Verein „Legalize It!“: Rechtsberatung für Konsumierende

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Der Verein „Legalize It!“ setzt sich seit rund 30 Jahren für die Legalisierung von THC ein. Um dieses Ziel zu erreichen beobachtet und beurteilt der Verein die Entwicklungen der Schweizer Hanfpolitik ständig. Die Resultate dieser politischen Arbeit werden auf der Website hanflegal.ch und im alle 3 Monate erscheinenden Magazin „Legalize It!“ geteilt. Zumindest bis eine Legalisierung von THC erreicht wurde, engagiert sich der Verein auch im Bereich der rechtlichen Unterstützung. So bietet „Legalize It!“ mit der Broschüre „Shit Happens“ eine sehr umfassende Informationsquelle zur rechtlichen Situation und zu den möglichen Konsequenzen eines Strafverfahrens. „Shit Happens“ wird regelmässig aktualisiert, um immer auf dem neuesten Stand zu sein. Diesen Herbst wurde die 14. Ausgabe der Rechtshilfebroschüre veröffentlicht.

Ein Beispiel für die Inhalte von „Shit Happens“ ist das A3-Poster „Übersicht über die Repression“. Diese Übersicht zeigt auf, wie die vielfältigen Wege durch die Institutionen der Strafverfolgung ablaufen kann. Ausgehend von verschiedenen Auslösern und abhängig vom individuellen Verhalten werden die üblichen Abläufe erklärt. In kürzester Form wird die rechtliche Situation und die empfohlene Reaktion dargestellt. Es wird erklärt, wie im Falle einer Anschuldigung von Seiten der Polizei – egal ob wahr oder falsch – reagiert werden sollte. Welche Dinge müssen gesagt werden? Wie kann dafür gesorgt werden, dass keine Kolleg*innen in die Geschichte reingezogen werden? Auf Fragen dieser Art bietet die „Übersicht über die Repression“ Antworten.

Als Mitglied des Vereins „Legalize It!“ wird die Herba di Berna in Zukunft über die wichtigsten Punkte zur rechtlichen Situation schreiben. Lest also die Blogbeiträge und teilt sie mit euren Freund:innen. Wem das alles zu lange geht, wird ein Blick in die Ressourcen des Vereins sehr empfohlen. Die Broschüren und Übersichten sind frei zugänglich. Mitglieder erhalten das Magazin und können alle 1-2 Monate an den organisierten Mitgliedertreffen teilnehmen. Weiter bietet „Legalize It!“ auf Anfrage auch eine individuelle Rechtsberatung, die optimal auf die persönliche Situation abgestimmt werden kann. Shit happens – holt euch also unbedingt Hilfe!

Ressourcen des Vereins „Legalize It!“:
– Website: https://hanflegal.ch
– „Übersicht über die Repression
– „Shit Happens
Magazin „Legalize It!“
Individuelle Rechtshilfe

Studie zu CBD-Konsumgewohnheiten

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Anfangs September wurde eine neue Studie zu den CBD-Konsumgewohnheiten in der Schweiz veröffentlicht. Ziel der Umfrage war es, die Konsument:innenstruktur und die Bedürfnisse der Konsumierenden Schweizer:innen besser zu erfassen. Veranlasst wurde die Studie von uWeed in Zusammenarbeit mit der IG Hanf, dem Branchenverband der Schweizer Cannabis-Unternehmen. Für die Studie wurden Ende 2020 während rund einem Monat 3000 Antworten aus verschiedenen Sprachregionen gesammelt, wobei für die Auswertung diejenigen der 1170 aktiven Schweizer Konsument:innen berücksichtigt wurde. Im folgenden die wichtigsten Ergebnisse der Studie zusammengefasst:

Der durchschnittliche Cannabiskonsument ist ein Mann mit hohem Bildungsniveau. Rund zwei Drittel der Studienteilnehmenden sind Männer und 41% der Teilnehmenden haben einen höheren Bildungsabschluss. Somit liegt der Bildungsstand klar über dem schweizerischen Durchschnitt von 31%. Auch im Bezug auf ihren Kentnisstand über CBD besitzen die Studienteilnehmer:innen in der Regel zumindest ein grundlegendes Verständnis. Etwa die Hälfte schreibt sich sogar gute Kentnisse oder gar eine Expertise im Gebiet zu. Dieses Wissen stammt meist aus diversen Onlinesuchen, aus dem persönlichen Umfeld oder von CBD-Markenseiten und Fachblogs.

