Gesetzesänderung im Bezug auf Cannabis-Arzneimittel

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Nachdem der Ständerat Anfangs März eine Vorlage zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) in Bezug auf Cannabis-Arzneimittel einstimmig angenommen hat, gelangte die Vorlage relativ unbestritten durch den Nationalrat. Diese Gesetzesänderung soll den Zugang zu Cannabis-Arzneimitteln endlich erleichtern.

Bisher mussten Ärzt:innen eine Sonderbewilligung beim BAG einholen, um ihren Patient:innen medizinische Cannabisprodukte zu verschreiben. Dieser bürokratische Zwischenschritt war sowohl für die Arztpraxen als auch fürs BAG unverhältnissmässig aufwendig, hatte das BAG doch allein im Jahr 2019 beinahe 3000 „Ausnahme“-Gesuche zu bearbeiten. Da viele Ärzt:innen diesen Aufwand verständlicherweise scheuen, hat die bisherige Regelung einen verzögernden oder sogar verunmöglichenden Einfluss auf den Zugang zu nützlichen Cannabis-Arzneimitteln.

Mit der Revision soll dieser Zugang nun stark erleichtert werden. Cannabis-Arzneimittel dürfen nun ohne Ausnahmebewilligung verschrieben werden, was die Therapiefreiheit endlich gewährleistet. Medizinische Cannabisprodukte unterstehen nun der Kontrolle von Swissmedic, wie es für Medizinalprodukte normalerweise der Fall ist.

Für nicht-medizinischen Cannabis hat sich mit der Annahme dieser Vorlage nichts geändert. Neben dem symbolischen Wert, der von jedem dringend notwendigen Schritt hin zu einer kohärenteren Gesetzgebung ausgeht, bietet die Regelung aber trotzdem neue Möglichkeiten für ein Unternehmen das Hanfprodukte produziert und vertreibt: der kommerzielle Export von medizinischen Cannabisprodukten soll nun erlaubt werden, und parallel soll auch das Saat- und Pflanzgut-Recht angepasst werden, um den Anbau von Medizinal-Hanf in grösserem Stil überhaupt erst zu ermöglichen.

Als Unternehmen aus der Cannabis-Branche (und Mitglied der IG-Hanf) freuen wir uns, dass sich die rechtliche und politische Situation nun auch in der Schweiz positiv entwickelt, hat sich doch die EU in den letzten Monaten mit teilweise ungewohnt grossen Schritten vorwärts bewegt.

Links:
Blogpost IG Hanf
Bundesamt für Gesundheit

Bundesrat bewilligt Cannabis-Pilotprojekte

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Am 31. März 2021 wurde klar, dass ab Mitte Mai vom BAG Pilotversuche zur Abgabe von Cannabis bewilligt werden können. Nach National- und Ständerat bewilligte auch der Bundesrat diese Änderung des Betäubungsmittel-Gesetzes, welche neue Erkenntnisse bezüglich Gesundheit und Konsumgewohnheiten im Rahmen legaler Angebote liefern soll.

Die Stossrichtung dieser Änderung geht ganz klar in die richtige Richtung. Es wird Zeit, dass auch die Schweiz Erfahrungen mit einem legalen Verkauf von Cannabis sammelt – wobei wir aber nicht vergessen sollten, auch von Erfahrung aus dem Ausland, zum Beispiel Kanada, zu profitieren. Wir müssen nicht sämtliche Versuche wieder von Vorne starten.

Die Teilnehmenden der Pilotversuche müssen volljährig sein und nachweislich bereits Cannabis konsumieren. Die bezogene Menge wird von den Konsument*innen bezahlt, wobei der Preis mit höherem THC-Gehalt höher ausfällt und mindestens zu Beginn noch deutlich über dem Schwarzmarktpreis liegen soll. Ein Weiterverkauf der legal gekauften Ware wird so bewusst unattraktiv gemacht. Des weiteren ist die monatliche Bezugsmenge begrenzt und eine Weitergabe der legal erworbenen Cannabis-Produkte ist nicht gestattet.

Der Anbau der Produkte für die Pilotprojekte soll nach den Kriterien der Bio-Landwirtschaft erfolgen, um so eine einwandfreie Qualität der Produkte sicherzustellen. Auch wenn uns die Idee hinter diesem Anliegen sehr wohl entspricht, müssen sie im Bundeshaus bei diesem Punkt nochmals über die Bücher. Eine Indoor-Produktionsstätte hat nach heutigen Bio-Richtlinien gar nicht die Möglichkeit, biologische Produkte anzubauen, da der Einsatz von Kunstlicht zwingend notwendig ist.

Weiter sollen auch die persönlichen Daten der Teilnehmenden gut geschützt werden. Grundsätzlich werden keine Daten an Dritte weitergegeben und auch anonymisierte Daten werden nur zur Auswertung der Projekte durch die beteiligten Forschungsinstanzen und das BAG verwendet. Dies ist insofern sehr wichtig, als das eine mögliche Stigmatisierung der Teilnehmenden (beispielsweise durch die zwischenzeitlich vorgeschlagene und später abgelehnte Meldepflicht an Schulen und Arbeitgeber) den Nutzen und Erfolg der Versuche unnötig gefährden würde. Die oben genannten Teilnahmebedingungen sind aus unserer Sicht ausreichend, um mögliche negative Auswirkungen des Projektes (Gesundheitliche Schäden oder Stärkung des Schwarzmarktes) zu verhindern.

Wir sind gespannt auf weitere Entscheidungen aus Bundesbern, welche funktionierende Alternativen zur aktuellen Verbotspolitik voranbringen können, und werden euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

Links:
– FAQ zu den Pilotprojekten (Bundesamt für Gesundheit BAG)
Watson-Artikel vom 31.03.2021
Beitrag der IG Hanf

Legaler Anbau und vereinfachte Abgabe von Cannabisarzneimittel

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National- und Ständerat haben in der Schlussabstimmung der Frühjahrssession 2021 dem Geschäft 20.060 einer Änderung im Betäubungsmittelgesetz zugestimmt. Diese sieht vor, dass der Anbau und die ärztliche Verschreibung von Medizinalhanf zukünftig ohne eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verschrieben werden dürfen. Nun läuft die Referendumsfrist. Als weiteres muss nun vom Bundesrat die Verordnung angepasst und der Zeitpunkt des Inkrafttrettens festgelegt werden.

Dieser Schritt geschieht nicht von heute auf morgen, jedoch ist der Weg dahin bereitet und absehbar. Nun folgen in den kommenden Jahren Diskussionen über die Abdeckung von Cannabisarzneimittel durch die Krankenkassen – denn solange diese nicht abgedeckt sind, können sich die Heilmittel wohl nur wenige Menschen leisten.

Links:
Betäubungsmittelgesetz. Änderung (Cannabisarzneimittel) (parlament.ch)
Medizinalhanf (hanflegal.ch)