stärkten wir uns zunächst mit einer Portion Fried Rice und fragten dann den Barkeeper, ob man auf der Terrasse denn kiffen dürfe? Der Barkeeper riet davon ab und empfahl, stattdessen im Treppenhaus zu konsumieren. Vermutlich war er besorgt, dass wir andere Gäste mit Rauch stören würden, aber bei den geringen Dampf-Emissionen eines elektrischen Verdampfers ist das ja kein Problem.

Leider stellte sich der billige Verdampfer als kaum brauchbar heraus. Klar, er wurde schon heiss, aber es kam kaum Dampf, der dann auch nicht fein schmeckte, kaum Wirkung zeigte und ein unangenehmes Kratzen im Hals hinterliess.

Tag 2: Kleiner Enthusiasten-Laden «Smilemacy»

Am nächsten Tag suchten wir daher gleich den nächsten Hanfladen auf. Diesmal ging es zu «Smilemacy», einem deutlich kleineren Laden, der aber hochwertige Verdampfer von Storz & Bickel vorrätig hatte, was ich sicherheitshalber nochmal über eine kurze Nachricht per Messenger-App bestätigte. Im Laden begrüsste uns der Inhaber «Dear». An der Auswahl an Produkten, dem Fachwissen und seiner ganzen Art merkte man schnell, dass hier ein Enthusiast vor einem steht.

Regale im „Smilemacy“

Die Auswahl an Blüten war klein, aber fein: Es gab eine CBD-Sorte sowie mindestens je eine Indica-, Hybrid- und Sativa-Sorte.

Auswahl verschiedener Blütesorten

Das «Super Silver Haze» (Dears Empfehlung) schmeckte fein und hatte eine angenehme Wirkung. Die Blüte war recht kompakt und nicht übermässig mit THC-Harz überzogen. Eine solide Leistung, aber mit Luft nach oben (im Vergleich zum Beispiel zur Qualität des Cannabis in Kalifornien [USA]), insbesondere für diesen Preis.

Am darauffolgenden Mitgliedertreff wurde bemerkt: «Die Blüte sieht typisch für die Nutzung von PGRs (Plant Growth Regulators) aus!»

„Super Silver Haze“-Blüte in Grossaufnahme

Wir fragten Dear, an welchen Orten denn in Bangkok gekifft werden darf? Er sagte, eigentlich überall wo geraucht werden darf (ein Widerspruch zu unserer Erfahrung am Vorabend). Draussen vor seinem Laden wäre es auf jeden Fall okay.

Konsum-Möglichkeit: «Heaven Of Weed»

Um die Umgebung ein bisschen zu erkunden, sind wir aber stattdessen die Strasse weiter gegangen und dort per Zufall auf einen Laden namens «Heaven Of Weed» gestossen. Dort konnte man nicht nur grammweise THC-Blüten kaufen, sondern sich auch gemütlich wie in einem Café hinsetzen und konsumieren.

Die meisten Sorten kosteten dort ca. 800 Baht, umgerechnet ca. 21 Franken. Das ist etwas teurer im Vergleich, aber in den anderen Läden konnte man jeweils nicht im Laden konsumieren, sondern nur draussen. Bei den hohen Temperaturen in Bangkok (30 Grad in der kalten Jahreszeit) schätzt man einen gut klimatisierten Innenraum!

Im «Heaven Of Weed» gab es leider keine einzige CBD-Sorte. Der Verkäufer meinte, dass CBD-Blüten zwar auch legal seien, aber etwas seltener in den Läden zu finden seien.

Der Laden „Heaven of Weed“

Unter dem Laden befand sich ein Restaurant, bei dem man Essen und Getränke bestellen konnte, welche dann nach oben in den Konsumraum geliefert wurden.

Der Verdampfer „Mighty“

Geschichte der Legalisierung

In den folgenden Tagen unternahmen wir zwei Touren: Eine Velo-Tour auf der menschengemachten Insel «Bang Kachao» und eine Eisenbahn-Tour zum «Damnoen Saduak Floating Market». Beide Tourführer erzählten der jeweiligen Gruppe von sich aus, dass Cannabis kürzlich in Thailand legalisiert wurde. Einer meinte, dass die Entwicklung ihn überrascht habe: Cannabis habe generell einen schlechten Ruf gehabt in der Bevölkerung — es sei als schlimmer angesehen worden als Kokain. Er mutmasste, dass die geringen Preise von selbst angebautem Cannabis dafür sorgten, dass Cannabis zur Droge der Wahl der ärmeren Menschen wurde. Beim zweiten Tourführer fragten wir nach, wieso legalisiert wurde. Er antwortete, dass Cannabis eigentlich zu medizinischen Zwecken legalisiert wurde und es dann ein Loophole (Schlupfloch) gegeben habe, was jetzt genutzt würde. Er scherzte: «Thailand used to be known as ‚Land of the smile‘, now we are becoming the ‚Land of the laugh‘!»

Wenn man sich genauer informiert, findet man heraus, dass die Erzählung des Tourführers nicht ganz akkurat war: Es handelte sich nicht um ein Schlupfloch, sondern um eine beabsichtigte Änderung.

Mit einer Wahlkampagne, die unter anderem die Legalisierung von Cannabis beinhaltete, wurde Thailands Gesundheitsminister Anutin Charnvirakul 2019 gewählt. Cannabis wurde in Thailand im selben Jahr zunächst zum medizinischen Gebrauch legalisiert. Am 9. Juni 2022 wurden dann Cannabisblüten von der Liste der Betäubungsmittel entfernt, was auch den Konsum zu Genusszwecken legalisiert hat. Hier geht es wirklich nur um Blüten: Jegliche Extrakte wie THC-Öle oder THC-Haschisch sind nicht zu finden, sondern bleiben weiterhin illegal.

Ein Funke Wahrheit steckt allerdings doch in der Wortwahl «Loophole», denn was es noch nicht gibt, ist eine explizite gesetzliche Regulierung, welche genauere Bestimmungen festlegt. Daher ist die aktuelle Phase der Cannabis-Szene in Thailand eher als «Wild West»-Phase anzusehen, die sich gegebenenfalls nach der ersten Gesetzgebung in den nächsten Monaten nochmals verändern könnte.