Gründe für den Konsum von Cannabis werden viele genannt. So lässt der Wunsch nach Entspannung (50%) und einem besseren Schlaf (46%) am meisten Menschen zu CBD-Produkten greifen. Daneben wird mit dem Cannabiskonsum auch versucht, Schmerzen zu lindern (26%) oder einer psychischen Belastung entgegenzuwirken (14%). Dies auch wenn es derzeit noch keine umfassenden wissenschaftlichen Daten gibt zur medizinischen Wirkung von Cannabis als Arzneimittel gibt. Zumindest in der persönlichen Einschätzung haben aber die individuellen CBD-Konsumgewohnheiten eine „starke“ ode „sehr starke“ Wirkung auf die befragten Konsument:innen.

Ein weiterer Grund für den Konsum von CBD ist die Entwöhnung von anderen Substanzen, beispielsweise Tabak, Alkohol und Cannabis. Generell konsumiert ein grosser Teil der Befragten (52%) ausschliesslich Cannabis. 35% konsumieren zusätzlich regelmässig Tabakprodukte, was ziemlich genau dem gesamtgesellschaftlichen Anteil entspricht, und nur ein Viertel gibt an, auch manchmal Cannabis mit mehr als 1% THC zu konsumieren.

Der CBD-Markt in der Schweiz scheint sich weiterhin im Wachstum zu befinden. So verwendet etwa ein Drittel der Befragten CBD seit weniger als einem halben Jahr und weniger als 20% haben den Konsum eingestellt. Die Mehrheit der Nutzer:innen konsumiert einmal täglich ein CBD-Produkt. Trotzdem geben nur etwa 20% der Nutzer*innen mehr als 100 Franken pro Monat für CBD aus, und lediglich 5% haben Ausgaben von über 250 Franken. Konsumiert werden diverse Proudkte, wobei aber Blüten und Öle mit Abstand am meisten konsumiert werden.

Für uns als produzierendes Unternehmen sind diese Studien sehr aufschlussreich. Die bessere Datenlage zu den CBD-Konsumgewohnheiten ermöglicht uns, präziser auf die Bedürfnisse der Konsument:innen einzugehen. Insbesondere auf das Bedürfnis nach einer Sicherstellung der Prdouktqualität möchten wir möglichst bald eingehen. Wir arbeiten daran, unsere Produkte möglichst bald mit dem Qualitätslabel „Swiss Certified Cannabis“ ausstatten können.

Quellen:
– Medienmitteilung der IG Hanf
– Blogbeitrag von uWeed
– Kompletter Studienbericht

Gesetzesänderung im Bezug auf Cannabis-Arzneimittel

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Nachdem der Ständerat Anfangs März eine Vorlage zur Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) in Bezug auf Cannabis-Arzneimittel einstimmig angenommen hat, gelangte die Vorlage relativ unbestritten durch den Nationalrat. Diese Gesetzesänderung soll den Zugang zu Cannabis-Arzneimitteln endlich erleichtern.

Bisher mussten Ärzt:innen eine Sonderbewilligung beim BAG einholen, um ihren Patient:innen medizinische Cannabisprodukte zu verschreiben. Dieser bürokratische Zwischenschritt war sowohl für die Arztpraxen als auch fürs BAG unverhältnissmässig aufwendig, hatte das BAG doch allein im Jahr 2019 beinahe 3000 „Ausnahme“-Gesuche zu bearbeiten. Da viele Ärzt:innen diesen Aufwand verständlicherweise scheuen, hat die bisherige Regelung einen verzögernden oder sogar verunmöglichenden Einfluss auf den Zugang zu nützlichen Cannabis-Arzneimitteln.

