Medizinisches Cannabis in der Schweiz ist heute leichter zugänglich als noch vor wenigen Jahren. Als dieser Beitrag im Dezember 2020 erstmals erschien, hatte der Nationalrat gerade einer Gesetzesänderung zugestimmt. Damals brauchten medizinische Fachpersonen noch eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Gesundheit, wenn sie Cannabisarzneimittel verschreiben wollten.
Das Schweizer Parlament hob dieses Verbot per 1. August 2022 auf. Seither entscheiden behandelnde Fachpersonen gemeinsam mit den betroffenen Menschen, ob eine Cannabistherapie infrage kommt. Eine BAG-Ausnahmebewilligung braucht es heute zum Glück nicht mehr.
Trotzdem passt der damalige Titel „Cannabis ist ein Heilmittel ohne Wenn und Aber“ heute nicht mehr. Medizinisches Cannabis kann bei ausgewählten Beschwerden helfen, doch es wirkt nicht bei allen Menschen gleich. Zudem unterscheiden sich Evidenz, Nebenwirkungen und Nutzen je nach Erkrankung, Präparat und Dosierung deutlich.
Dieser aktualisierte Beitrag erklärt, was heute für medizinisches Cannabis in der Schweiz gilt, welche neuen Studien vorliegen und warum eine sachliche Einordnung wichtiger ist als Euphorie oder Ablehnung.
Was bedeutet medizinisches Cannabis in der Schweiz?
Der Begriff medizinal Cannabis umfasst verschiedene cannabisbasierte Arzneimittel. Dazu gehören zugelassene Fertigarzneimittel, Cannabisblüten und sogenannte Magistralrezepturen.
Bei einer Magistralrezeptur stellt eine Apotheke ein Arzneimittel auf ärztliches Rezept individuell für eine bestimmte Person her. Je nach Verordnung enthält das Präparat THC, CBD oder eine Kombination aus beiden Cannabinoiden.
Entscheidend ist die medizinische Zweckbestimmung. Nicht jedes Produkt aus der Hanfpflanze gilt automatisch als Arzneimittel. Frei verkäufliche CBD-Produkte gehören deshalb nicht in dieselbe Kategorie wie ärztlich verschriebene Cannabispräparate.
Wer die biologischen Grundlagen hinter THC, CBD und körpereigenen Cannabinoiden besser verstehen möchte, findet in unserem Beitrag zum Endocannabinoid-System eine ausführliche Erklärung.
Was änderte sich am 1. August 2022?
Vor der Gesetzesänderung mussten medizinische Fachpersonen für jede Cannabistherapie eine Ausnahmebewilligung beim BAG beantragen. Dieser Prozess kostete Zeit und erschwerte den Zugang.
Seit dem 1. August 2022 dürfen Fachpersonen Cannabisarzneimittel direkt verschreiben. Sie tragen dabei die medizinische Verantwortung und prüfen unter anderem:
- Welche Beschwerden liegen vor?
- Welche bisherigen Behandlungen kamen zum Einsatz?
- Welches Präparat passt zur Situation?
- Welche Risiken und Wechselwirkungen bestehen?
- Wie entwickelt sich der Therapieverlauf?
Die neue Regelung legalisierte jedoch nicht den privaten Anbau von THC-haltigem Cannabis. Swissmedic kontrolliert weiterhin den medizinischen Anbau, die Herstellung, die Verarbeitung und den Handel. Unternehmen benötigen dafür entsprechende Betriebs- und Anbaubewilligungen.
Das BAG sammelt ausserdem bis 2029 Daten zu den Behandlungen. Dadurch möchte der Bund die Verschreibungspraxis besser verstehen und zusätzliche Erkenntnisse zu Wirksamkeit und Sicherheit gewinnen.
Bei welchen Beschwerden kommt Cannabis als Arzneimittel infrage?
In der Schweizer Praxis setzen medizinische Fachpersonen Cannabisarzneimittel vor allem bei bestimmten chronischen Beschwerden ein. Das BAG nennt insbesondere:

- chronische neuropathische Schmerzen
- Schmerzen im Zusammenhang mit Krebs
- Spastik, ADHS, Krämpfe bei Multipler Sklerose oder anderen neurologischen Erkrankungen
- Übelkeit und Appetitverlust während einer Chemotherapie
- Bei bestimmten schweren Epilepsieformen existieren ausserdem zugelassene CBD-Arzneimittel. Hier liegt im Vergleich zu vielen anderen Anwendungsbereichen eine relativ klare wissenschaftliche Grundlage vor.