Eindrücke während der Reise

Bekannte Attraktionen in Bangkok sind sicherlich die zahlreichen Märkte. Beeindruckend sind sie alle, die Abendmärkte wie die Wochenendmärkte, diejenigen auf der Strasse, aber auch diejenigen in den riesigen Einkaufszentren. Oftmals sieht man dort auch Stände, die Hanfprodukte wie CBD-Öle zu Heilzwecken anbieten.

Plakat zu CBD enriched oil
Plakat zu „CBD enrichted oil“

Nicht fehlen auf einem Besuch in Bangkok darf auch ein Abstecher in die «Khao San Road», eine belebte Strasse mit hohem TouristInnenaufkommen im sogenannten «Backpacker-Quartier». Dort trafen wir im geschäftigen Nachtleben auf verschiedene Cannabis-Stände und -Bars. Vor einem Cannabisladen standen gleich drei Mitarbeiter und versuchten uns mithilfe der Menükarte hineinzulocken. Ein paar Ecken weiter sahen wir ein paar Männer mit einer Bong in der Hand durch die Strasse schlendern.

Cannabis-Stand in der «Khao San Road»
Cannabis-Stand in der „Khao San Road“

Fazit

Wenn dich Thailand als Urlaubsort anspricht, gibt es nun einen weiteren Grund für einen Besuch. Es ist eine spannende Zeit und ich fand es sehr interessant, die aufblühende Cannabis-Szene zu sehen. Wenn es dir aber mehr um Cannabisurlaub als um Thailand geht, würde ich stattdessen eher das deutlich nähere Amsterdam empfehlen.

Im Vergleich mit der Schweiz fallen die beiden Ansätze zur Legalisierung sehr unterschiedlich aus: Thailand hat mit einer vergleichsweise schnellen Änderung einfach mal legalisiert. Gegner der Legalisierung bezeichnen das als Schnellschuss und fordern sogar, dass die Änderung rückgängig gemacht wird. Wie die kommende Regulierung über die nächsten Monate und Jahre aussehen wird und wie erfolgreich das Modell «Legalisierung zuerst, Details später» verläuft, wird interessant zu beobachten sein.

Dieses Problem will der Schweizer Ansatz um jeden Preis vermeiden: In jahrelangen Pilotversuchen soll zunächst genug Wissen gesammelt werden, um dann mit einem hieb- und stichfesten Modell zu starten — doch dass Konsumierende nach wie vor in rechtliche Probleme geraten, wird dabei noch jahrelang billigend in Kauf genommen…

→ Weitere Bilder (insgesamt 25) finden sich auf https://hanflegal.ch/bangkok22bilder

Der Reisebericht im Original: https://hanflegal.ch/bangkok22

Finanzielle Vorteile einer Legalisierung

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Was eine Legalisierung wirtschaftlich bringen würde, wird kaum thematisiert. Das Thema bietet jedoch viel Gesprächsstoff.

Die mögliche Legalisierung von Cannabis bringt viele verschiedene Themen auf den Tisch. Gesprochen wird über die gesundheitlichen Auswirkungen, Prognosen zu Konsumveränderungen, Prävention, Konsumentenschutz, Repression und die politische Machbarkeit. Über die finanziellen Vor- und Nachteile ist nun endlich auch eine Studie für die Situation in der Schweiz erschienen: Oliver Hoff von der Universität Genf hat geforscht. Einerseits wird die aktuelle Situation begutachtet und andererseits werden die finanziellen Auswirkungen verschiedener Legalisierungsszenarien modelliert. So soll herausgefunden werden, welches Ausmass an Regulierung sinnvoll wäre.

Status Quo (Schwarzmarkt): 1 Milliarde jährlich!

1 Milliarde Schweizer Franken. Rund so viel Umsatz ist in der Schweizer Volkswirtschaft auf den Cannabis-Konsum zurückzuführen. Neben direkten Einflüssen wie Produktion und Handel werden bei dieser Zahl auch indirekte Einflüsse wie zum Beispiel das Gesundheitswesen und die Strafverfolgung berücksichtigt.

Dieser hohe Umsatz ist neben der Menge der konsumierten Produkte (ca. 175’000 Joints pro Tag) vor allem auf die extrem hohen Gewinnmargen im Schwarzmarkt zurückzuführen. Rund 430 Millionen (43% des Gesamtumsatzes) sind direkt auf illegale Aktivitäten zurückzuführen.
Diese Verteilung des Umsatzes ist für die Gesamtgesellschaft klar unvorteilhaft. Illegale Akteure profitieren, während die Allgemeinheit auf den Kosten sitzen bleibt. In einem legalen Cannabismarkt würde sich einiges verändern: der Umsatz ginge wohl in jedem Fall zurück, da die Gewinnmargen vom Schwarzmarkt in dieser Weise nicht weiterbestehen würden. Wie genau der Umsatz in einem legalen Cannabismarkt weiterbestehen würde, hängt jedoch stark vom gewählten Szenario ab.

Legalisierung gestalten: Modelle für die Zukunft

Die Studie „Cannabis in der Schweizer Volkswirtschaft“ wagt sich neben der Analyse der heutigen Situation auch an Zukunftsprognosen. Drei verschiedene Szenarien einer Legalisierung werden auf ihre wirtschaftlichen Auswirkungen untersucht.

Das CSC-Szenario geht von einer Legalisierung der genossenschaftlichen Produktion im Rahmen von Cannabis Social Clubs aus. Die Produktion, der Vertrieb und der Konsum von Cannabis wird in registrierten Clubs für Erwachsene organisiert. Dieses System existiert derzeit in verschiedenen Ländern, so zum Beispiel in Uruguay. Der Pilotversuch in Zürich, welcher in den nächsten Monaten starten sollte, beinhaltet ebenfalls Social Clubs. In einem CSC-Szenario könnte der Schwarzmarkt laut Hoff kaum vollständig ausgetrocknet werden, da eine Anmeldung in einem Social Club für Gelegenheitskonsument*innen ein ziemlich grosser Aufwand darstellen würde. Regelmässig Konsumierende hingegen würden von der Rechtssicherheit in den Clubs profitieren können.

