CBD und CB9: Zwischen Chancen und Unsicherheiten

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Cannabisblüten und CBD-Öl auf einem Holztablett zur Förderung von Entspannung und Wohlbefinden


Seit dem Verbot von HHC (Hexahydrocannabinol) bewegt sich der Markt für alternative Cannabinoide stark. Ein neuer Name sorgt aktuell für Diskussionen: CB9. Im Gegensatz zu bekannten Stoffen wie CBD wirft CB9 viele Fragen auf – über seine chemische Zusammensetzung, Wirkung und rechtliche Einstufung.

In diesem Beitrag erfährst du, was CB9 genau ist, wie es wirkt, und welche Risiken und Chancen damit verbunden sind.

Was ist CB9 – Herkunft, chemische Struktur und offene Fragen

CB9 wird als natürliches Cannabinoid beworben, das in der Cannabispflanze vorkommen soll. Wissenschaftliche Belege dafür bleiben jedoch aus. Es gibt bislang weder bestätigte Studien noch Veröffentlichungen renommierter Forscher wie Raphael Mechoulam*, die CB9 erwähnen. Besonders auffällig: Eine strukturchemische Darstellung von CB9 fehlt, was es von etablierten Cannabinoiden wie CBD oder THC unterscheidet.

Dennoch gibt es Vermutungen. Experten gehen davon aus, dass CB9 ein Derivat von Cannabidiol (CBD) ist. Diese Hypothese basiert auf der Annahme, dass chemische Modifikationen des CBD-Moleküls zu den beobachteten psychoaktiven Eigenschaften führen. Seine Entstehung wird durch komplexe chemische Prozesse erklärt, bei denen CBD oder THC als Ausgangsstoffe dienen. Auffällig ist zudem, dass CB9 nicht zur Kristallisation neigt, was es schwer nachweisbar macht und den Bedarf an verbesserten Testmethoden deutlich macht.

Wie wirkt CB9? 

CB9 wird von Konsumenten als leicht bis mittelmäßig psychoaktiv beschrieben. Seine Wirkung wird oft mit der von HHC oder Delta-8-THC verglichen. Anwender berichten von einer beruhigenden und entspannenden Wirkung, wobei die psychedelischen Effekte im Gegensatz zu THC oder Delta-9-THC eher im Hintergrund bleiben. Diese milderen Eigenschaften könnten CB9 für Personen attraktiv machen, die psychoaktive Wirkungen suchen, dabei jedoch mögliche Nebenwirkungen wie Paranoia vermeiden möchten.

Allerdings variiert die Qualität der CB9-Produkte stark, was die Nutzererfahrungen beeinflusst. Produkte wie Blüten, Haschisch und Vapes sind zwar weit verbreitet, doch die schwankende Konzentration und die fehlende chemische Validierung stellen erhebliche Risiken dar.



CB9 und das therapeutische Potenzial 
Trotz der begrenzten Forschung sehen einige Wissenschaftler vielversprechendes Potenzial in CB9. Es könnte bei der Linderung von Stress, Angstzuständen und Schlafproblemen helfen. Darüber hinaus wird untersucht, ob es eine Rolle bei der Behandlung chronischer Schmerzen oder entzündlicher Erkrankungen spielen könnte. Die genaue Interaktion mit dem körpereigenen Endocannabinoid-System (ECS) ist jedoch noch nicht vollständig verstanden. Erste Hypothesen deuten darauf hin, dass CB9, ähnlich wie CBD, an CB1- und CB2-Rezeptoren bindet, jedoch eine leicht veränderte Wirkungsweise zeigt.

Rechtliche Grauzone und Herausforderungen 
Aktuell ist CB9 in der Schweiz und Deutschland legal. Diese Situation erinnert an frühere Entwicklungen mit synthetischen Cannabinoiden wie Spice (Blog zu den synthetischen Cannabinoidien hier: Synthetische Cannabinoide - Was man darüber wissen muss ), das 2007 auf den Markt kam und erst später reguliert wurde. Da CB9 chemisch schwer nachzuweisen ist und keine umfassenden Studien vorliegen, bleibt es für die Behörden schwierig, klare Regularien zu schaffen.

Diese Unsicherheiten unterstreichen die Risiken eines unregulierten Marktes. Konsumenten wissen oft nicht, was sie einnehmen, während Anbieter Produkte verkaufen, deren Zusammensetzung nicht eindeutig validiert ist. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit eines kontrollierten und transparenten Cannabismarktes.

CB9 im Vergleich zu anderen Cannabinoiden 

Die Folgen der Prohibition und die Rolle von CB9 
CB9 ist ein weiteres Beispiel dafür, wie die Prohibition neue und oft riskante Substanzen auf den Markt bringt. Der Wunsch nach legalen Alternativen lässt sich nicht durch Verbote unterdrücken. Stattdessen entstehen ständig neue Produkte, die gesetzliche Grauzonen ausnutzen. Eine umfassende Legalisierung von Cannabis könnte diese Spirale durchbrechen und für mehr Sicherheit und Transparenz sorgen.

Herba di Berna: Dein Partner für Qualität und Sicherheit 
Wir bei Herba di Berna setzen auf Transparenz und Qualität. Die Entwicklungen rund um CB9 zeigen, wie wichtig es ist, auf verlässliche und geprüfte Produkte zu achten. Wir stehen für einen regulierten Markt, der Konsumenten schützt und naturbelassene Produkte bietet. 

Unser Ziel ist es, dich nicht nur mit hochwertigen Hanfprodukten zu versorgen, sondern dich auch über die neuesten Entwicklungen im Cannabissektor auf dem Laufenden zu halten. Gemeinsam gestalten wir eine sichere und bewusste Zukunft für Cannabis. 🌱 

Bleib neugierig – wir halten dich informiert! 😊 

*Raphael Mechoulam – Der Pionier der Cannabinoidforschung

Raphael Mechoulam (1930–2023) war ein israelischer Wissenschaftler und Hochschullehrer, der als einer der bedeutendsten Forscher im Bereich medizinisches Cannabis gilt. Bekannt als der „Großvater der Cannabinoidforschung“, legte er den Grundstein für das heutige Verständnis der Cannabispflanze und ihrer medizinischen Anwendung.

Mechoulam war Professor für Pharmazeutische Chemie und Naturstoffe an der Hebräischen Universität Jerusalem und widmete sein Leben der Erforschung von Cannabis. Eine seiner größten Entdeckungen war die Identifikation und Analyse des Endocannabinoid-Systems – eines Netzwerks im menschlichen Nervensystem, das entscheidend für viele körperliche Funktionen wie Schmerz, Stimmung und Schlaf ist.

Seine Arbeit überzeugte auch die israelische Politik vom Nutzen des medizinischen Cannabis, was Israel zu einem Vorreiter in der Legalisierung und Erforschung von Cannabis machte. Raphael Mechoulam bleibt eine Schlüsselfigur, dessen Arbeit den Weg für viele der heutigen Entwicklungen im Cannabissektor geebnet hat.