Dennoch bedeutet diese Liste nicht, dass Cannabis bei jeder betroffenen Person wirkt. Fachpersonen erwägen eine Cannabistherapie häufig erst dann, wenn etablierte Behandlungen nicht genügend helfen oder starke Nebenwirkungen verursachen was wir bei Herba di Berna schade finden.
Mehr zu aktuellen Forschungsergebnissen findest du in unserem Beitrag Cannabis-Studien 2025.
Was sagt die Forschung zu medizinischem Cannabis?
Die Studienlage hat sich seit 2020 weiterentwickelt. Gleichzeitig bleibt sie je nach Erkrankung sehr unterschiedlich.
Besonders häufig untersuchen Forschende cannabisbasierte Arzneimittel bei chronischen Schmerzen. Eine 2025 aktualisierte systematische Übersichtsarbeit kam zu einem nüchternen Ergebnis: Bestimmte THC-CBD-Präparate können Schmerzen im Durchschnitt leicht reduzieren. Gleichzeitig treten Nebenwirkungen wie Schwindel, Müdigkeit und Übelkeit häufiger auf.
Eine grosse Phase-3-Studie aus dem Jahr 2025 untersuchte einen standardisierten Vollspektrum-Cannabisextrakt bei chronischen Rückenschmerzen. Insgesamt nahmen 820 Erwachsene teil. Nach zwölf Wochen sank die Schmerzintensität in der Cannabisgruppe stärker als unter Placebo.
Der durchschnittliche Unterschied zwischen beiden Gruppen betrug jedoch nur 0,6 Punkte auf einer Skala von 0 bis 10. Gleichzeitig meldeten 83,3 Prozent der behandelten Personen Nebenwirkungen, gegenüber 67,3 Prozent in der Placebogruppe. Besonders häufig traten Schwindel, Müdigkeit, Übelkeit, Mundtrockenheit und Schläfrigkeit auf.
Das Ergebnis ist interessant, aber kein Beweis für ein universelles Schmerzmittel. Ein statistisch messbarer Unterschied kann für einzelne Menschen relevant sein, während andere kaum profitieren oder die Therapie wegen Nebenwirkungen abbrechen.
Neue Erkenntnisse zu psychischen Erkrankungen
Viele Menschen verbinden medizinisches Cannabis auch mit Angst, Schlafproblemen, Depression oder posttraumatischer Belastung. Genau hier ist eine besonders vorsichtige Einordnung nötig.
Eine umfassende Übersichtsarbeit aus dem Jahr 2026 analysierte 54 randomisierte Studien zu Cannabinoiden bei psychischen Erkrankungen und Suchterkrankungen. Insgesamt fanden die Forschenden für die meisten untersuchten Störungen keine überzeugende Wirksamkeit.
Besonders bei Angststörungen, psychotischen Erkrankungen, posttraumatischer Belastungsstörung und Opioidabhängigkeit reichte die Evidenz nicht aus, um Cannabinoide als wirksame Standardbehandlung zu empfehlen.
Das bedeutet nicht, dass einzelne Menschen keine subjektive Verbesserung erleben. Allerdings reichen persönliche Erfahrungen nicht aus, um medizinische Wirksamkeit zuverlässig zu belegen. Gerade bei psychischen Beschwerden braucht es deshalb eine sorgfältige Diagnose und fachliche Begleitung.
Eine vertiefte Einordnung zu psychischen Risiken findest du in unserem Beitrag Cannabis und Psychosen.
Welche Rolle spielen THC und CBD?
THC und CBD gehören zu den bekanntesten Cannabinoiden der Hanfpflanze. Dennoch unterscheiden sie sich deutlich.
THC wirkt berauschend. Es kann unter anderem Schmerzempfinden, Muskelspannung, Appetit und Übelkeit beeinflussen. Gleichzeitig kann THC Schwindel, Müdigkeit, Herzklopfen, Konzentrationsprobleme, Angst oder Veränderungen der Wahrnehmung auslösen.
CBD verursacht keinen klassischen Rausch. Medizinische Fachpersonen setzen pharmazeutisches CBD beispielsweise bei bestimmten schwer behandelbaren Epilepsieformen ein. Forschende untersuchen CBD ausserdem in weiteren Bereichen, doch viele Einsatzmöglichkeiten gelten noch nicht als ausreichend belegt.
Auch CBD kann Nebenwirkungen verursachen. Dazu gehören Müdigkeit, Verdauungsbeschwerden und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten. Bei höheren medizinischen Dosierungen können sich zudem Leberwerte verändern.