Im stark regulierten Szenario wird ein legaler Markt aufgezeichnet, der Produktion und Handel in lizenzierten Unternehmen aus der Privatwirtschaft legalisiert. Konsum und Besitz sind auch legal. Cannabis wird nach Gewicht und Verkaufswert besteuert. Die konkrete Ausgestaltung des Modells orientiert sich an einer aktuellen Vorlage aus Neuseeland.

Ein Freier Markt würde eine kommerzielle Legalisierung auf einem gewinnorientierten Markt mit wenigen cannabisspezifischen Regelungen beinhalten. Cannabis wäre ein Produkt unter vielen und würde ähnlich wie andere Konsumgüter reguliert. Die Besteuerung erfolgt ausschliesslich über die übliche Mehrwertsteuer.

Umsatz und Steuern nach der Legalisierung

Der Gesamtumsatz in der Schweizer Wirtschaft würde im Vergleich zum Status Quo in jedem Fall zurückgehen. Am tiefsten fällt er mit einem prognostizierten Umsatz von 195 Mio. CHF im Szenario „Freier Markt“ aus. In diesem würden in einem Konkurrenzkampf die Gewinnmargen und die Produktionskosten auf ein Minimum reduziert. Steuereinnahmen gäbe es kaum nennenswerte, wodurch anfallende Präventions- und Gesundheitskosten von der Allgemeinheit getragen werden müssen. Dies ist insofern problematisch, als dass diese Kosten in einem solch unregulierten Markt verglichen mit anderen Szenarien vermutlich am höchsten ausfallen würden.
In einem stark regulierten Markt würden bei einer der Tabak-Steuer ähnlichen Steuerlast Einnahmen von bis zu einer halben Milliarde Franken generiert werden. Diese könnten zweckgebunden für Prävention, Konsumentenschutz und die Deckung der sozialen Folgekosten eingesetzt werden, so die Studie. Der errechnete Gesamtumsatz beläuft sich in einem stark regulierten System auf 275 Mio. CHF.
Am höchsten fällt der Gesamtumsatz im CSC-Szenario mit 650 Mio. Franken aus.

Bei der Besteuerung eines legalen Cannabismarktes müssen die Wechselwirkungen mit dem Schwarzmarkt unbedingt berücksichtigt werden. Da der Schwarzmarkt heute eine beachtliche Grösse hat, wird er auch mit der Einführung eines legalen Marktes kaum über Nacht verschwinden. Das zeigt sich auch an den Erfahrungen aus anderen Ländern, wie beispielsweise Kanada.
Es gibt mehrere beachtenswerte Problemstellungen: Jugendliche Schwarzmarktkunden finden keinen Platz in einem legalen Cannabismarkt. Weiter wird der Schwarzmarkt die Preise im legalen Markt zu unterbieten versuchen. Mit den heutigen Gewinnmargen besteht ein ziemlich grosses Potenzial, in einem Preiskampf relativ lange mitzuhalten. Diese Wechselwirkung spricht dafür, die Steuerlast im legalen Markt zu Beginn eher tief zu halten, um in einem ersten Schritt den Schwarzmarkt zu verdrängen. Ist dieser einmal stark geschwächt, kann die Steuerlast angehoben werden.

Repression und Gesundheit im legalen Markt

In einer Anfangsphase würde eine Legalisierung wohl kaum zu einer Entlastung der Repressionsorgane führen. Einerseits wäre es das erklärte Ziel, dem Schwarzmarkt den Kampf anzusagen und andererseits müsste der neu eingeführte Markt wohl relativ strikten Kontrollen unterstehen.

Die prognostizierten Gesundheitskosten werden von vielen Faktoren beeinflusst. In einem Szenario des „freien Marktes“ wird mit einem moderaten Kostenanstieg ausgegangen. Grund dafür ist ein erwarteter Anstieg der Konsument*innenzahlen, da ein freier Markt neben tiefen Preisen auch eine sehr einfache Zugänglichkeit und Werbemöglichkeiten bieten würde.
In einem stark geregelten legalen Markt wird hingegen davon ausgegangen, dass Präventionsbotschaften und Suchthilfeangebote in Kombination mit einem ausgebauten Konsumentenschutz die Gesundheitskosten positiv beeinflussen könnten. Eine verlässliche Angabe kann aber auf Grund der extrem komplexen Zusammenhänge nicht getroffen werden.

Was bringen solche Studien?

Die Studie von Oliver Hoff arbeitet zwar in vielen Aspekten mit stark vereinfachten Modellen, bietet aber eine wichtige Grundlage für die politische als auch die wissenschaftliche Arbeit in Bezug auf eine Legalisierung von THC-haltigem Cannabis. So konnte aufgezeigt werden, dass verschiedene Legalisierungsszenarien zwar grosse Unterschiede aufweisen, insgesamt aber auch in Bezug auf die finanziellen Auswirkungen eine vielversprechende Möglichkeit darstellen. Sowohl in diesem Feld als auch in anderen Bereichen, so zum Beispiel im Konsumentenschutz, könnte mit wissenschaftlicher Arbeit noch vieles mehr zur politischen Diskussion beigetragen werden.

Links:
Cannabis in der Schweizer Volkswirtschaft (gekürzte deutsche Version der Studie)
– Heutige Cannabis-Regulierung ist ökonomisch ineffizient – Jungfrau Zeitung
Les retombées économiques du cannabis en Suisse – unige.ch (Communiqué de presse)

CBD in den Ferien. Was ist erlaubt?

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Welche Produkte darf ich in die Ausland-Ferien mitnehmen? Wer im Alltag CBD-Produkte verwendet, stösst früher oder später auf diese Frage.

Da natürliche CBD-Produkte aus der vielerorts kriminalisierten Hanfpflanze gewonnen werden, gibt es in vielen Ländern einen unübersichtlichen Gesetzes-Dschungel. Wenn die Produkte jedoch keinen nennenswerten THC-Gehalt aufweisen, ist – insbesondere durch die politischen Veränderungen der letzen Jahre – doch einiges erlaubt.
Wer also weder auf CBD verzichten will, noch einen Konflikt mit fremden Gesetzen riskieren möchte, sollte vor dem Packen einen Blick auf die rechtliche Lage im Urlaubsziel werfen.

Dieser Artikel soll die nötigen Infos zur rechtlichen Situation in beliebten Ferienländer liefern. Wenn das gewünschte Ziel-Land nicht in diesem Artikel auftaucht, tut uns das leid – wir können leider nicht die Gesetze auf der ganzen Welt im Blick behalten. Wir sind aber offen für Fragen und ihr dürft eure private Recherche gerne auch mit uns teilen, damit wir sie diesem Post hinzufügen können.