Quellen:

Warum Cannabis auf unser Endocannabinoides System einwirken kann

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Unser Körper verfügt über ein faszinierendes Netzwerk – das Endocannabinoid-System (ECS). Dieses System ist nicht nur bei uns Menschen, sondern auch bei nahezu allen Lebewesen vorhanden und übernimmt die entscheidende Rolle, des inneren Gleichgewichts, die sogenannte Homöostase, zu regulieren. Spannend dabei: Die Cannabispflanze enthält natürliche Verbindungen, die sogenannten Phytocannabinoide, welche eine erstaunliche Ähnlichkeit zu unseren körpereigenen Endocannabinoiden aufweisen. Das ermöglicht Cannabis, daher direkt an unser Endocannabinoid-System anzukoppeln und darauf einzuwirken, indem diese Phytocannabinoide wie „Schlüssel“ in die „Schlösser“ unseres ECS passen. Das macht die Wirkung von Cannabis auf unser Wohlbefinden und unsere Gesundheit so einzigartig. Diese Verbindung zwischen dem menschlichen Körper und der Cannabispflanze, die beide über ähnliche Bausteine verfügen, erklärt, warum Cannabis in der Lage ist, gezielt Prozesse wie Schmerzempfinden, Stimmung und Immunreaktionen zu beeinflussen – ein spannendes Zusammenspiel, das wir bereits in diesem Blogbeitrag (Blog verlinken: Endocannabinoid-System: Aufbau, Funktion und Rolle) und in diesem Blogbeitrag noch ein tiefer gehend beleuchtet wird.

Das Endocannabinoid-System (ECS): Eine tiefere wissenschaftliche Betrachtung


Das Endocannabinoid-System (ECS) ist ein komplexes biologisches Netzwerk, das eine Vielzahl von physiologischen Prozessen reguliert – darunter Schmerzempfinden, Stimmung, Entzündungsreaktionen und sogar die Fortpflanzung. In der Forschung wächst das Interesse am ECS, da es eine zentrale Rolle im Körper spielt und bei der Entstehung und Behandlung vieler Krankheiten relevant ist.

Das ECS besteht aus drei Hauptteilen, die eng zusammenarbeiten:

1. Endocannabinoide:

Dies sind chemische Stoffe, die unser Körper selbst herstellt. Sie wirken wie „Schlüssel“, die in spezielle „Schlösser“ (sogenannte Rezeptoren) im Körper passen. Die beiden wichtigsten Endocannabinoide heissen Anandamid und 2-AG. Sie entstehen nur dann, wenn der Körper sie gerade braucht, etwa wenn wir gestresst sind oder Schmerzen haben. So helfen sie uns, wieder ins Gleichgewicht zu kommen.

2. Rezeptoren:

Rezeptoren sind wie kleine „Andockstellen“ im Körper. Die zwei wichtigsten Rezeptoren im ECS heissen CB1 und CB2. CB1-Rezeptoren befinden sich vor allem im Gehirn und im Nervensystem und beeinflussen Dinge wie Schmerz und Appetit. CB2-Rezeptoren findet man hauptsächlich im Immunsystem, wo sie an Entzündungsprozessen beteiligt sind. Wenn Endocannabinoide an diese Rezeptoren andocken, wird eine Reaktion ausgelöst, die z.B. Schmerzen lindern oder die Stimmung verbessern kann.

3. Enzyme: Damit die Endocannabinoide nur so lange wirken, wie sie gebraucht werden, baut der Körper sie mit Hilfe von Enzymen ab, sobald sie ihre Aufgabe erledigt haben. Enzyme sind Proteine, die im Körper chemische Reaktionen beschleunigen. Zwei wichtige Enzyme, FAAH und MAGL, sorgen dafür, dass Endocannabinoide schnell wieder abgebaut werden, sobald der Körper sie nicht mehr benötigt.

Wie das ECS nun funktioniert:
Das ECS unterstützt unseren Körper, in einem Gleichgewicht zu bleiben, auch bekannt als sogenannte Homöostase. Man kann sich das wie ein eingebautes Thermostat vorstellen, das sich je nach Bedarf hoch- oder herunterregelt. Wenn wir beispielsweisegestresst oder verletzt sind, „schaltet“ das ECS Prozesse an, die uns beruhigen oder den Schmerz verringern. Auf diese Weise schützt uns das ECS vor Überbelastung und hilft uns, auf äussere Einflüsse zu reagieren und in einem körperlichen Gleichgewicht zu bleiben..

Forschungsergebnisse zur Wirkung des ECS:

1. Entzündungshemmende Wirkung: Entzündungen sind die Reaktion des Körpers auf Verletzungen oder Infektionen. Das ECS hilft, über die CB2-Rezeptoren diese Entzündungen zu kontrollieren, was z.B. bei Gelenkerkrankungen nützlich sein kann.

2. Schmerzlinderung: Schmerzen werden durch Signale im Nervensystem vermittelt. Studien zeigen, dass die CB1-Rezeptoren dabei helfen, die Schmerzintensität zu senken, was für die Schmerztherapie vielversprechend ist. Anders als bei starken Schmerzmitteln bleiben die kognitiven Funktionen dabei jedoch weitgehend erhalten.

3. Appetit und Stoffwechsel: Das ECS steuert auch unseren Appetit und die Energie, die wir verbrauchen. Untersuchungen zeigen, dass es in bestimmten Hirnregionen die Signale reguliert, die uns sagen, wann wir hungrig oder satt sind. Das macht das ECS interessant für die Behandlung von Übergewicht oder Stoffwechselproblemen.

4. Schutz des Gehirns: Das ECS kann das Gehirn möglicherweise vor Erkrankungen wie Alzheimer schützen. Studien haben gezeigt, dass es neuroprotektiv wirken könnte, das heisst, es schützt Nervenzellen vor Schäden und kann so das Fortschreiten solcher Erkrankungen verlangsamen.

5. Fortpflanzung und Vererbung: Das ECS scheint sogar Einfluss auf unsere Gene zu haben. Forschungen an Mäusen zeigen, dass das ECS die Qualität der Spermien beeinflussen kann und möglicherweise auch genetische Marker verändern kann, die an die nächste Generation weitergegeben werden. Dies könnte in der Zukunft neue Ansätze für die Fruchtbarkeitsforschung bieten.

Wie CBD das ECS unterstützt:
CBD, ein Cannabinoid aus der Hanfpflanze, wirkt auf das ECS, indem es den Abbau eines wichtigen Endocannabinoids namens Anandamid verlangsamt. Dadurch bleibt dieses länger aktiv und kann das Gleichgewicht im Körper fördern. Das Besondere daran ist, dass CBD dies tut, ohne „high“ zu machen. Es unterstützt das ECS sanft und hilft so dem Körper, sich selbst zu regulieren und Stress besser zu bewältigen.

Einen Blick auf mögliche zukünftige Anwendungen des ECS:
Da das ECS an so vielen grundlegenden Funktionen beteiligt ist, wird die Forschung in Zukunft vermutlich neue Wege finden, das ECS gezielt zu unterstützen, um Krankheiten zu lindern oder die allgemeine Gesundheit zu verbessern. Besonders spannend sind Technologien, die Cannabinoide gezielt in bestimmte Körperregionen transportieren können – etwa durch speziell entwickelte Nanopartikel, die Medikamente an den richtigen Ort bringen, ohne andere Systeme zu beeinträchtigen.