Deshalb kommt es nicht nur auf den Namen des Cannabinoids an. Zusammensetzung, Dosierung, Darreichungsform, Begleitmedikation und persönliche Voraussetzungen beeinflussen den Nutzen erheblich.
Welche Nebenwirkungen und Risiken sind bekannt?
Medizinisch eingesetzt bedeutet nicht automatisch risikofrei. THC-haltige Cannabisarzneimittel können unter anderem folgende Beschwerden verursachen:
- Schwindel
- Müdigkeit
- Mundtrockenheit
- Übelkeit
- Herzklopfen
- Konzentrationsprobleme
- Angst oder Unruhe
- Veränderungen der Wahrnehmung
Besondere Vorsicht gilt bei früheren Psychosen, Suchterkrankungen, Schwangerschaft, Stillzeit und erhöhtem Sturzrisiko. Auch ältere Menschen oder Personen mit mehreren Medikamenten brauchen eine sorgfältige Begleitung.

Medizinische Fachpersonen prüfen deshalb nicht nur, ob die Beschwerden zurückgehen. Sie achten ebenso auf Fahrtüchtigkeit, Konzentration, Schlaf, Alltagstauglichkeit und Lebensqualität.
Falls die Nebenwirkungen den möglichen Nutzen übersteigen, sollten Fachpersonen und betroffene Menschen die Behandlung gemeinsam anpassen oder beenden.
Bezahlt die Krankenkasse medizinisches Cannabis?
Die erleichterte Verschreibung führte nicht automatisch zu einer allgemeinen Kostenübernahme. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt Cannabisarzneimittel derzeit nur in Ausnahmefällen.
In der Regel braucht es eine vorgängige Kostengutsprache. Dafür müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen. Häufig verlangt die Krankenkasse unter anderem:
- eine schwere oder chronische Erkrankung
- fehlende oder ausgeschöpfte Behandlungsalternativen
- eine nachvollziehbare medizinische Begründung
- einen erwarteten grossen therapeutischen Nutzen
Das BAG schätzt die durchschnittlichen monatlichen Behandlungskosten auf etwa 300 bis 500 Franken. Die genaue Summe hängt vom Präparat, der Dosierung und der Erkrankung ab.
Für viele Menschen bleibt der finanzielle Zugang deshalb schwierig. Die Gesetzesänderung beseitigte zwar eine administrative Hürde, löste aber das Kostenproblem nicht.
Darf man medizinisches Cannabis selbst anbauen?

Ein ärztliches Rezept erlaubt keinen privaten Eigenanbau. Wer Cannabis für medizinische Zwecke anbauen möchte, braucht entsprechende Bewilligungen von Swissmedic.
Unternehmen benötigen eine Betriebsbewilligung und zusätzlich eine Einzelanbaubewilligung. Auch Herstellung und Verarbeitung unterliegen klaren Vorgaben.
Damit möchte der Gesetzgeber Qualität, Rückverfolgbarkeit und Sicherheit gewährleisten. Der private Anbau von THC-haltigem Cannabis bleibt ausserhalb bewilligter Projekte oder medizinischer Strukturen illegal.
Medizinisches Cannabis Schweiz ist nicht dasselbe wie CBD aus dem Handel
Diese Abgrenzung ist für Herba di Berna besonders wichtig.
Medizinisches Cannabis stammt aus einer ärztlich begleiteten Behandlung. Fachpersonen wählen ein geeignetes Arzneimittel, Apotheken stellen bei Bedarf eine Rezeptur her und medizinische Stellen kontrollieren die Therapie.
Frei verkäufliche CBD-Produkte folgen dagegen anderen gesetzlichen Vorgaben. Je nach Zweckbestimmung können sie unter das Chemikalienrecht, Kosmetikrecht, Lebensmittelrecht oder Tabakprodukterecht fallen.
Sie gelten nicht automatisch als Arzneimittel und dürfen keine Heilversprechen tragen. Auch die Produkte von Herba di Berna ersetzen keine ärztlich verschriebene Cannabistherapie. Verwende die Produkte ausschliesslich entsprechend ihrer Deklaration und Zweckbestimmung.
Gerade bei schweren oder chronischen Beschwerden bietet Selbstmedikation keine sichere Alternative zur medizinischen Abklärung. Eine Kontrolle an Reinheit und THC Gehalt lässt sich am Schwarzmarkt auch nicht ableiten was einen Medizinischen Mehrwert gänzlich beseitigt.