Disclaimer: Wir informieren nach bestem Wissen und Gewissen über die rechtliche Lage im Bezug auf Konsum & Besitz von CBD-Produkten. Dieser Artikel bildet die uns bekannte Rechtslage im Oktober 2022 ab. Wir versuchen, allfällige Veränderungen möglichst schnell in diesen Artikel einfliessen zu lassen, kriegen aber vermutlich nicht sämtliche Gesetzesänderungen im Ausland sofort mit. Recherchiert selbst noch etwas, um auf Nummer sicher zu gehen. Wir übernehmen keine Haftung für die in diesem Artikel getätigten Aussagen.

CBD in der EU

Die Rechtslage in Europa ist, trotz einigen grundsätzlichen EU-weiten Richtlinien, relativ unübersichtlich. Grundsätzlich gilt: Verarbeitete CBD-Produkte (z.B. Hanföl) mit einem THC-Gehalt von höchsten 0.2% sind in der gesamten Europäischen Union legal.[1] Die Slowakei hat CBD im Jahr 2020 als letzter EU-Staat von der Liste verbotener Substanzen gestrichen.
In Belgien, Dänemark, Finnland, Malta und Portugal braucht ein ärztliches Rezept, um auf der sicheren Seite zu bleiben. In Belgien sind Mengen von bis zu 3 Gramm jedoch entkriminalisiert, in Portugal liegt die Grenze bei 25 Gramm. [2]

Verarbeitete CBD-Produkte (z.B. Hanföl) mit einem THC-Gehalt von höchstens 0.2% sind in der gesamten Europäischen Union legal.

In der EU gibt es neben den Ländern mit einer restriktiveren Gesetzgebung auch einige Länder (tendenziell immer mehr), die toleranter unterwegs sind. Weiter unterscheidet sich der Umgang mit unverarbeiteten Produkten wie Hanfblüten oder Tees von Land zu Land. Deshalb folgt hier noch ein detaillierter Beschrieb der Situation in unseren Nachbarländern.

Deutschland

Deutschland bewegt sich zur Zeit ziemlich auf der EU-Linie. Produkte sind legal wenn sie einen THC-Gehalt von weniger als 0.2% aufweisen und ein Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist.[3] Gemäss aktueller Auslegung der Gesetze ist bei Blüten & Tees der Missbrauch zu Rauschzwecken nicht ausgeschlossen. Blüten & Tees sind also im Gegensatz zu verarbeiteten Produkten wie Hanföl und Kosmetika illegal. Diese Haltung wurde im Jahr 2022 durch ein Urteil des Bundesgerichtshofes bestätigt – nehmt also kein Blüten mit nach Deutschland. [4]

ProduktRechtlicher Status
CBD-HanfölLegal bis 0.2% THC
BlütenIllegal
Pflegeprodukte / KosmetikaLegal bis 0.2% THC
Hanf-TeeIllegal
HanfsamenLegal, wenn nicht zu Anbauzwecken
Rechtliche Situation in Deutschland

Österreich

In Österreich dürfen CBD-Produkte bis zu 0.3% THC enthalten.[5] Im Gegensatz zu Deutschland sind auch Blüten und Tees legal, wenn der THC-Wert eingehalten wird. Verkauft wird CBD in Österreich nur als Aromaprodukt, da CBD-Produkte weder als Arznei- oder Medizinprodukt, Kosmetika, Rauchwaren oder Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel verkauft und beworben werden. Für die private Ferienreise ist diese Einschränkung jedoch kaum relevant, da sie sich gegen die Unternehmen richtet.

ProduktRechtlicher Status
CBD-HanfölLegal bis <0.3% THC
BlütenLegal bis <0.3% THC
Pflegeprodukte / KosmetikaLegal bis <0.3% THC
Hanf-TeeLegal bis <0.3% THC
HanfsamenLegal, wenn nicht zu Anbauzwecken
Rechtliche Situation in Österreich

Frankreich

Lange Zeit hatte Frankreich ziemlich restriktive Gesetze. Seit dem 24. Januar 2022 (provisorisch), bzw. dem 28. Dezember 2022 (definitiv) ist aber im Bezug auf CBD so ziemlich alles legal, solange der Grenzwert von 0.3% THC-Gehalt eingehalten wird.[6] Ein wichtiger Punkt für die Ferien: Beim Autofahren ist Vorsicht geboten. Da die Gesetzesänderung bisher im Strassengesetz nicht umgesetzt wurde, gilt fürs Fahren (vermutlich) eine Nulltoleranz-Grenze.[7]

ProduktRechtlicher Status
CBD-HanfölLegal bis 0.3% THC
BlütenLegal bis 0.3% THC
Pflegeprodukte / KosmetikaLegal bis 0.3% THC
Hanf-TeeLegal bis 0.3% THC
HanfsamenLegal, wenn nicht zu Anbauzwecken
Rechtliche Situation in Frankreich

Italien

In Italien gilt zur Zeit der EU-Grenzwert von max. 0.2% THC-Gehalt. Bis im Jahr 2019 lag dieser Wert sogar bei 0.6%, bis die neue Regierung wieder neue Verbote erliess.[8] Seit 2019 sind alle Produkte, die aus der Cannabis Sativa-Pflanze gewonnen werden, illegal – ausser solche „ohne narkotischer Wirkung“. Da noch unklar ist, wie diese Richtlinie genau umgesetzt wird, herrscht in Italien eine rechtliche Grauzone zwischen der alten 0.6%-Regel, dem neueren umfassenderen Verbot und der EU-Richtlinie von 0.2%. Es gibt zur Zeit aber keine Anzeichen dafür, dass THC-freie Produkte ein Problem darstellen würden – EU-Hanf mit maximal 0.2% THC kann in den Italien-Ferien also ziemlich sorglos konsumiert werden.