Quellen: www.gesundheitszentrale.eu/ www.wikipedia.com

Umfrage Auswertung und Analyse von IG Hanf und U Weed über den Konsum von CBD der Schweizer Bevölkerung

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Wer konsumiert CBD in der Schweiz? – Einblicke aus einer nationalen Umfrage

In den vergangenen Jahren ist das Interesse an CBD in der Schweiz und Europa weit enorm gestiegen. Viele Verbraucher entdecken die positiven Effekte des natürlichen Wirkstoffs, der aus der Cannabis Sativa-Pflanze gewonnen wird. Das Bewusstsein über die potenziellen Vorteile von Cannabidiol, kurz CBD, wächst stetig, insbesondere im Hinblick auf Entspannung, Schmerzlinderung und Stressabbau. Um mehr über die CBD-Konsumenten in der Schweiz zu erfahren, hat die IG Hanf in Zusammenarbeit mit dem Online-CBD-Shop uWeed eine Umfrage durchgeführt. Die Ergebnisse bieten spannende Einblicke in die Profile und Vorlieben der schweizerischen CBD-Nutzer.

Wer sind die Schweizer CBD-Konsumenten?

Die Studie umfasste 1170 Teilnehmer, die einen Querschnitt der CBD-Konsumenten in der Schweiz darstellen. Eines der wichtigsten Ergebnisse: Ein Grossteil der Befragten nutzt CBD primär, um Stress abzubauen und sich zu entspannen. Mehr als 50% der Umfrageteilnehmer geben an, dass sie CBD zur Entspannung verwenden, während 46% es als Unterstützung für einen besseren Schlaf nutzen. Andere verwenden CBD zur Schmerzlinderung (26%) oder um psychische Belastungen wie Angst oder Depressionen zu mindern (14%). Ein kleinerer Teil der Teilnehmer setzt CBD gezielt zur Linderung von Symptomen chronischer Erkrankungen ein.


Hoher Bildungsgrad, aber kein hoher Verdienst

Interessant ist, dass viele der Schweizer CBD-Nutzer überdurchschnittlich gut ausgebildet sind. Fast 41 % der Teilnehmer haben einen Universitäts- oder Hochschulabschluss – deutlich mehr als der landesweite Durchschnitt von etwa 31%.

Allerdings bedeutet dies nicht, dass diese Gruppe besonders einkommensstark ist. Rund 40% der Befragten verdienen weniger als 50.000 CHF pro Jahr, und lediglich 16% haben ein Einkommen über 100.000 CHF. Diese Zahlen spiegeln auch das junge Durchschnittsalter der Konsumenten wider: Über die Hälfte der Teilnehmer ist zwischen 18 und 40 Jahren alt, nur 22 % sind älter als 50 Jahre.

Diese Darstellung unterstreicht, dass ein hoher Bildungsgrad nicht unbedingt mit einem hohen Einkommen korreliert, besonders unter CBD-Konsumenten in der Schweiz.

Die linke Grafik zeigt den Anteil der Teilnehmer mit einem Universitäts- oder Hochschulabschluss (41 %) im Vergleich zum nationalen Durchschnitt von 31%. Die rechte Grafik beleuchtet die Einkommensverteilung:

  • 40% der Befragten verdienen weniger als 50.000 CHF pro Jahr.
  • Nur 16% erzielen ein Einkommen von mehr als 100.000 CHF jährlich.

Geschlechtsspezifische Unterschiede beim CBD-Konsum

Ein markanter Punkt ist, dass Männer deutlich häufiger zu CBD greifen als Frauen. Zwei Drittel der Umfrageteilnehmer waren männlich, was darauf hinweist, dass Männer die Vorreiterrolle in diesem Markt einnehmen. Zudem zeigt die Studie, dass Männer eher langfristige Nutzer sind: Mehr als ein Drittel der männlichen Teilnehmer konsumiert CBD bereits seit mehr als zwei Jahren, während fast die Hälfte der Frauen erst seit weniger als sechs Monaten dabei ist. Auch bei den bevorzugten Produkten gibt es geschlechtsspezifische Unterschiede: Während Männer häufig zu CBD-Blüten greifen, entscheiden sich Frauen eher für CBD-Öl.

Hier ist das Diagramm, das die geschlechtsspezifischen Unterschiede beim CBD-Konsum in der Schweiz darstellt. Die linke Grafik zeigt die Geschlechterverteilung unter den CBD-Konsumenten:

  • 66 % der Konsumenten sind männlich.
  • 34 % der Konsumenten sind weiblich.

Die rechte Grafik beleuchtet die Nutzungsdauer nach Geschlecht:

  • 33 % der Männer konsumieren CBD länger als zwei Jahre.
  • 50 % der Frauen verwenden CBD erst seit weniger als sechs Monaten.

Diese Unterschiede zeigen, dass Männer tendenziell früher mit dem CBD-Konsum beginnen und Frauen eher Neuankömmlinge auf diesem Markt sind.

Online-Shopping und Informationsbeschaffung

Die meisten CBD-Konsumenten in der Schweiz bevorzugen den Online-Einkauf: 74% bestellen ihre Produkte über das Internet. Dies liegt nicht zuletzt an der gesteigerten Nutzung von Online-Shopping seit Beginn der Pandemie. Davon kaufen 58% auf Multimarken-Plattformen, 35% direkt bei einzelnen Marken und 6% auf Marktplätzen wie Amazon oder Galaxus.

Die Art und Weise, wie Informationen über CBD beschafft werden, variiert ebenfalls zwischen den Geschlechtern. Während Männer tendenziell auf Online-Quellen wie Fachblogs und soziale Netzwerke zurückgreifen, setzen Frauen häufiger auf Empfehlungen aus ihrem persönlichen Umfeld. Die Studie zeigt zudem, dass Konsumenten hauptsächlich nach Informationen über die gesundheitlichen Vorteile von CBD und die Wirkung der unterschiedlichen Produkte suchen.

Bei Herba di Berna findest du übrigens auf der Webseite viele Blog Beiträge, wo du dich über den Konsum von CBD in seinen vielfältigen Formen fachgerecht informieren kannst. Auch ist das Fachgeschäft an der Scheibenstrasse stehts die Adresse, um eine unverbindliche Beratung über Öle, Blüten und weitere Methoden CBD einzunehmen und auf was zu achten ist, erhältst.

Welche Produkte bevorzugen die Schweizer Konsumenten?

Schweizer CBD-Konsumenten bevorzugen vor allem CBD-Blüten und -Öle. Beide Produkte sind sehr beliebt, unterscheiden sich jedoch in ihrem Anwendungsstil: Blüten werden oft geraucht oder verdampft, was zu einer schnellen, intensiven Wirkung führt, während CBD-Öl eine mildere, länger anhaltende Wirkung bietet. Interessanterweise konsumieren Blüten-Nutzer diese häufiger in geselliger Runde, während Öl eher alleine verwendet wird. Diese Unterschiede zeigen, dass die Wahl des Produkts nicht nur von der gewünschten Wirkung, sondern auch stark vom jeweiligen sozialen Kontext abhängt.

CBD als Alternative zu THC?

Ein weiterer Aspekt, den die Umfrage beleuchtet, ist die Beziehung der CBD-Konsumenten zu THC, dem psychoaktiven Bestandteil der Cannabispflanze. Über die Hälfte der Teilnehmer konsumiert keine illegalen Substanzen, darunter folgen THC-haltige Cannabisprodukte. Von denjenigen, die beides nutzen, gaben 74 % an, auch Tabak zu konsumieren, und fast die Hälfte verwendet gelegentlich illegaler Cannabis. Sollte THC eines Tages in der Schweiz legalisiert werden, würden mehr als die Hälfte der Konsumenten dennoch CBD als Ergänzung oder sogar als Ersatz beibehalten.

