Gesetzesänderung im Bezug auf Cannabis-Arzneimittel

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Nachdem der Ständerat Anfangs März eine Vorlage zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) in Bezug auf Cannabis-Arzneimittel einstimmig angenommen hat, gelangte die Vorlage relativ unbestritten durch den Nationalrat. Diese Gesetzesänderung soll den Zugang zu Cannabis-Arzneimitteln endlich erleichtern.

Bisher mussten Ärzt:innen eine Sonderbewilligung beim BAG einholen, um ihren Patient:innen medizinische Cannabisprodukte zu verschreiben. Dieser bürokratische Zwischenschritt war sowohl für die Arztpraxen als auch fürs BAG unverhältnissmässig aufwendig, hatte das BAG doch allein im Jahr 2019 beinahe 3000 „Ausnahme“-Gesuche zu bearbeiten. Da viele Ärzt:innen diesen Aufwand verständlicherweise scheuen, hat die bisherige Regelung einen verzögernden oder sogar verunmöglichenden Einfluss auf den Zugang zu nützlichen Cannabis-Arzneimitteln.

Mit der Revision soll dieser Zugang nun stark erleichtert werden. Cannabis-Arzneimittel dürfen nun ohne Ausnahmebewilligung verschrieben werden, was die Therapiefreiheit endlich gewährleistet. Medizinische Cannabisprodukte unterstehen nun der Kontrolle von Swissmedic, wie es für Medizinalprodukte normalerweise der Fall ist.

Für nicht-medizinischen Cannabis hat sich mit der Annahme dieser Vorlage nichts geändert. Neben dem symbolischen Wert, der von jedem dringend notwendigen Schritt hin zu einer kohärenteren Gesetzgebung ausgeht, bietet die Regelung aber trotzdem neue Möglichkeiten für ein Unternehmen das Hanfprodukte produziert und vertreibt: der kommerzielle Export von medizinischen Cannabisprodukten soll nun erlaubt werden, und parallel soll auch das Saat- und Pflanzgut-Recht angepasst werden, um den Anbau von Medizinal-Hanf in grösserem Stil überhaupt erst zu ermöglichen.

Als Unternehmen aus der Cannabis-Branche (und Mitglied der IG-Hanf) freuen wir uns, dass sich die rechtliche und politische Situation nun auch in der Schweiz positiv entwickelt, hat sich doch die EU in den letzten Monaten mit teilweise ungewohnt grossen Schritten vorwärts bewegt.

Links:
Blogpost IG Hanf
Bundesamt für Gesundheit

EU lässt Full-Spectrum CBD für Kosmetika zu

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In der Europäischen Union ist seit Anfang März 2021 auch natürliches Full-Spectrum CBD als kosmetischer Inhaltsstoff zugelassen. War bisher ausdrücklich nur synthetisches CBD zulässig, wurde die Formulierung im Rahmen einer Überarbeitung der „CosIng“ auch auf pflanzliche Produkte ausgeweitet. Die CosIng ist eine Datenbank der EU, welche kosmetische Vorschriften für diverse legale und illegale Stoffe enthält, und deren jeweilige Funktion festlegt. Diese Änderung ist ganz klar ein weiterer Schritt in Richtung einer grösseren Akzeptanz der Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten von natürlichen CBD-Produkten.

Auch wenn diese CosIng-Datenbank rechtlich nicht verbindlich ist, beeinflusst sie die einzelnen EU-Staaten in ihren konkreten Gesetzgebungen. Solche einheitliche Regulierungen des Cannabis-Marktes sind dringend notwendig, da die heutigen Unterschiede zwischen den verschiedenen Umgängen in verschiedenen Staaten einen freien Handel mit CBD-Produkten nahezu verunmöglichen.

Insgesamt fallen die konkreten Auswirkungen einer Zulassung von Full-Spectrum CBD wohl nicht sehr stark aus. Die jüngste Überarbeitung der Richtlinien ist jedoch insofern von grosser Bedeutung, als dass sie dem kürzlich erfolgten Urteil des Europäischen Gerichthofes folge trägt, wonach CBD kein Betäubungsmittel sei. Es bleibt zu hoffen, dass dies nur ein erster Schritt in Richtung eines kohärent regulierten Marktes darstellt.

3 Full-Spectrum-ÖLE im Fokus.
Full-Spectrum-Öle der Herba di Berna

Links:
Newsletter Pure Production
Blog Post IG Hanf

Legaler Anbau und vereinfachte Abgabe von Cannabisarzneimittel

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National- und Ständerat haben in der Schlussabstimmung der Frühjahrssession 2021 dem Geschäft 20.060 einer Änderung im Betäubungsmittelgesetz zugestimmt. Diese sieht vor, dass der Anbau und die ärztliche Verschreibung von Medizinalhanf zukünftig ohne eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verschrieben werden dürfen. Nun läuft die Referendumsfrist. Als weiteres muss nun vom Bundesrat die Verordnung angepasst und der Zeitpunkt des Inkrafttrettens festgelegt werden.