ProduktRechtlicher Status
CBD-HanfölLegal bis 0.2% THC
BlütenLegal bis 0.2% THC
Pflegeprodukte / KosmetikaLegal bis 0.2% THC
Hanf-TeeLegal bis 0.2% THC
HanfsamenLegal, wenn nicht zu Anbauzwecken
Rechtliche Situation in Italien

Liechtenstein

Ja, Liechtenstein ist nicht in der EU. Als Nachbar der Schweiz hat sich der Kleinstaat aber trotzdem einen Platz in dieser Liste verdient. In Liechtenstein gilt, wie in der Schweiz, Hanf mit einem THC-Anteil von mehr als 1% als illegales Rauschmittel.[9] Für CBD-Produkte gibt es keine genauer spezifizierten Richtlinien. Wir befinden uns also in einer rechtlichen Grauzone. Vermutlich kriegen Ferienreisende in Liechtenstein keine Probleme, wenn sie sich an die 1%-Regel halten, wie sie es auch in der Schweiz würden.

Unsere Produkte und die EU-Gesetzgebung

Da in der Schweiz für CBD-Produkte ein Grenzwert von 1% THC gilt, sind einige unserer Produkte, insbesondere die Blüten, nicht mit den EU-Gesetzen kompatibel. In unserem Shop wird in der Produkteinformation jeweils der THC-Gehalt aufgeführt.

Ganz sicher mit in die Ferien können unsere komplett THC-freien Broad-Spectrum-Hanföle. Bei den Full-Spectrum-Ölen ist jedoch Vorsicht geboten: nur gerade das 6%-Öl ist mit einem THC-Gehalt von 0.2% für die Ferien in der EU geeignet. Unsere Pflegeprodukte enthalten auch alle weniger als 0.2% THC.
Tee & Sirup wird mit EU-zertifizierten Hanfsorten hergestellt und ist daher unbedenklich, sofern diese Produktkategorien im gewählten Ferienort zulässig sind. Die Esswaren (Schokolade, Knabberhanf, Pesto, …) sind alle als ganz normale Lebensmittel zugelassen und völlig legal – es handelt sich nicht um „Novel Food“.

CBD in weiteren Staaten

Thailand


Die aktuelle Situation in Thailand ist ziemlich verwirrend. Grundsätzlich: Anbau und Besitz von Cannabis ist legal, medizinische Produkte und Esswaren mit einem THC-Gehalt von maximal 0.2% ebenfalls. Schwieriger wird es mit dem Freizeit-Konsum: das Rauchen von Cannabis im öffentlichen Raum ist nicht erlaubt. Da Cannabisblüten erst seit dem 09.06.2022 nicht mehr als Betäubungsmittel gelten, herrscht noch eine grosse Unklarheit in der Umsetzung. Um keine unschönen Ferien-Überraschungen zu erleben, lohnt es sich also, Cannabis nicht im öffentlichen Raum zu konsumieren. [8]

Einen guten Überblick über die konkrete Situation vor Ort gibt der Legalize-It!-Reisebericht aus Bangkok (Dezember 2022).

Neuer Schritt für die Legalisierung

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Das Unterhaus der USA nahm diesen Frühling den „Marijuana Reform Act“ an, der Cannabis landesweit legalisieren würde. Auch in der Schweiz bewegen sich die Dinge: In Basel und anderenorts laufen die Vorbereitungen für die Pilotversuche zum legalen Verkauf von Cannabis auf Hochtouren. Der Kanton Solothurn fordert eine sorgfältig erarbeitete Neuregulierung, sprich Legalisierung, von Cannabis. Die kantonalen Bemühungen könnten aber schon bald überholt werden: Die Umsetzung der Parlamentarischen Initiative Siegenthaler, welche eine nationale Neuregelung der Cannabis-Gesetzgebung fordert, hat eine weitere Hürde zur Umsetzung genommen.

Die Initiative von Nationalrat Heinz Siegenthaler stellt zur Zeit den Kern der politischen Arbeit im Bezug auf eine Cannabis-Gesetzgebung dar. Im Grunde geht es darum, ein neues Gesetz auszuarbeiten, welches einen legalen Cannabismarkt in der Schweiz regulieren würde. Was die parlamentarische Initiative genauer fordert, kann in unserem Blogbeitrag dazu nachgelesen werden. Vor wenigen Wochen, anfangs Juni 2022, wurde nun eine „Subkommission ‚Cannabisregulierung'“ ins Leben gerufen. Die Subkommission der SGK-N setzt sich aus 9 Mitgliedern aller grossen Parteien zusammen und hat den Auftrag, einen konkreten Gesetzesvorschlag auszuarbeiten. Wann der Entwurf für ein solches „Cannabisgesetz“ vorliegen wird, ist zur Zeit kaum abzuschätzen. Siegenthaler hat das Ziel, bis Ende 2023 einen Gesetzesentwurf und bis 2025 ein fertiges Gesetz vorliegen zu haben. Der effektive Zeitplan hängt aber von vielen Faktoren ab, wobei insbesondere die Schlagkraft der Gegner einer Legalisierung zur Zeit nur schwer abzuschätzen ist.

Ein wichtiger Beitrag zu einem neuen Cannabisgesetz wird aus den Kantonen kommen. So wird vieles von den Ergebnissen der „Pilotversuche“ abhangen, welche demnächst starten werden. Die Pilotversuche ermöglichen im geschützten Rahmen einen legalen Verkauf von THC-haltigem Cannabis. Diesen Sommer starten in der Stadt Basel die ersten Versuche. Es werden 400 Menschen gesucht, die staatliches Cannabis kaufen wollen. Die Versuchsteilnehmer*innen werden von den Universitären Psychiatrischen Kliniken begleitet, um so möglichst aussagekräftige Resultate zu den Auswirkungen eines legalen Verkaufes zu sammeln. Die rasche Verfügbarkeit solcher Daten ist für die Ausarbeitung des Cannabisgesetzes von grosser Relevanz und kann den Prozess massgeblich beschleunigen.
Auch der Kanton Solothurn drückt aufs Gas: Ende Mai hat der Regierungsrat eine Mitteilung verabschiedet, in welcher der Kanton eine Legalisierung von Cannabis fordert. Die Forderungen sind ziemlich deckungsgleich mit den Forderungen der Parlamentarischen Initiative von Siegenthaler. Trotzdem überlegt sich der Kanton, eine Standesinitiative nach Bern zu schicken, um den Druck auf eine rasche Ausarbeitung des Cannabisgesetzes zu erhöhen.