Fazit

Die Umfrage der IG Hanf und uWeed zeigt, dass CBD in der Schweiz bereits in vielen Lebensbereichen etabliert ist. Die Konsumenten sind gut informiert und achten auf die Qualität der Produkte. Trotz des steigenden Interesses bleibt der Markt in Bewegung, insbesondere da sich das Profil der Nutzer weiter diversifiziert. Ob als Mittel zur Entspannung, zur Linderung von Beschwerden oder als Alternative zu THC – die Nachfrage nach CBD-Produkten wird wohl auch in Zukunft weiterwachsen.

Weitere Informationen zu den Konsumgewohnheiten und Bedürfnissen der CBD-Konsumenten in der Schweiz finden sich im vollständigen Bericht der IG Hanf und uWeed【Quelle】.

Cannabis und Magen-Darm-Harmonie: Ein Blick auf die Rolle von Cannabinoiden für einen gesunden Verdauungstrakt

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Die Festtage sind ein Festmahl für unsere Sinne, doch für unseren Darm bedeuten sie oft Überstunden. Von einem Essen zum nächsten, von Keksen über Schokolade bis zum Festtagsbraten – die winterliche Genusszeit kann den Verdauungsapparat belasten. In diesem Blogbeitrag erfährst du, wie Cannabinoide dazu beitragen können, die Magen-Darm-Harmonie zu unterstützen und das Wohlbefinden zu fördern.

Der Körper und seine Magen-Darm-Harmonie als Lebensraum von Viren, Pilzen und Bakterien: Unser Magen-Darm-System ist vielfältigen Belastungen ausgesetzt, von Stress über Bewegungsmangel bis zu ungesunder Ernährung. Diese Belastungen können zu Beschwerden wie Durchfall, Übelkeit und Verstopfung führen. In diesem Kontext wird die Bedeutung einer gesunden Darmflora deutlich, die Bakterien, Pilze und Viren umfasst. Diese Mikroorganismen bilden eine Symbiose, die essentiell für die Aufnahme von Nährstoffen und das Überleben von Mensch und Mikroorganismen ist.

Bedeutung der Darmflora:

Die Darmflora kann durch verschiedene Mittel in Schwung gebracht werden, darunter auch Cannabis. Im Markt sind zahlreiche Produkte, die die Darmflora unterstützen, doch die Auswirkungen können durch eine ungesunde Lebensweise gemindert werden. Die Bedeutung einer ausgewogenen Darmflora für das Nervensystem wird durch wissenschaftliche Erkenntnisse untermauert, und der Zusammenhang zwischen Ernährung und Gesundheit wird durch die Wirkung von Cannabis als Heilmittel im Labor bestätigt.

Wie sich Hanf auf unseren Magen-Darm-Trakt auswirkt: Cannabinoide, die in der Hanfpflanze vorkommen, wirken über CB2-Rezeptoren im Darm. Vollspektrum-Präparate können diese Rezeptoren beeinflussen und positive Effekte wie entzündungshemmende Prozesse, Stärkung des Immunsystems und Stressreduktion auslösen. Studien deuten darauf hin, dass medizinisches Cannabis, insbesondere bei Krankheiten wie Multiple Sklerose, vielversprechende Ergebnisse zeigt. Die Art des Konsums beeinflusst die Wirkung von Cannabis, wobei die orale Einnahme möglicherweise besser verträglich ist.

Fazit:

Insgesamt kann Cannabis als Vollspektrum-Präparat dazu beitragen, die Funktion des Darms zu unterstützen, besonders nach Zeiten kulinarischer Genüsse. Die CB2-Rezeptoren im Darm ermöglichen entzündungshemmende Wirkungen, Immunstärkung und Stressreduktion. Trotz vielversprechender Ansätze in der Forschung ist zu beachten, dass Wechselwirkungen mit Medikamenten und mögliche Nebenwirkungen berücksichtigt werden müssen. Bei Magen-Darm-Beschwerden könnte Cannabis eine natürliche Alternative sein, jedoch ist die Konsultation mit medizinischem Fachpersonal ratsam, um auf dem neuesten Stand der Forschung zu bleiben.

Die Empfehlung von Herba di Berna:

https://www.hanf-magazin.com/medizin/hanfmedizin-bei-erkrankungen/cannabis-fuer-ein-gesundes-magen-darm-system/?utm_source=Hanf+Magazin&utm_campaign=afef62dd55-HMKW43_COPY_01&utm_medium=email&utm_term=0_3aaaa81d44-afef62dd55-464150030&mc_cid=afef62dd55

Gesundheitsrisiken durch Designerdrogen: Weitere psychoaktive Substanzen verboten

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IG Hanf, 10.10.2023 (Als Mitglied der IG Hanf verbreiten wir diesen Beitrag in unserem Blog)

Nach dem bereits im Frühjahr 2023 mehrere Substanzen mit einer vermuteten psychoaktiven
Wirkung in der Betäubungsmittelverzeichnisverordnung gelistet wurden[1], hat das Eidgenössische
Departement des Innern (EDI) am 9. Oktober 2023 auf Antrag von Swissmedic weitere 10
Einzelsubstanzen und eine Substanzgruppe kontrolliert, um den Missbrauch neuer synthetischer
Stoffe als Betäubungsmittel zu bekämpfen.[2]

Eine Substanzgruppe von synthetischen Cannabinoiden sowie die Einzelsubstanzen HHCP, delta-9-
THCP, delta-8-THCP, H4CBD und andere Substanzen sind ab dem 9. Oktober 2023 in der Schweiz
bewilligungspflichtig und dürfen nicht hergestellt, gehandelt oder abgegeben werden.[3] Bewilligungen
können für eine industrielle und wissenschaftliche Verwendung beantragt werden (Art. 7 Abs. 2 i.V.m.
Art. 4 und Art. 5 BetmG und BetmVV-EDI, Anhang 6 Verzeichnis e). Nicht betroffen von dem Verbot
sind natürlicherweise in der Hanfpflanze vorkommende Cannabinoide wie CBD, CBC, CBG.

Die IG Hanf Schweiz begrüsst die Listung der genannten Stoffe zum Schutz der Gesundheit der
Bürgerinnen und Bürger als wichtigen Schritt. Ebenso wurde durch die Listung mehr Rechtssicherheit
geschaffen für die HändlerInnen in der Schweiz.

An der wiederkehrenden Listung von synthetischen und halbsynthetischen Cannabinoiden durch das
EDI wird deutlich, dass die Problematik seit 2011 nicht wirksam gelöst werden konnte. Ein effektiver
Gesundheitsschutz lässt sich nur in einem regulierten Mark für Hanf und Hanfprodukte sicherstellen.

Eine sinnvolle Cannabisregulierung bildet die Basis für den Jugend- und Konsumentenschutz, die
Qualitätssicherung sowie die Bekämpfung des Schwarzmarktes und die nachhaltige Entwicklung der
Schweizer Hanfindustrie.

Über die IG Hanf
Die IG Hanf ist der Branchenverband der Schweizerischen Cannabisindustrie. Sie vertritt ihre Mitglieder gegenüber Politik, Behörden und in der Öffentlichkeit. Dabei fördert sie den Austausch und die Zusammenarbeit unter den Mitgliedern und stärkt damit die Cannabisbranche in der Schweiz.