Mit der Revision soll dieser Zugang nun stark erleichtert werden. Cannabis-Arzneimittel dürfen nun ohne Ausnahmebewilligung verschrieben werden, was die Therapiefreiheit endlich gewährleistet. Medizinische Cannabisprodukte unterstehen nun der Kontrolle von Swissmedic, wie es für Medizinalprodukte normalerweise der Fall ist.

Für nicht-medizinischen Cannabis hat sich mit der Annahme dieser Vorlage nichts geändert. Neben dem symbolischen Wert, der von jedem dringend notwendigen Schritt hin zu einer kohärenteren Gesetzgebung ausgeht, bietet die Regelung aber trotzdem neue Möglichkeiten für ein Unternehmen das Hanfprodukte produziert und vertreibt: der kommerzielle Export von medizinischen Cannabisprodukten soll nun erlaubt werden, und parallel soll auch das Saat- und Pflanzgut-Recht angepasst werden, um den Anbau von Medizinal-Hanf in grösserem Stil überhaupt erst zu ermöglichen.

Als Unternehmen aus der Cannabis-Branche (und Mitglied der IG-Hanf) freuen wir uns, dass sich die rechtliche und politische Situation nun auch in der Schweiz positiv entwickelt, hat sich doch die EU in den letzten Monaten mit teilweise ungewohnt grossen Schritten vorwärts bewegt.

Links:
Blogpost IG Hanf
Bundesamt für Gesundheit

Endlich: Cannabis ist ein Heilmittel ohne Wenn und Aber

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Keine Ausnahmebewilligungen mehr nötig für die Verschreibung von Cannabis durch Ärztinnen und Ärzte. Der Nationalrat hat mit einer Gesetzesänderung die medizinische Nutzung von Hanfprodukten erleichtert. 

Die grosse Kammer des Bundesparlaments hat heute Dienstag dem Antrag seiner Gesundheitskommission zugestimmt, die ärztliche Verschreibung von Cannabis ohne Ausnahmebewilligung zu erlauben. Künftig können Patientinnen und Patienten die medizinische Wirkung von Hanfprodukten ohne unnötige administrative Hürden nutzen.

Abgelehnt hat der Rat drei Minderheitsanträge. Einen aus der SVP-Fraktion, der es Ärztinnen und Ärzten verbieten wollte, Cannabis zum Rauchen zu verschreiben. Ein zweiter Antrag aus derselben Ecke wollte es Patientinnen und Patienten vorschreiben, ihr Rezept mitzuführen. Der dritte Antrag stammte aus den Reihen der Grünen. Dieser wollte den Anbau von Cannabis zu Hause als Möglichkeit verankern. 

Die IG Hanf und der Verein MEDCAN hatten im Vorfeld darauf hingewiesen, dass der SVP-Antrag zum Verbot des Rauchens abzulehnen sei, da bei gewissen Krankheiten das Rauchen von Cannabis die besten Resultate bringt. Der Rat hat darauf verzichtet, in die Verschreibungsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte einzugreifen. Hingegen hätte die IG Hanf die Möglichkeit zum Eigenanbau begrüsst. Dies, um chronisch kranken Personen mit begrenzten finanziellen Mitteln eine Möglichkeit zu bieten, ihre Symptome legal zu lindern. Denn bis auf Weiteres müssen Cannabis-Arzneimittel von Patientinnen und Patienten selber bezahlt werden.

Die IG Hanf begrüsst die Gesetzesänderung ausdrücklich und sieht sie als wichtigen Schritt für einen vernünftigeren Umgang mit der Hanfpflanze und ihren vielfältigen Nutzen.

Links:
https://ighanf.ch/news-und-stories/