Für uns als Herba di Berna AG ist klar, dass die oben erwähnten Bestrebungen erfreulich sind. Die Konsument*innen werden durch einen legalen Markt und die damit verbundenen Qualitätskontrollen besser geschützt und die oftmals willkürlich anmutende staatliche Repression wird neu geregelt. Die Gesellschaft kann Gelder andersweitig verwenden, die zur Zeit als Gesundheitskosten und Kosten der Repression anfallen. Darüberhinaus kann ein legaler Markt angemessen besteuert werden, um so – analog zum Tabak – den Jugendschutz, den Konsument*innenschutz, Präventionskampagnen und weitere Kosten zu decken. Wir sind gespannt, wie der Prozess weitergeht und probieren, euch in diesem komplexen Themenbereich auf dem Laufenden zu halten.

Links und Quellen zum Thema:
Marijuana Reform Act in den USA (CNN, englisch)
Solothurner Regierung befürwortet Legalisierung (Nau.ch)
Drogenstadt Basel (Solothurner Zeitung)

Verein „Legalize It!“: Rechtsberatung für Konsumierende

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Der Verein „Legalize It!“ setzt sich seit rund 30 Jahren für die Legalisierung von THC ein. Um dieses Ziel zu erreichen beobachtet und beurteilt der Verein die Entwicklungen der Schweizer Hanfpolitik ständig. Die Resultate dieser politischen Arbeit werden auf der Website hanflegal.ch und im alle 3 Monate erscheinenden Magazin „Legalize It!“ geteilt. Zumindest bis eine Legalisierung von THC erreicht wurde, engagiert sich der Verein auch im Bereich der rechtlichen Unterstützung. So bietet „Legalize It!“ mit der Broschüre „Shit Happens“ eine sehr umfassende Informationsquelle zur rechtlichen Situation und zu den möglichen Konsequenzen eines Strafverfahrens. „Shit Happens“ wird regelmässig aktualisiert, um immer auf dem neuesten Stand zu sein. Diesen Herbst wurde die 14. Ausgabe der Rechtshilfebroschüre veröffentlicht.

Ein Beispiel für die Inhalte von „Shit Happens“ ist das A3-Poster „Übersicht über die Repression“. Diese Übersicht zeigt auf, wie die vielfältigen Wege durch die Institutionen der Strafverfolgung ablaufen kann. Ausgehend von verschiedenen Auslösern und abhängig vom individuellen Verhalten werden die üblichen Abläufe erklärt. In kürzester Form wird die rechtliche Situation und die empfohlene Reaktion dargestellt. Es wird erklärt, wie im Falle einer Anschuldigung von Seiten der Polizei – egal ob wahr oder falsch – reagiert werden sollte. Welche Dinge müssen gesagt werden? Wie kann dafür gesorgt werden, dass keine Kolleg*innen in die Geschichte reingezogen werden? Auf Fragen dieser Art bietet die „Übersicht über die Repression“ Antworten.

Als Mitglied des Vereins „Legalize It!“ wird die Herba di Berna in Zukunft über die wichtigsten Punkte zur rechtlichen Situation schreiben. Lest also die Blogbeiträge und teilt sie mit euren Freund:innen. Wem das alles zu lange geht, wird ein Blick in die Ressourcen des Vereins sehr empfohlen. Die Broschüren und Übersichten sind frei zugänglich. Mitglieder erhalten das Magazin und können alle 1-2 Monate an den organisierten Mitgliedertreffen teilnehmen. Weiter bietet „Legalize It!“ auf Anfrage auch eine individuelle Rechtsberatung, die optimal auf die persönliche Situation abgestimmt werden kann. Shit happens – holt euch also unbedingt Hilfe!

Ressourcen des Vereins „Legalize It!“:
– Website: https://hanflegal.ch
– „Übersicht über die Repression
– „Shit Happens
Magazin „Legalize It!“
Individuelle Rechtshilfe

Kommt nun die Legalisierung von THC?

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In den letzten Wochen hat sich im Bereich der Cannabis-Legalisierung einiges getan. Eine Legalisierung scheint plötzlich ziemlich viel greifbarer – sowohl in der Schweiz, als auch in Deutschland. Was ist da gerade passiert, und was bedeutet das nun?

In der Schweiz nahm die Cannabis-Politik in der Gesundheitskommission des Ständerates (SGK-S) einen grossen Schritt nach vorne. Nach der Gesundheitskommission des Nationalrates diese die „Parlamentarische Initiative Siegenthaler“ angenommen. Die Initiative verlangt eine Neuregulierung von Anbau, Produktion, Handel und Konsum von THC-haltigem Cannabis. Was die Initiative genauer fordert, kann im letzten Blogbeitrag über die PI Siegenthaler nachgelesen werden.
Auch wenn die Initiative nun eine entscheidende Hürde mit Bravour gemeistert hat (9 Ja- zu 2 Nein-Stimmen), wird THC-haltiges Cannabis nicht von heute auf morgen legal. In einem nächsten Schritt hat die Gesundheitskommission des Nationalrates 2 Jahre Zeit, einen Gesetzesentwurf auszuarbeiten. Auch der Bundesrat wird wohl noch eine Stellungnahme zur Initiative verabschieden. Ist der Gesetzesentwurf erst einmal ausgearbeitet, muss er noch durchs Parlament. Weiter muss vielleicht, falls gegen die Vorlage ein Referendum ergriffen wird, auch noch das Volk über die Legalisierung abstimmen. Es ist zwar sehr schön, zu sehen, dass sich etwas bewegt. Bis daraus jedoch auch wirklich eine sinnvolle Gesetzgebung entsteht, ist von den Unterstützer*innen einer Legalisierung noch eine Menge Geduld und Engagement gefragt.