Ihre Mission ist es, einen regulierten Cannabismarkt zu schaffen, um der Schweiz eine Vorreiterinnenrolle in der globalen Cannabisindustrie zu sichern. Die IG Hanf setzt neue Standards für ihre Mitglieder und die Branche. Allen voran mit dem Qualitätslabel Swiss Certified Cannabis, welches eine verlässliche Produkt- und Konsumentensicherheit garantiert. Die IG Hanf ist zudem Gründungsmitglied des Vereins Cannabis Consensus Schweiz, in dem Organisationen und politische Parteien gemeinsam den Weg für einen offenen und verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis ebnen.

Weitere Informationen: www.ighanf.ch | www.swiss-certified-cannabis.ch | www.ighanf.ch/ehrenkodex

Cannabis im Strassenverkehr

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Auto im Strassenverkehr

Unterwegs im Strassenverkehr nach dem Cannabis-Konsum - was gilt da eigentlich? Und wie funktioniert das mit CBD-Hanf? Anders als beim Alkohol gehören bei Cannabis die für den Strassenverkehr geltenden Regeln in der Schweiz bisher eher nicht zum Allgemeinwissen. Es gibt zwar bekannte Grundsätze („Keine Drogen am Steuer“). Diese sind aber mässig hilfreich wenn es um konkrete Alltagssituationen geht.

Das wichtigste in Kürze
  • Autofahren mit THC im Blut (>1.5ng/mL) ist stark illegal.
  • Der vereinzelte Konsum von CBD-Hanf führt zu THC-Werten von weniger als 1.5ng/mL und ist daher rechtlich kein Problem. Trotzdem kann selbst wenig CBD-Hanf zu einem positiven Drogenschnelltest führen und ein mühsames Verfahren auslösen. Bei regelmässigem Konsum von CBD-Hanf ist es gut möglich, dass der THC-Gehalt im Blut über die 1.5ng/mL steigt.Eine THC-Konzentration von 3-4.1 ng/mL beeinflusst die Fahrfähigkeit in etwa gleich stark wie 0,5‰ Alkohol.
  • Das Unfallrisiko ist besonders in der ersten Stunde nach dem Konsum von THC-haltigem Cannabis grösser.
  • Der Mischkonsum von THC und Alkohol verschlechtert die Fahrfähigkeit besonders stark.

Der aktuelle THC-Grenzwert für den Strassenverkehr

Im Gesetz ist ein THC-Grenzwert von 1.5 ng/mL (1.5 Nanogramm THC pro Milliliter Blut) im Strassenverkehr festgeschrieben. Damit ist alles klar, oder? Natürlich nicht. Um die ganze Situation zu verstehen, müssen wir etwas ausholen.

Der Grenzwert von 1.5ng/mL ist ein „analytischer Grenzwert“. Es spielt also keine Rolle, ob die Fahrfähigkeit tatsächlich beeinträchtigt war oder nicht. Zwar wird auch beim Alkohol einfach die Promillenzahl gemessen und nicht getestet, ob die Person deswegen gefährlich Auto fährt. Die beiden Grenzwerte sind aber grundsätzlich verschieden: 0.5‰ Alkohol im Blut gelten als Wert, ab dem die Fahrfähigkeit deutlich abnimmt. Diese Grenze wurde mit zahlreichen wissenschaftlichen Studien festgelegt. Die THC-Grenze hingegen ist relativ willkürlich festgelegt. Sie ist hoch genug, dass auf die Messinstrumente Verlass ist - aber so tief, dass es de facto einer Nulltoleranz gleichkommt. Das heisst: Wenn eine Person THC konsumiert hat, wird dieser Wert immer überschritten. Und er bleibt auch noch dann überschritten, wenn die tatsächliche Wirkung im Körper bereits aufgehört hat.

Weshalb gibt es die Nulltoleranz?

Für die unterschiedlichen Regeln bei Alkohol und Cannabis gibt es verschiedene Begründungen. Eine Argumentation stützt sich darauf, dass der Cannabiskonsum sowieso illegal sei - und daher eine Nulltoleranz angemessen ist. Da es mit dem Betäubungsmittelgesetz schon eine Möglichkeit gibt, Cannabis-Konsument*innen zu bestrafen, ist diese Argumentation ziemlich absurd.

Eine andere Argumentationslinie basiert darauf, dass es nicht möglich sei, einen fairen Grenzwert festzulegen. Denn insbesondere bei Cannabis sind die Unterschiede in der Wirkungsweise riesig. Welche Wirkstoffe waren in der konsumierten Sorte vorhanden? War es eine Sorte mit viel oder wenig THC? Konsumiert die Person regelmässig Cannabis oder war es ein spontaner Konsum? Wurde nur THC oder auch Alkohol konsumiert? Wie schnell baut der Körper dieser spezifischen Person THC ab? Diese und noch viele weitere Faktoren beeinflussen den Einfluss von THC auf die Fahrfähigkeit.

Nicht zuletzt gilt es zu bedenken: anders als beim Alkohol ist es in einem illegalen Cannabismarkt für Konsument*innen schlicht nicht möglich, zu wissen, wie hoch der THC-Gehalt der konsumierten Sorte ist. Und da Cannabis auf verschiedene Arten konsumiert werden kann, lassen sich keine generellen „Richtwerte“ festlegen, wie das bei einem Glas Wein oder einer Flasche Bier gemacht wird. Konsument*innen müssten also beinahe ihr Blut analysieren lassen, um zu wissen, ob sie jetzt zu viel THC in ihrem Blut haben.

Wieso die Nulltoleranz nicht funktioniert

In der Praxis bewährt sich diese Nulltoleranz überhaupt nicht. Menschen die keine Gefahr für den Strassenverkehr darstellen sind illegal unterwegs. Sei es, weil sie regelmässig Cannabis konsumieren und daher eigentlich konstant mit einer THC-Konzentration von mehr als 1.5ng/mL leben oder weil ein Drogenschnelltest der Polizei nicht zwischen CBD-Hanf und THC-haltigem Cannabis unterscheiden konnte.

Insbesondere bei einem regelmässigen Cannabiskonsum bleibt THC auch dann noch nachweisbar, wenn die Wirkung schon lange vorbei ist. Wenn nur selten Cannabis konsumiert wird, sollten 6h in der Regel ausreichen, damit der THC-Wert im Blut wieder unter 1.5ng/mL fällt. Bei einem regelmässigen Konsum würde der Wert jedoch erst nach einer mehrtägigen Pause wieder unter 1.5 fallen. Selbst wenn zwischen dem Joint und der Autofahrt eine Nacht Schlaf oder noch mehr Zeit liegt, ist das Autofahren für regelmässig Konsumierende also illegal.

Wie bereits erwähnt bietet die Nulltoleranz nicht nur im Bezug auf zur Zeit illegales Cannabis Probleme, sondern auch beim Konsum von CBD-Hanf. In der Schweiz darf CBD-Hanf bis zu 1% THC enthalten. Das reicht zwar in der Regelnicht für einen THC-Gehalt von 1.5ng/mL im Blut. Es kann aber passieren, dass ein Drogen-Schnelltest der Polizei positiv ausfällt. Ab diesem Punkt beginnt ein aufwändiges Verfahren mit Blut- & Urinproben, eventuell einem provisorischen Führerscheinentzug und, wie ein Fall aus der Praxis zeigt, sogar mit hohen Verfahrenskosten.

