Vergällte Hanföle – Wie geht’s weiter?

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Die bevorstehende Einführung der Vergällungspflicht für Hanföle stellt die Cannabis-Industrie vor grosse Probleme. Im letzten Post haben wir das Problem genauer beschrieben und auch schon einige Lösungsvorschläge erwähnt.
Nun ist auch klar, wie es bei der Herba di Berna mit den CBD-Hanfölen weitergeht.

CBD-Öle als Kosmetika statt Chemikalien

Das wichtigste zuerst: Nein, wir werden keine vergällten Hanföle verkaufen. In Zukunft werden die Öle als Kosmetikprodukte verkauft werden können. Viel lieber hätten wir allerdings einen sinnvoll reglementierten CBD-Markt.

Was ändert sich für Kund*innen?

Für unsere Kund*innen ändert sich insofern etwas, als dass wir unsere stärksten Hanföle (30%, 35% und 40% CBD-Gehalt) nach September 2022 nicht mehr anbieten können. Um ein Öl mit solch einem hohen CBD-Gehalt zu produzieren, wird beim Extraktionsprozess der THC-Grenzwert für Kosmetika überschritten. Selbst wenn dies nur das Rohextrakt und nicht das fertige Produkt betrifft, würde eine solche Produktion gegen das Gesetz verstossen.
Es gibt zwar bereits Lösungen für dieses Problem, jedoch braucht die Umsetzung dieser noch mehr Zeit als die sechs Monate, die unserem Produzenten zwischen der Ankündigung der Vergällungspflicht im April und der Einführung im Oktober zur Verfügung stand.

Der Vorteil Nachhaltigere Öle

Wir haben jedoch nicht nur schlechte Neuigkeiten, sondern es verändert sich auch etwas zum besseren: In Zusammenarbeit mit „Swissextract„, einem bio-zertifizierten Unternehmen, werden wir unsere Öle bis 24% CBD-Anteil nur noch mit biologisch angebautem Sonnenblumenöl als Trägermittel produzieren. Dadurch sind wir nicht mehr auf die Importware Kokosöl angewiesen und können unsere Öle somit ausschliesslich aus Zutaten produzieren, die lokal in der Schweiz angebaut und verarbeitet werden.

Wir sind froh, dass wir solch eine gute Lösung gefunden haben um auch zukünftig hochqualitative Bio-Hanföle anbieten zu können.