In Deutschland verläuft der politische Prozess zwar völlig anders, hat jedoch auf die Arbeit von Verbänden wie dem Deutschen Hanfverband eine ähnliche Bedeutung wie in der Schweiz, da auch dort selbst im besten Fall noch einige Jahre oder zumindest viele Monate vergehen werden, bis etwas konkretes entsteht. Auslöser für die neusten Diskussionen und Medienbeiträge zu einer möglichen Legalisierung von THC waren in Deutschland die Koalitionsverhandlungen. Bei Gesprächen zur Regierungsfindung fand sich mit der Legalisierung anscheinend ein Thema, über welches zwischen den Grünen und der FDP eine weitgehende Einigkeit herrscht. Da auch die SPD nicht grundsätzlich gegen eine Legalisierung sein dürfte, liegt eine Neuregelung plötzlich im Rahmen des Möglichen.
Was diese Entwicklungen nun genauer bedeuten, hat der Deutsche Hanfverband (DHV) in einem Video sehr gut dargelegt. Die Folge 311 der DHV-News behandelt die neuen Möglichkeiten, nimmt den Medienhype zum Thema genauer unter die Lupe und stellt sich der Frage, was denn nun eine mögliche Legalisierung für einen Einfluss auf die Arbeit vom Hanfverband hat. Da sich viele dieser Fragen auch in der Schweiz stellen werden, beispielsweise für Vereine wie „Legalize It!“ oder die „IG Hanf“, lohnt sich ein Blick in den Beitrag.

Es gibt also Grund zum feiern – doch der Weg ist noch weit. Die Legalisierung ist noch lange keine beschlossene Sache, die genauen Details sind noch völlig unklar und auch nach einer Legalisierung gäbe es beispielsweise im Feld des Konsumentenschutzes noch viel zu tun.

Quellen:
Pressemitteilung des „Cannabis-Consensus Schweiz“
– Watson-Artikel: „Parlamentskommissionen wollen Cannabis legalisieren“
DHV-News #311 vom Deutschen Hanfverband

Bevölkerungsbefragung zur Regulierung von Cannabis

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Anfangs Juli 2021 veröffentlichte das BAG an einem Mediengespräch die Resultate einer Bevölkerungsbefragung zum Thema Cannabis. Ziel der von Sotomo durchgeführten Umfrage war es, die Haltung der Stimmbevölkerung zum Zeitpunkt des Startes der Pilotversuche zu kennen. Stösst der eingeschlagene Weg auf Anklang? Wäre eine allfällige Legalisierung von Cannabis mehrheitsfähig? Was für Massnahmen müssten solch eine Legalisierung begleiten? Auf Fragen dieser Art wollte der Bund eine repräsentative Antwort aus der Bevölkerung.

Die Resultate der Bevölkerungsbefragung waren durchaus aufsehenerregend. In den letzten Jahren scheint sich die Haltung der Bevölkerung grundlegend verändert zu haben. So wird der eingeschlagene Weg von einer klaren Mehrheit unterstützt, da eine Neuregelung der Cannabis-Gesetzgebung von einer klaren Mehrheit als wichtig oder sehr wichtig empfunden wird. Auch die Pilotversuche geniessen eine breite Akzeptanz, insbesondere in den Städten und in den Pilotgemeinden.

Am deutlichsten zeigt sich aber der gesellschaftliche Wertewandel an der Frage nach einer allfälligen Legalisierung von Cannabis: die Umfrageergebnisse zeigen, dass eine solche unterdessen mehrheitsfähig geworden ist. Zwei drittel der Befragten waren zum Zeitpunkt der Umfrage klar oder eher für eine Legalisierung. Die Eindämmung des Schwarzmarktes und ein besserer Konsumentenschutz waren die zwei Argumente für eine Legalisierung, die am meisten Anklang fanden. Auf der Gegenseite gründeten die Bedenken in einer befürchteten Verharmlosung der Droge und einer möglichen Schädlichkeit für das jugendliche Gehirn.

Falls eine Legalisierung zum Thema wird, ist auch in den Augen der einem solchen Schritt zugeneigten Befragten eine sinnvolle Regulierung und Prävention nötig. Insbesondere ein gut ausgebauter Jugendschutz ist für eine grosse Mehrheit unumgänglich. Auch umfassende Präventionsmassnahmen und eine Beschränkung des THC-Gehalts wird von mehr als der Hälfte unterstützt. Ganz generell tendierten die Teilnehmenden der Studie in der Regel für eine eher strikte Regulierung. Nur weil eine Legalisierung mehrheitsfähig geworden ist, heisst das noch nicht, dass der Konsum und der Handel von Cannabis zu einer Tätigkeit jenseits aller Gesetze würde.

Bei uns war die Freude gross, als wir von den Resultaten der Studie gehört haben. Hoffentlich finden diese frohen Neuigkeiten den Weg in den Politik. Denn auch wenn sich in letzter Zeit im Bundeshaus einiges in Bewegung gesetzt hat, dürfte die angestrebte Neuregelung der Cannabis-Gesetzgebung durchaus noch ein wenig an Tempo zulegen.

Quelle:
Factsheet zur Bevölkerungsbefragung von Sotomo

Postulat Minder für mehr Rechtssicherheit

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Nach einem Treffen mit der IG Hanf reichte der Ständerat Thomas Minder (parteilos, SVP-Fraktion) im März ein Postulat ein, welches ein Bericht des Bundesrates forderte, in welchem dargelegt werden soll, wie verschiedene Aspekte der Hanfplanze wirtschaftlich genutzt werden können. Auf Grund dieser Erkenntisse soll dargelegt werden, wie diese im Rahmen einer zeitgemässen Regulierung genutzt werden können. Dabei sollen auch Erfahrungen aus anderen Staaten mit einbezogen werden. Dieser durchaus erfreuliche Denkanstoss erhielt nun im Mai vom Bundesrat eine Abfuhr.

Der Bundesrat empfiehlt das Postulat Minder zur Ablehnung, da die Gesetzgebung bereits im Wandel sei, so zum Beispiel im Bereich der Pilotprojekte zum legalen Verkauf von Cannabis und im Bereich der Cannabis-Arzneimittel. Dadurch sei der Aspekt der zeitgemässen Regulierung bereits genügend behandelt worden und auch die Auswertung der Erfahrungen anderer Staaten sei in diesem Rahmen bereits erfolgt. Weiter seien die wirtschaftlichen Möglichkeiten durch die 1-%-Regel bereits relativ gross, solange es sich nicht um Betäubungsmittel handle. Mit dem Verweis auf die 1-%-Regel versteckt sich der Bundesrat hinter einer Reihe von Spezialgesetzen, welche aus Sicht eines CBD-Unternehmens alles andere als befriedigend sind, da die Bedürfnisse der Kund*innen nur schlecht abgedeckt werden können. Beispielsweise müssen CBD-Öle als Chemikalien inklusive aller damit verknüpften Warnhinweise verkauft werden. Dies geschieht aber im Wissen, dass diese Öle in aller Regel eingenommen werden.