Lösungen für die Regulierung von THC im Strassenverkehr

Die geltenden Regeln für Cannabis im Strassenverkehr sind bereits jetzt unbefriedigend. Für eine Gesellschaft mit einem regulierten Cannabismarkt sind sie noch viel weniger tauglich. Mit den geltenden Regeln müssten man sich entweder für Cannabis oder fürs Autofahren entscheiden - eine Kombination wäre schlicht nicht möglich. Spätestens im Rahmen einer Cannabis-Legalisierung egal welcher Form muss sich also etwas ändern. Anhaltspunkte geben aktuelle Erkentnisse zum tatsächlichen Zusammenhang zwischen THC-Konzentration im Blut und der Fahrfähigkeit. Auch ein Blick in andere Länder kann helfen.

Aktuelles Wissen über THC und Fahrfähigkeit

Eine vom BAG in Auftrag gegebene Studie hat die Thematik THC im Strassenverkehr untersucht. Für dieTHC-Konzentration im Blut kamen sie zu folgenden Ergebnissen: Bei 1-2.5ng/mL gibt es erste Beeinträchtigungen. Erst bei 3-4,1ng/mL sind die Einschränkungen von Koordination und Reaktion mit 0.5‰ Alkohol vergleichbar. Tatsächlich in mehr Unfälle verwickelt sind Cannabiskonsumierende mit 5ng/mL oder mehr.
THC hat also tatsächlich einen nicht unbedeutenden Einfluss auf die Fahrfähigkeit. Jedoch ist die Wirkung - wie auch beim Alkohol - von der Dosis abhängig.
Ein weiteres aufschlussreiches Resultat der Studie: In der ersten Stunde waren die Konsument*innen häufiger an Unfällen beteiligt. Nach 2 bis 4 Stunden nimmt das Risiko wieder deutlich ab.

Zwar verschlechtert auch ein zu hoher THC-Gehalt die Reaktionsfähigkeit und die Koordination am Steuer. Im Gegensatz zu Alkohol fördert aber Cannabis die Risikobereitschaft nicht - ein ziemlich bedeutender Unterschied für die Strassensicherheit…

Was aber für alle Cannabis-Konsument*innen zu beachten ist: Ein Mischkonsum von Cannabis und Alkohol verschlechtert die Fahrfähigkeit massiv. Auch wenn ein Bier allein wie auch ein einzelner Joint noch kein all zu grosses Risiko darstellt, macht beides zusammen das Autofahren zu einer sehr gefährlichen Sache.

Gesetzgebung in anderen Staaten

Europäische Übersichtskarte der THC-Grenzwerte im Strassenverkehr.
Europäische Grenzwerte für THC im Blut

Alleine in Europa gibt es viele verschiedene Varianten, wie mit THC im Strassenverkehr umgegangen wird. Schweden, Spanien und Slowenien haben eine harte Nulltoleranz, die noch weiter geht als die Regelung in der Schweiz. Dort sind die Werte so tief, dass vermutlich bereits beim Konsum von in der Schweiz legalem CBD-Hanf Vorsicht geboten ist.

In Deutschland, Frankreich, Belgien und einigen weiteren Ländern wird ein ähnliches System wie in der Schweiz umgesetzt. Es gibt zwar einen kleinen Toleranzbereich. Dieser hat aber keinen direkten Zusammenhang mit der erwiesenen Fahrunfähigkeit, sondern entspricht dem, was zweifelsfrei gemessen werden kann.
Grossbritannien, Portugal, Polen und Tschechien haben die Grenzwerte mit 2 oder 3 ng/mL dort angesetzt, wo der Einfluss auf die Fahrfähigkeit tatsächlich gegeben ist.

Etwas spezieller sind die Regeln in Norwegen und in den Niederlanden. In Norwegen unterscheiden sich die verhängten Strafen je nach THC-Konzentration im Blut. In Niederlanden wird zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Mischkonsum von Cannabis und Alkohol unterschieden, wobei der Mischkonsum stärker bestraft wird.

Und Achtung: Nur weil es in vielen Ländern (Italien, Österreich, Baltikum, …) keine offiziellen Grenzwerte gibt, bedeutet das nicht, dass es auch keine Strafen gibt. In der Regel werden dort die Strafen einfach übers Betäubungsmittelgesetz begründet.

Wie geht’s in der Schweiz weiter?

Wie die Schweizer Politik das Thema Cannabis im Strassenverkehr in Zukunft lösen will ist noch unklar. Die bereits erwähnte Studie wurde im Rahmen der Pilotprojekte in Auftrag gegeben. Es wurde also zumindest eingesehen, dass die aktuelle Lösung nicht taugt. In der Studie werden drei Szenarien für die Zukunft beschrieben. Entweder stellt sich die Politik auf Stur und der aktuelle Grenzwert wird beibehalten. Wenn der Grenzwert verändert werden soll, wird er sehr wahrscheinlich wie in anderen Ländern auf 3 ng/mL angehoben. Damit wäre ein Pendant zu den 0.5‰ geschaffen. Es ist aber auch denkbar, dass sich die Schweiz von Norwegen inspirieren lässt und nicht nur einen Grenzwert definiert, sondern eine Abstufung mit unterschiedlich harten Strafen einführt. Auch die Niederlande mit eigenen Regeln für den Mischkonsum von Alkohol und Cannabis könnten als Inspiration dienen.

Bis sich tatsächlich etwas verändert wird es aber noch eine Weile dauern. Vermutlich wird das Thema dann angegangen, wenn auch das Cannabisgesetz, welches aus der PI Siegenthaler entstehen soll, im Bundeshaus verhandelt wird.

Vorsicht vor dubiosen Cannabis-Investments

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Cannabis-Investments haben in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erlebt. So konnten auch Nichtkenner der Hanfbranche und Kleinanleger von einem äußerst rentablen und verlockenden Geschäft profitieren. Neben den an der Börse gehandelten Aktien von Cannabisunternehmen bieten dubiose Firmen seit einiger Zeit auch Cannabisstecklinge zum Kauf an, die bei der Ernte traumhafte Erträge bringen sollen – Crowd Growing nennt sich dieses verlockende Prinzip.

IG Hanf, August 2023 (Als Mitglied der IG Hanf veröffentlichen wir diese Betrugswarnung auch in unserem Blog)

Die Angebote dieser Firmen sind offensichtlich so formuliert, dass sie die lokalen Finanzmarktgesetze umgehen. Es werden zum Beispiel Pflanzen, Ernten, Pflanzenstandorte verkauft (also als Waren oder Dienstleistungen getarnte Finanzinvestitionen), manchmal werden lebenslange Einkommen mit völlig illusorischen Renditen versprochen. Zumindest bei den meisten dieser Angebote handelt es sich ziemlich eindeutig um verbotene Ponzi-Systeme oder Ponzi-Pyramiden, wobei neue Anleger mit den Einlagen der alten Anleger bezahlt werden. Nur so lassen sich die unrealistischen Renditen erklären.

So berichteten beispielsweise am 1. Juli verschiedene Medienportale, dass die Firma JuicyFields ein „Exit Scam“ sei und das Ponzi-Schneeballsystem zusammengebrochen sei, während Einlagen von Anlegern in Höhe von Millionen von Dollar verschwunden seien. Ein „Exit Scam“ ist eine Art von Betrug, bei dem jemand Vorauszahlungen für Waren oder Dienstleistungen, die während des laufenden Geschäftsbetriebs zu liefern sind, kassiert, ohne die vereinbarte Gegenleistung zu erbringen, und nach einer gewissen Zeit mit dem Geld der Kunden verschwindet.