Warum der alte Titel nicht mehr passt
Der ursprüngliche Titel lautete: „Cannabis ist ein Heilmittel ohne Wenn und Aber“. Diese Aussage spiegelte 2020 die Freude über den politischen Fortschritt wider.
Heute wissen wir jedoch genauer, wie differenziert die Lage ist. Cannabisarzneimittel haben einen festen Platz in bestimmten medizinischen Bereichen. Gleichzeitig bleibt der Nutzen bei vielen Beschwerden klein, unklar oder noch nicht ausreichend erforscht.
Ausserdem können Nebenwirkungen, Wechselwirkungen und psychische Risiken auftreten. Deshalb braucht medizinisches Cannabis klare Indikationen, kontrollierte Präparate und eine regelmässige Begleitung.
Verantwortungsvolle Kommunikation bedeutet, Chancen zu erklären, ohne Cannabis als universelle Lösung darzustellen.
Fazit Medizinisches Cannabis Schweiz : Fortschritt ohne falsche Versprechen
Medizinisches Cannabis in der Schweiz ist seit August 2022 deutlich einfacher zugänglich. Medizinische Fachpersonen brauchen keine BAG-Ausnahmebewilligung mehr und können eine Therapie direkt prüfen und verschreiben.
Trotzdem bleiben offene Fragen. Die Grundversicherung übernimmt die Kosten nur selten. Zudem wirkt nicht jedes Präparat bei jeder Erkrankung gleich gut. Neuere Studien zeigen sowohl mögliche Vorteile als auch klare Grenzen.
Besonders bei chronischen Schmerzen liegen inzwischen bessere Daten vor. Im Durchschnitt fallen die Verbesserungen aber häufig eher klein aus, während Nebenwirkungen relativ häufig auftreten. Bei vielen psychischen Erkrankungen fehlt weiterhin ein überzeugender Wirksamkeitsnachweis.
Als Berner Unternehmen möchten wir zu einer sachlichen Diskussion in der ganzen Schweiz beitragen. Medizinische Chancen verdienen Aufmerksamkeit. Gleichzeitig verdienen betroffene Menschen ehrliche Informationen statt übertriebener Versprechen.
FAQ zu medizinischem Cannabis Schweiz
Seit wann braucht es keine BAG-Ausnahmebewilligung mehr?
Seit dem 1. August 2022 dürfen medizinische Fachpersonen Cannabisarzneimittel ohne Ausnahmebewilligung des BAG verschreiben.
Ist medizinisches Cannabis dasselbe wie CBD-Produkte aus dem Handel?
Nein. Medizinisches Cannabis gehört zu einer ärztlich begleiteten Behandlung. Frei verkäufliche CBD-Produkte haben eine andere rechtliche Zweckbestimmung und ersetzen keine Arzneimittel.
Dürfen betroffene Personen Cannabis selbst anbauen?
Nein. Ein Rezept berechtigt nicht zum Eigenanbau. Für den medizinischen Anbau braucht es Bewilligungen von Swissmedic.
Bei welchen Beschwerden kommt medizinisches Cannabis infrage?
Fachpersonen setzen Cannabisarzneimittel vor allem bei bestimmten chronischen Schmerzen, neurologischer Spastik, Übelkeit während einer Chemotherapie und ausgewählten Epilepsieformen ein.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Die Grundversicherung übernimmt die Kosten nur in Ausnahmefällen. Meist braucht es vorher eine Kostengutsprache der Krankenkasse.
Ist medizinisches Cannabis ein Heilmittel ohne Risiken?
Nein. Cannabisarzneimittel können helfen, aber auch Nebenwirkungen und Wechselwirkungen verursachen. Fachpersonen müssen Nutzen und Risiken deshalb individuell abwägen.
Quellenverzeichnis
Bundesamt für Gesundheit: Medizinische Anwendung von Cannabis
Bundesamt für Gesundheit: FAQ zu Cannabisarzneimitteln
Swissmedic: Cannabis Agency und medizinischer Cannabisanbau
Chou et al.: Living Systematic Review on Cannabis and Other Plant-Based Treatments for Chronic Pain, 2025 Update
Karst et al.: Full-spectrum Cannabis Extract for Chronic Low Back Pain: A Phase 3 Randomized Placebo-Controlled Trial
Wilson et al.: The Efficacy and Safety of Cannabinoids for the Treatment of Mental Disorders and Substance Use Disorders
Swissmedic: Epidyolex mit Cannabidiol bei bestimmten Epilepsieformen