Aus unserer Perspektive sind die aktuellen Spezialgesetzgebung also völlig ungenügend. Daher hoffen wir darauf, dass der Ständerat das Postulat von Ständerat Minder annimmt, und so den gesellschaftlichen Diskurs zum Thema weiter anregt. Gerade die von Herrn Minder angesprochene ökonomische Perspektive eines regulierten Cannabis-Marktes bietet viel Potenzial, wie Erfahrungen aus den USA und Kanada aufzeigen.

Update: Am 17. Juni wurde das Postulat Minder im Ständerat trotz der ablehnenden Haltung des Bundesrates mit einer deutlichen Mehrheit (30:6) angenommen. Wir sind gespannt, was in der Sache weiter passiert und halten euch auf dem laufenden.

Links:
Blogpost der IG Hanf
Postulat Minder zur „Rechtssicherheit bei Produktion, Handel und Gebrauch von Hanf/Cannabis-Produkten“

EU lässt Full-Spectrum CBD für Kosmetika zu

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In der Europäischen Union ist seit Anfang März 2021 auch natürliches Full-Spectrum CBD als kosmetischer Inhaltsstoff zugelassen. War bisher ausdrücklich nur synthetisches CBD zulässig, wurde die Formulierung im Rahmen einer Überarbeitung der „CosIng“ auch auf pflanzliche Produkte ausgeweitet. Die CosIng ist eine Datenbank der EU, welche kosmetische Vorschriften für diverse legale und illegale Stoffe enthält, und deren jeweilige Funktion festlegt. Diese Änderung ist ganz klar ein weiterer Schritt in Richtung einer grösseren Akzeptanz der Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten von natürlichen CBD-Produkten.

Auch wenn diese CosIng-Datenbank rechtlich nicht verbindlich ist, beeinflusst sie die einzelnen EU-Staaten in ihren konkreten Gesetzgebungen. Solche einheitliche Regulierungen des Cannabis-Marktes sind dringend notwendig, da die heutigen Unterschiede zwischen den verschiedenen Umgängen in verschiedenen Staaten einen freien Handel mit CBD-Produkten nahezu verunmöglichen.

Insgesamt fallen die konkreten Auswirkungen einer Zulassung von Full-Spectrum CBD wohl nicht sehr stark aus. Die jüngste Überarbeitung der Richtlinien ist jedoch insofern von grosser Bedeutung, als dass sie dem kürzlich erfolgten Urteil des Europäischen Gerichthofes folge trägt, wonach CBD kein Betäubungsmittel sei. Es bleibt zu hoffen, dass dies nur ein erster Schritt in Richtung eines kohärent regulierten Marktes darstellt.

3 Full-Spectrum-ÖLE im Fokus.
Full-Spectrum-Öle der Herba di Berna

Links:
Newsletter Pure Production
Blog Post IG Hanf

Bundesrat bewilligt Cannabis-Pilotprojekte

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Am 31. März 2021 wurde klar, dass ab Mitte Mai vom BAG Pilotversuche zur Abgabe von Cannabis bewilligt werden können. Nach National- und Ständerat bewilligte auch der Bundesrat diese Änderung des Betäubungsmittel-Gesetzes, welche neue Erkenntnisse bezüglich Gesundheit und Konsumgewohnheiten im Rahmen legaler Angebote liefern soll.

Die Stossrichtung dieser Änderung geht ganz klar in die richtige Richtung. Es wird Zeit, dass auch die Schweiz Erfahrungen mit einem legalen Verkauf von Cannabis sammelt – wobei wir aber nicht vergessen sollten, auch von Erfahrung aus dem Ausland, zum Beispiel Kanada, zu profitieren. Wir müssen nicht sämtliche Versuche wieder von Vorne starten.

Die Teilnehmenden der Pilotversuche müssen volljährig sein und nachweislich bereits Cannabis konsumieren. Die bezogene Menge wird von den Konsument*innen bezahlt, wobei der Preis mit höherem THC-Gehalt höher ausfällt und mindestens zu Beginn noch deutlich über dem Schwarzmarktpreis liegen soll. Ein Weiterverkauf der legal gekauften Ware wird so bewusst unattraktiv gemacht. Des weiteren ist die monatliche Bezugsmenge begrenzt und eine Weitergabe der legal erworbenen Cannabis-Produkte ist nicht gestattet.

Der Anbau der Produkte für die Pilotprojekte soll nach den Kriterien der Bio-Landwirtschaft erfolgen, um so eine einwandfreie Qualität der Produkte sicherzustellen. Auch wenn uns die Idee hinter diesem Anliegen sehr wohl entspricht, müssen sie im Bundeshaus bei diesem Punkt nochmals über die Bücher. Eine Indoor-Produktionsstätte hat nach heutigen Bio-Richtlinien gar nicht die Möglichkeit, biologische Produkte anzubauen, da der Einsatz von Kunstlicht zwingend notwendig ist.

Weiter sollen auch die persönlichen Daten der Teilnehmenden gut geschützt werden. Grundsätzlich werden keine Daten an Dritte weitergegeben und auch anonymisierte Daten werden nur zur Auswertung der Projekte durch die beteiligten Forschungsinstanzen und das BAG verwendet. Dies ist insofern sehr wichtig, als das eine mögliche Stigmatisierung der Teilnehmenden (beispielsweise durch die zwischenzeitlich vorgeschlagene und später abgelehnte Meldepflicht an Schulen und Arbeitgeber) den Nutzen und Erfolg der Versuche unnötig gefährden würde. Die oben genannten Teilnahmebedingungen sind aus unserer Sicht ausreichend, um mögliche negative Auswirkungen des Projektes (Gesundheitliche Schäden oder Stärkung des Schwarzmarktes) zu verhindern.

Wir sind gespannt auf weitere Entscheidungen aus Bundesbern, welche funktionierende Alternativen zur aktuellen Verbotspolitik voranbringen können, und werden euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

Links:
– FAQ zu den Pilotprojekten (Bundesamt für Gesundheit BAG)
Watson-Artikel vom 31.03.2021
Beitrag der IG Hanf