Inzwischen gibt es sowohl in der Schweiz als auch im Ausland immer mehr Unternehmen, die genau auf ein solches Modell setzen und nicht davor zurückschrecken, ohne Genehmigung die Logos von Verbänden und Unternehmen als Referenzen zu verwenden. Ein Beispiel dafür ist die Firma „Budbird“ oder Green Agrotrade AG. Die IG Hanf hat dieses Unternehmen bereits mehrfach schriftlich aufgefordert, das Logo unseres Verbandes von seiner Website und aus der Firmenpräsentation zu entfernen, leider ohne Erfolg.

Die IG Hanf – der Branchenverband der Schweizer Cannabisindustrie – rät Investoren, die eine Investition in Cannabisunternehmen erwägen, diese stets vorab einer genauen Prüfung zu unterziehen und gegebenenfalls einen professionellen Berater hinzuzuziehen. Beispielsweise sollte man nie in ein Unternehmen investieren, ohne den letzten Jahresabschluss einschließlich des Berichts der Revisionsstelle oder den Geschäftsplan und die Geschäftsstrategie zu kennen.

Derzeit erhält die IG Hanf vermehrt Anfragen zu anderen in- und ausländischen Unternehmen, die ein ähnliches Geschäftsmodell wie JuicyFields betreiben.

Weitere Artikel über JuicyFields und andere Unternehmen, die ebenso gute Investitionen vorschlagen, sind auf den folgenden Seiten zu finden:
- https://www.tagesanzeiger.ch/wie-schweizer-cannabis-investoren-ein-vermoegen-verloren-228525154624
- https://www.dw.com/de/exit-scam-und-betrug-mit-cannabis-bei-juicyfields-stehen-tausende-anleger-vor-gesperrten-konten/a-62551560

Über die IG Hanf
Die IG Hanf ist der Branchenverband der Schweizerischen Cannabisindustrie. Sie vertritt ihre Mitglieder gegenüber Politik, Behörden und in der Öffentlichkeit. Dabei fördert sie den Austausch und die Zusammenarbeit unter den Mitgliedern und stärkt damit die Cannabisbranche in der Schweiz.

Ihre Mission ist es, einen regulierten Cannabismarkt zu schaffen, um der Schweiz eine Vorreiterinnenrolle in der globalen Cannabisindustrie zu sichern. Die IG Hanf setzt neue Standards für ihre Mitglieder und die Branche. Allen voran mit dem Qualitätslabel Swiss Certified Cannabis, welches eine verlässliche Produkt- und Konsumentensicherheit garantiert. Die IG Hanf ist zudem Gründungsmitglied des Vereins Cannabis Consensus Schweiz, in dem Organisationen und politische Parteien gemeinsam den Weg für einen offenen und verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis ebnen.

Weitere Informationen: www.ighanf.ch | www.swiss-certified-cannabis.ch | www.ighanf.ch/ehrenkodex

An dieser Stelle möchten wir nochmals betonen, dass wir uns entschieden von solchen Betrügereien distanzieren. Die einzige Gemeinsamkeit, die wir mit diesen Gaunern haben: Auch bei uns kannst du investieren! Selbstverständlich gibts bei uns jedoch maximale Transparenz statt leerer Versprechen. Wir freuen uns über eine Kontaktaufnahme:

Keine Einziehung von geringfügigen Mengen (<10 Gramm) Cannabis für Eigenkonsum

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Vom Bundesgericht wurde bereits mehrfach bestätigt, dass der Besitz von weniger als 10 Gramm Cannabis keine Straftat darstellt.[1] Unklar war bisher, ob das Cannabis gerichtlich eingezogen werden kann. Diese Frage wurde vom Bundesgericht am 19. Juni 2023 geklärt.

Beitrag der IG Hanf, Juli 2023 (Als Mitglied der IG Hanf gibt die Herba di Berna hier eine aktuelle Information des Verbands wieder)

Was ist passiert?

Das Grenzwachtkorps hatte 2019 am Bahnhof St. Margrethen einen Mann kontrolliert welcher 2.7 Gramm Marihuana und 0.6 Gramm Haschisch auf sich trug. Das Kreisgericht Rheintal sprach ihn vom Vorwurf eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG) frei. Es ordnete aber die Einziehung und die Vernichtung des beschlagnahmten Cannabis an. Das Kantonsgericht St. Gallen bestätigte den Entscheid. Dagegen setzte sich der Mann vor Bundesgericht zur Wehr und hat Recht erhalten. Wer eine geringfügige Menge Cannabis für den eigenen Konsum vorbereitet, ist gemäss Artikel 19b Absatz 1 Betäubungsmittelgesetz nicht strafbar. Zu diesen straflosen Vorbereitungshandlungen gehören gemäss Rechtsprechung etwa der Erwerb und der Besitz. Diese Vorbereitungshandlungen zum Konsum sind legal, weshalb die betroffene Person damit keine Anlasstat begeht. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats führte in ihrem Bericht von 2011 zur Einführung des Ordnungsbussenverfahrens beim Konsum von Cannabis an, dass nur das Cannabisprodukt eingezogen werden könne, welches gerade konsumiert werde. Nicht eingezogen werden könne hingegen eine geringfügige Menge, die der Täter oder die Täterin nur bei sich trage. Diese Auffassung der Kommission hat das Bundesgericht nun im neuesten Entscheid 6B_911/2021 Urteil vom 19. Juni 2023 bestätigt.

Eine geringfügige und für den Eigenkonsum bestimmte Menge Cannabis (bis zu 10 Gramm) darf nicht von der Polizei und den Gerichten zur Vernichtung eingezogen werden. Die angeordnete DNA-Entnahme wurde als rechtswidrig eingestuft. Der Mann muss jedoch CHF 500.- Verfahrenskosten tragen und gemäss dem Urteil wurden seine Filtertips zur Vernichtung eingezogen.

Was bedeutet dieses Urteil?

Das Urteil ist ein klares Statement des Bundesgerichts gegen die unnötige Pönalisierung von Cannabiskonsumierenden. Das Bundesgericht hat sich in diesem Fall ausschliesslich technisch mit der Einziehbarkeit von geringfügigen Mengen Cannabis beschäftigt. Der unbefugte Konsum von Cannabis bleibt nach diesem Urteil weiterhin eine Straftat. Das Urteil ist ein wichtiges Mosaiksteinchen im Prozess der Entkriminalisierung von Cannabis. Es stellen sich diverse Fragen hinsichtlich der Auswirkung des Urteils.

1. Ist der Anbau und der Import von geringfügigen Mengen Cannabis mit dem Urteil legalisiert worden?

Die Vorbereitung einer geringfügigen Menge von weniger als 10 Gramm pro Woche umfasst gemäss Hug-Beeli sowohl anbauen, herstellen, auf andere Weise erzeugen, lagern, besitzen, erwerben, befördern ein-, aus- und durchführen und weitere Tatvarianten.[2] Der Anbau und der Import von geringfügigen Mengen (bis zu 10 Gramm) Cannabis ist unter diesem Aspekt nach Schweizer Recht möglicherweise als legal zu betrachten. Zu dieser Frage existiert bis heute keine Rechtsprechung.

