Teilweise Entkriminalisierung: ein Regulierungsdschungel

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Die letzten Wochen war ein neues Urteil des Bundesgerichtes in aller Munde. Das höchste Gericht entschied, dass eine straffreie Menge Cannabis (<10g und ausschliesslich für den Eigenkonsum) von der Polizei nicht beschlagnahmt werden kann. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung einer Entkriminalisierung von Cannabis. Eine weniger starke Kriminalisierung der Konsument*innen ist zwar grundsätzlich begrüssenswert. Gleichzeitig zeigt die Diskussion über dieses Urteil aber auch auf, weshalb eine Legalisierung von Cannabis für alle Seiten besser und viel weniger chaotisch wäre.

Der Regulierungsdschungel einer teilweisen Entkriminalisierung

Besitz einer kleinen Menge Cannabis für den Eigenkonsum (<10g) und Vorbereitungshandlungen für den Konsum sind in der Schweiz seit längerer Zeit straffrei. Lange Zeit wurde diese Gesetzeslage jedoch von Polizei und Staatsanwaltschaft ignoriert und es wurden munter Bussen verteilt. Die Argumentation der Behörden war in der Regel, dass es sich ja immer noch um eine illegale Substanz handle. Weiter sei klar, dass es früher oder später zu einem Konsum komme (bzw. der Verdacht auf einen vergangenen Konsum besteht), was wiederum illegal wäre. Erst mit einem Urteil des Bundesgerichts aus dem Jahr 2017 wurde dieser Praxis ein Riegel geschoben. Seit dann gilt definitiv (mehr oder weniger konsequent umgesetzt): Kleine Menge & Vorbereitungshandlungen sind straffrei, der Konsum selbst ist illegal.

Eine wichtige Frage liess das Bundesgericht im Urteil von 2017 jedoch offen: Was passiert mit der straffreien Menge nach einer Polizeikontrolle? Bisher wurde das Cannabis in der Regel beschlagnahmt. Zugegeben, die Frage, was mit einer straffreien Menge eines illegalen Stoffes gemacht werden soll, ist nicht ohne. Daher ist es sehr zu begrüssen, dass nun auch hier klipp und klar gesagt wurde, dass eine straffreie Menge straffrei ist und daher auch nicht beschlagnahmt werden darf.

Wer nun aber dachte, dass die Diskussion über die Befugnisse der Strafverfolgung für die nächste Zeit gegessen ist, liegt jedoch leider wieder falsch. Nur kurze Zeit nach dem Urteil wurde vielerorts mit Erstaunen festgestellt, dass sich das Urteil des Bundesgerichts nicht nur auf Cannabis sonder auch auf „harte“ Drogen beziehen lässt. Dieser Einschätzung wiedersprach die SSK (Schweizerische Staatsanwälte-Konferenz) jedoch. Um einem Kantons-Chaos mit unterschiedlichen Handhabungen vorzubeugen, haben sie alle Behörden dazu angehalten, bei harten Drogen an der bisherigen Praxis festzuhalten, während bei Cannabis eindeutig dem Urteil folge geleistet werden müsse. Weiter forderte die SSK die Politik dazu auf, diese Unklarheit gesetzlich zu regeln.

Es ginge auch einfacher…

So gut es für Konsument*innen ist, wenn sie weniger stark kriminalisiert werden – die Lösung ist keine saubere. Eigentlich nicht erstaunlich: etwas gleichzeitig illegal und straffrei haben zu wollen, führt wohl unweigerlich zu Problemen. Wenn Cannabis endlich legalisiert würde, wäre der Weg frei für eine sinnvolle und angepasste Regulierung des Marktes. Statt ein ewiges Katz- und Mausspiel zwischen Polizei & Dealern zu führen, könnten die Ressourcen in eine effektive Bekämpfung der grossen Player im Schwarzmarkt und in eine sinnvolle Präventionsarbeit gesteckt werden. Um Ideen zu kriegen, wie das aussehen würde, brauchen wir uns gar nicht so weit umzuschauen. Einerseits haben wir mit Alkohol und Tabak bereits viele Erfahrungen gesammelt, wie einzelne Substanzen gezielt reguliert werden können. Weiter gibt es – sowohl aus der Schweiz als auch aus Ländern mit Legalisierungs-Erfahrung – diverse deutliche Erkentnisse, die für eine Legalisierung sprechen. Bis wir endlich so weit sind, müssen wir uns im Zweifelsfall halt mit CBD-Produkten zufrieden geben…