Dieser Schritt geschieht nicht von heute auf morgen, jedoch ist der Weg dahin bereitet und absehbar. Nun folgen in den kommenden Jahren Diskussionen über die Abdeckung von Cannabisarzneimittel durch die Krankenkassen – denn solange diese nicht abgedeckt sind, können sich die Heilmittel wohl nur wenige Menschen leisten.

Links:
Betäubungsmittelgesetz. Änderung (Cannabisarzneimittel) (parlament.ch)
Medizinalhanf (hanflegal.ch)

Endlich: Cannabis ist ein Heilmittel ohne Wenn und Aber

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Keine Ausnahmebewilligungen mehr nötig für die Verschreibung von Cannabis durch Ärztinnen und Ärzte. Der Nationalrat hat mit einer Gesetzesänderung die medizinische Nutzung von Hanfprodukten erleichtert. 

Die grosse Kammer des Bundesparlaments hat heute Dienstag dem Antrag seiner Gesundheitskommission zugestimmt, die ärztliche Verschreibung von Cannabis ohne Ausnahmebewilligung zu erlauben. Künftig können Patientinnen und Patienten die medizinische Wirkung von Hanfprodukten ohne unnötige administrative Hürden nutzen.

Abgelehnt hat der Rat drei Minderheitsanträge. Einen aus der SVP-Fraktion, der es Ärztinnen und Ärzten verbieten wollte, Cannabis zum Rauchen zu verschreiben. Ein zweiter Antrag aus derselben Ecke wollte es Patientinnen und Patienten vorschreiben, ihr Rezept mitzuführen. Der dritte Antrag stammte aus den Reihen der Grünen. Dieser wollte den Anbau von Cannabis zu Hause als Möglichkeit verankern. 

Die IG Hanf und der Verein MEDCAN hatten im Vorfeld darauf hingewiesen, dass der SVP-Antrag zum Verbot des Rauchens abzulehnen sei, da bei gewissen Krankheiten das Rauchen von Cannabis die besten Resultate bringt. Der Rat hat darauf verzichtet, in die Verschreibungsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte einzugreifen. Hingegen hätte die IG Hanf die Möglichkeit zum Eigenanbau begrüsst. Dies, um chronisch kranken Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln eine Möglichkeit zu bieten, ihre Symptome legal zu lindern. Denn bis auf Weiteres müssen Cannabis-Arzneimittel von Patientinnen und Patienten selber bezahlt werden.

Die IG Hanf begrüsst die Gesetzesänderung ausdrücklich und sieht sie als wichtigen Schritt für einen vernünftigeren Umgang mit der Hanfpflanze und ihren vielfältigen Nutzen.

Links:
https://ighanf.ch/news-und-stories/

Historischer Entscheid der UN und des Europäischen Gerichtshofes

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UN kommt der WHO-Empfehlung einer Neubewertung der Einstufung von Cannabis nach

Gleich zwei erfreuliche Entscheide über Cannabis lassen gutes erhoffen für die internationale Cannabis-Politik.

Europäischer Gerichtshof: CBD ist kein Betäubungsmittel

Nachdem wir letztes Mal berichtet haben, dass die EU Kommission in Erwägung zieht, jegliche Hanfextrakte – also auch natürliche CBD-Produkte – dem Betäubungsmittelgesetz zu unterstellen, lässt nun ein Entscheid des Europäischen Gerichtshofes aufatmen. Der EuGH teilte mit, dass ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union die Vermarktung von in einem anderen Mitgliedsstaat rechtmäßig hergestelltem Cannabidiol (CBD) nicht verbieten darf, wenn es aus der gesamten Cannabis-Sativa-Pflanze und nicht nur aus ihren Fasern und Samen gewonnen wird. Damit folgt das Gerich der Empfehlung der WHO, dass CBD im Sinne der internationalen Suchtstoffübereinkommen nicht als Droge eingestuft werden sollte.

Jedoch der richtig grosse Paukenschlag, der Geschichte schreiben könnte, kam von der Suchtstoff-Kommission (Commission on Narcotic Drugs/CND) der Vereinten Nationen in Wien am Mittwoch, 02.12.2020. Die UN-Kommission stimmt einer Neubewertung von Cannabis zu! Dies kann wesentlich dazu beitragen, dass weltweit der rechtliche Umgang mit Cannabis vereinfacht wird. Die Kommission kommt damit der Empfehlung der WHO nach, dass Cannabis nicht mehr als gefährliche Droge eingestuft wird. Gemäß der internationalen Verträge wie etwa der Single Convention on Narcotic Drugs von 1961 ist Cannabis bisher auf der Anlage 4 gelistet – mit der Annahme der Empfehlung 5.1 der WHO wird Cannabis nun auf Anlage 1 heruntergestuft.

Quellen und weiterführende Links:
Europäischer Gerichtshof: Pressemitteilung
Hanf Magazin: Europäischer Gerichtshof: CBD ist kein Betäubungsmittel
Marjuana Business Daily: United Nations approves WHO recommendation to reschedule cannabis in historic vote
Hanf Magazin: UN-Kommission stimmt Neubewertung von Cannabis zu