2. Wann kann von den Staatsanwaltschaften und Gerichten ein leichter Fall des Konsums gemäss Artikel 19a Absatz 2 Betäubungsmittelgesetz von Cannabis angenommen werden, welcher für die Konsumierenden Straffreiheit bedeuten würde?

Diese Frage ist leider nach wie vor ungeklärt. Bei Erwachsenen mit moderatem und sozial unauffälligem Konsum wird eine Bestrafung des Konsums als nicht angemessen empfunden. Generell sollte der Konsum von Cannabis von der Bestrafung ausgenommen werden.

Deine Meinung interessiert uns. Lass uns wissen, was du aus dem Urteil für Schlüsse ziehst und was es für die Hanffreunde in der Schweiz bedeutet.


https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/fr/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2Faza://19-06-2023-6B_911-2021&lang=de&zoom=&type=show_document

https://www.bger.ch/files/live/sites/bger/files/pdf/de/6b_0911_2021_2023_07_24_T_d_07_59_04.pdf

[1] 6B_1273/2016 Urteil vom 6. September 2017.

[2] Hug-Beeli, Betäubungsmittelgesetz (BetmG), Kommentar zum Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe vom 3. Oktober 1951, 2016, Art. 19b N 41.

Autor: Tom (IG Hanf)

Über die IG Hanf
Die IG Hanf ist der Branchenverband der Schweizerischen Cannabisindustrie. Sie vertritt ihre Mitglieder gegenüber Politik, Behörden und in der Öffentlichkeit. Dabei fördert sie den Austausch und die Zusammenarbeit unter den Mitgliedern und stärkt damit die Cannabisbranche in der Schweiz.

Ihre Mission ist es, einen regulierten Cannabismarkt zu schaffen, um der Schweiz eine Vorreiterinnenrolle in der globalen Cannabisindustrie zu sichern. Die IG Hanf setzt neue Standards für ihre Mitglieder und die Branche. Allen voran mit dem Qualitätslabel Swiss Certified Cannabis, welches eine verlässliche Produkt- und Konsumentensicherheit garantiert. Die IG Hanf ist zudem Gründungsmitglied des Vereins Cannabis Consensus Schweiz, in dem Organisationen und politische Parteien gemeinsam den Weg für einen offenen und verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis ebnen.

Weitere Informationen: www.ighanf.ch | www.swiss-certified-cannabis.ch | www.ighanf.ch/ehrenkodex

Welthanftag 420: Wie wir 11’000 Hanfstecklinge verschenkt haben

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Der 20. April ist ein wichtiger Tag für uns: 420, der Welthanftag. Im Jahr 2023 war er - zumindest für die Pendler*innen an den Bahnhöfen Bern und Zürich auch besonders beglückend. Zusammen mit der Stecklingsfarm haben wir 11’000 CBD-Hanfstecklinge verschenkt, um der Hanfpflanze für einen Tag die verdiente Aufmerksamkeit zu verschaffen.

Medien berichten

Diverse Medien haben über die Aktion berichtet. Besonders schön finden wir den Beitrag von BärnToday:

Zu Tausenden konnten die Zugfahrer*innen am Vormittag in Zürich und am Nachmittag in Bern Hanfstecklinge mit nach Hause nehmen. Manch eine ging stolz nach Hause und darf sich in den nächsten Wochen und Monaten ab dem schönen Grün der Hanfpflanze freuen. Falls du ein Hanfsteckling ergattert hast und noch nicht genau weisst, was du damit anstellen sollst: wir haben dir eine Anleitung geschrieben.

Für uns war es wunderschön, die Freude in den Gesichtern zu sehen und mit interessierten Menschen über das vielfältige Potenzial der Pflanze zu diskutieren. Die hervorragende Stimmung in den Bahnhofshallen lässt sich nur schwer in Worte fassen - zum Glück hatten wir einen tollen Fotografen vor Ort 🙂

Wenn die Politik nicht bald die richtigen Weichen stellt, erstickt ein potenzieller Milliardenmarkt. Darauf wollen wir aufmerksam machen.

Philippe Wietlisbach, CEO der Herba di Berna

Das Fazit: ein wunderbarer Tag und gut für unsere Moral. Denn entstanden ist diese Aktion aus weniger rosigen Gründen: Die Hanfbranche hat angesichts des Dschungels an unklaren Regulierungen, steigenden Energiekosten und einer harten globalen Konkurrenz einen schweren Stand. So hat beispielsweise Galaxus wegen der vagen Gesetzeslage Hanföle aus dem Sortiment genommen - trotz einer riesigen Nachfrage.

Du hast die Aktion verpasst, möchtest aber gerne eine schöne Hanfpflanze? Kein Problem, in unserem online-Shop gibt es auch Stecklinge und Jungpflanzen:

Gratis: 11‘000 Hanfstecklinge zum Welthanftag

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Am Donnerstag, 20. April 2023 verschenken zwei Schweizer Hanffirmen 11‘000 legale CBD-Hanfstecklinge in den Hauptbahnhöfen Bern und Zürich an Passantinnen und Passanten. Die Schweizer Hanfbranche stecke in ernsten Schwierigkeiten, so die Botschaft der beiden Firmen zum Welthanftag.

Wer am Donnerstag in Zürich und Bern durch den Hauptbahnhof läuft, wird tausenden von kleinen Hanfpflanzen begegnen. Zuhauf werden sie stolz von Pendlerinnen und Pendlern durch den Hauptbahnhof und in die Stadt hinaus getragen. Es sind legale CBD-Hanfstecklinge, die von den zwei Schweizer Hanffirmen Herba di Berna und Stecklingsfarm.ch gratis verteilt werden.

Hanfbranche mitten in grossen Herausforderungen

Mit der Aktion machen die beiden Firmen auf zwei Dinge aufmerksam, so die beiden Geschäftsleiter der Firmen. Philippe Wietlisbach, CEO der Herba di Berna: „Die Schweizer Hanfbranche steht vor ernsthaften Herausforderungen. Wenn die Politik nicht bald die richtigen Weichen stellt, erstickt ein Milliardenmarkt.“ Neustes Beispiel: Wegen unklarer Gesetzeslage nahm der Onlinegigant Galaxus trotz grosser Nachfrage alle CBD-Hanföle aus dem Sortiment.

Als weitere Herausforderungen werden die gestiegenen Energiekosten, Auswirkungen auf die Lohnstrukturen und die Wettbewerbsfähigkeit sowie die kommende europäische THC-Legalisierung genannt.

Gleichzeitig wolle man mit der Aktion auf die vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der Hanfpflanze aufmerksam machen. Jonas Jermann von Stecklingsfarm.ch: „Wir wollen der Hanfpflanze wieder den gesellschaftlichen Wert zurückgeben, den sie eigentlich verdient hat“.

So kommst du zu deinem Hanf-Steckling

Geh am Donnerstag, 23. April 2023, in den Hauptbahnhof Zürich oder Bern und hole deinen Hanf-Steckling!

  • HB Zürich: Ab 8:30 Uhr an diversen Standorten
  • HB Bern: Ab 13:30 Uhr an diversen Standorten

Du hast die Aktion verpasst oder kannst am Donnerstag nicht? Kein Problem: Hanfstecklinge gibt es auch an anderen Tagen: